Berlin – Das neue „Bürgergeld“ hat trotz mancher Verwaltungsvereinfachungen und Erleichterungen für die Bezieher dieser Sozialleistungen zu mehr Widersprüchen geführt.
Wie die „Bild“ unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit berichtet, registrierten die Jobcenter in den ersten acht Monaten dieses Jahres 7,1 Prozent mehr Widersprüche als im Vergleichszeitraum des Vorjahres gegen die damals noch gültigen Hartz-IV-Regelungen.
Danach wurden von Anfang Januar bis Ende August 285.852 neue Widersprüche von Bürgergeld-Beziehern eingelegt, 18.902 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs (266.950 Widersprüche). Die Zahl der neuen Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter sank zwar im gleichen Zeitraum von 35.291 auf 31.996, allerdings dürfte es sich wegen der langen Verfahrensdauer bei der Mehrzahl noch um Klagen gegen die alten Hartz-IV-Regeln handeln, die bis zum Jahresende gegolten haben.
Obwohl die Empfänger seit Einführung des Bürgergeldes mehr eigenes Geld behalten dürfen, gibt es weiter viele Widersprüche wegen der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. So ist der monatliche Bestand an Widersprüchen in diesem Bereich sogar leicht gestiegen von 13.938 im Januar auf 14.342 im August. Weiterhin viele Widersprüche gibt es auch bei der Übernahme der Miet- und Heizkosten der Bürgergeldempfänger: Obwohl es auch dabei erhebliche Verbesserungen aus Sicht der Betroffenen gegeben hat, lag die Zahl der Widersprüche im August bei 13.100.
Die meisten Widersprüche gibt es aber im Bereich der Aufhebung von Bürgergeldbescheiden und der Erstattung von Zahlungen: Dort stieg der Bestand von 17.715 im Januar auf 18.153 Widersprüche im August. (dts Nachrichtenagentur)
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