
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Hartz-IV-Empfänger wehren sich immer erfolgreicher gegen die Kürzung ihrer Leistungen aufgrund von Sanktionen.
Fast jeder zweite Widerspruch und 70 Prozent aller Klagen vor Gericht hatten 2020 Erfolg, geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping hervor. Die Erfolgsquote ist dabei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Gaben die Behörden im Jahr 2018 erst 40 Prozent der entschiedenen Widersprüche ganz oder teilweise statt, so waren es 2019 bereits 41 Prozent und 2020 dann 48 Prozent. Bei den Klagen stieg die Quote von 61 Prozent im Jahr 2018 auf 70 Prozent in 2020.
Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagte der „NOZ“ dazu: „Das zeigt, es lohnt sich für seine Rechte einzustehen. Zudem gilt: Jede Sanktion ist eine zu viel.“ Die Abgeordnete sieht die steigende Erfolgsquote als Beleg dafür, dass häufig nicht der Hartz-IV-Empfänger schuld ist und mit der Behörde nicht kooperiert, sondern dass die Behörde einen Fehler gemacht hat. Beispiele seien etwa, dass das Amt ein Entschuldigungsschreiben nicht richtig zustellt, Sachbearbeiter die Bestimmungen falsch auslegen oder Akten bei der Digitalisierung verloren gehen.
Dabei ist die Quote der Hartz-IV-Empfänger, denen wegen fehlender Kooperation die Zahlung gekürzt wird, bundesweit nur leicht zurückgegangen. Im Jahr 2019 bekamen rund 401.000 erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen Sanktionen weniger Geld. Das entsprach 8,3 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld II. Im Vorjahr hatte die Quote bei 8,6 Prozent gelegen. Für 2020 lagen noch keine Zahlen vor.
Die Linke führt den leichten Rückgang auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 über die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen zurück. In Reaktion auf das Urteil wurden Sanktionen, die die Grundsicherungsleistungen um mehr als 30 Prozent kürzen, untersagt, weil dadurch das Existenzminimum unterschritten werde. Danach sei die Zahl der verhängten Sanktionen gesunken – und damit auch die Zahl von Widersprüchen und Klagen.
Die Jobcenter laden Hartz-IV-Empfänger regelmäßig zu Terminen ein, bei denen über die berufliche Situation oder Ähnliches gesprochen werden soll. Diese Termine sind für die Leistungsbezieher verpflichtend. Erscheinen sie nicht zu dem Termin, droht eine Sanktion, mit der etwa für drei Monate zehn Prozent des Regelsatzes einbehalten werden. (dts Nachrichtenagentur)

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