
Dekan Janke (links) und Pfarrer Leonhard hatten im Dezember eine Kundgebung gegen das „Frauenbündnis Kandel“ in die Stiftskirche verlegt.
Fotos: Pfalz-Express
Landau/Südpfalz – Die Staatsanwaltschaft Landau hat ein Verfahren gegen Dekan Volker Janke (Evangelische Kirche) eingestellt.
Das teilte der ehemalige Leiter das „Frauenbündnis Kandel“, Marco Kurz, auf seinem Telegram-Kanal mit und veröffentlichte dort auch den Bescheid der Staatsanwaltschaft. Kurz hatte gegen den Dekan Strafanzeige gestellt, weil dieser im November in der Stiftskirche die Glocken läuten ließ, als davor eine Kundgebung des „Frauenbündnisses“ abgehalten wurde.
Als Begründung erklärte das Gericht laut des von Kurz veröffentlichten Schreibens, dass es sich um Kurz´eigene Entscheidung gehandelt habe, die Kundgebung bis zur Beendigung des Läutens aufzuschieben. Deshalb sei es fraglich, ob überhaupt eine grobe Störung nach dem Versammlungsgesetz vorgelegen habe. Man habe Janke nicht nachweisen können, in der Absicht gehandelt zu haben, die Versammlung „zu verhindern, zu sprengen oder ihre Durchführung sonst zu vereiteln.“
Jankes Äußerungen gegenüber der Presse nach der Demo sei zu entnehmen gewesen, dass das Läuten ein „Akt der Zivilcourage gewesen sei gegen eine Bewegung, die gegen die Werte des Christentums und der Kirche Position“ beziehe. Demnach soll es sich um eine friedliche Erinnerung und Mahnung, um einen Akt der Meinungsäußerung gegenüber den Absichten das „Frauenbündnisses“ handeln.
Eine Absicht, die Versammlung zu sprengen oder ihre weitere Durchführung zu vereiteln, könne daraus nicht geschlossen werden, so die Staatsanwaltschaft. Dagegen spreche – neben dem Umstand, dass Kurz´ Durchsagen über das Mikro weitgehend verständlich gewesen seien -, dass Janke das Läuten unmittelbar eingestellt habe, nachdem er von den Ordnungsbehörden dazu aufgefordert wurde.
Marco Kurz will gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen und spricht von einer „korrupten Bande“. (red)

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