Mittwoch, 24. April 2024

Verwaltungsgericht entscheidet: Demo in Kandel am 6. April nicht auf dem Marktplatz und ohne Aufzug

3. April 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau

Versammlung des „Frauenbündnisses Kandel“ am 3. November auf dem Kandeler Marktplatz.
Foto: Pfalz-Express

Kandel/Neustadt – Die vom Landkreis Germersheim angeordneten Auflagen zur geplanten Kundgebung des „Frauenbündnisses Kandel“ am 6. April sind rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt am Mittwoch.

Der von der Kreisverwaltung zugewiesene Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung und keine Zulassung eines Aufzugs seien ebenfalls rechtens, so das Gericht weiter.

Das „Frauenbündnis“ von Marco Kurz hatte im März eine Versammlung für den 6. April 2019 in Kandel mit dem Thema „Innere Sicherheit, Demokratie, Meinungsfreiheit“ angemeldet. Die erwartete Teilnehmerzahl gab der Antragsteller mit 200 Personen an. Die Versammlung sollte um 14 Uhr auf dem Marktplatz beginnen und anschließend anderem über die Hauptstraße und Marktstraße führen und gegen 23 Uhr mit einer Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz enden.

In dem Kooperationsgespräch am 19. März hieß es seitens der Kreisverwaltung, wegen der Bauarbeiten in der Rheinstraße und deren teilweise Sperrung könne man einem Aufzug und dem Marktplatz als Kundgebungsort nicht zustimmen. Daraufhin erklärte Kurz „seine Bereitschaft, einer Verlegung auf den Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass ein Aufzug durch mehrere näher bezeichnete Straßen im Stadtkern möglich sei“, erläutert das Verwaltungsgericht.

Da eine Einigung nicht zustande kam, ordnete die Kreisverwaltung mit einem Auflagenbescheid an, dass nur eine stationäre Versammlung auf dem Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zulässig sei; ein Aufzug wurde untersagt. Das „Frauenbündnis“ legte gegen die Auflagen Widerspruch ein mit der Begründung, diese seien nicht gerechtfertigt.

Die 5. Kammer des Gerichts hat den Eilantrag des Antragstellers mit folgender Begründung abgelehnt (Wortlaut):

„Die Versammlungsbehörde könne nach dem Versammlungsgesetz die Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet sei. Davon sei hier auszugehen.

Die Bewertung des Antragsgegners, wonach die Marktstraße einschließlich des Kreuzungsbereichs wegen der aktuellen Sperrung der Rheinstraße unbedingt frei bleiben müsse mit der Folge, dass dort kein Aufzug stattfinden könne, sei auch unter Würdigung des verfassungsrechtlich geschützten Anliegens des Antragstellers nicht zu beanstanden.

Weiterhin erscheine auch eine Verlegung des Kundgebungsorts vom Marktplatz auf den südwestlich der Hauptstraße gelegenen Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt, weil eine stationäre Kundgebung auf dem Marktplatz aller Voraussicht nach nicht ohne eine gleichzeitige Sperrung der Marktstraße zu bewältigen sei.

Schließlich scheide auch ein Aufzug durch mehrere Straßen im Stadtkern aus. Aufgrund der besonderen Umstände in Kandel erscheine der geplante Aufzug in dem Wohngebiet für die Bevölkerung nicht zumutbar.“

Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

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22 Kommentare auf "Verwaltungsgericht entscheidet: Demo in Kandel am 6. April nicht auf dem Marktplatz und ohne Aufzug"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Grundgesetz Artikel 8

    „(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

    Übrig davon bleibt, dass man zehn Seiten Auflagen bekommt und einem die Obrigkeit in einen Hinterhof ihrer Wahl verbannen darf.

    Wie bereits im Januar bricht hier die Kreisverwaltung erneut das Grundgesetz.

    • Alex sagt:

      1/3

      Hm, wenn Du schon das GG zitierst, dann solltest Du das Gelesene aber auch verstehen können. Gemäß GG darf sich, wie Du richtig zitierst, jeder „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln“. Findet die Versammlung unter freiem Himmel statt, „kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden“.

      Was das sog. „Frauenbündnis“ am Sa. wollte, war eine Versammlung auf dem Marktplatz und ein Umzug durch Kandel. Dies zumindest war das, was bei der KV GER angemeldet wurde (Basis für die Anmeldepflicht ist das Versammlungsgesetz, also ist hier Absatz 2 des Artikels aus dem GG erfüllt).

    • Alex sagt:

      2/3

      Dieser Anmeldung wiedersprach die KV GER als zuständige Versammlungsbehörde mit einem Auflagenbescheid, der wiederum auf dem Versammlungsgesetz fußt, also ist auch hier Absatz 2 erfüllt.

      Kurz gesagt: Die Aussage „Wie bereits im Januar bricht hier die Kreisverwaltung erneut das Grundgesetz.“ ist Humbug, da die Versammlung des sog. „Frauenbündnisses“ ja grds. stattfinden darf, somit Absatz 1 gewahrt ist. Die Auflagen, die getroffen wurden, basieren auf dem Versammlungsgesetz, also auf einer Beschränkung „durch Gesetzt oder aufgrund eines Gesetzes“. Also voll GG-konform.

      Solltest Du aber ernsthaft glauben, daß hier gegen das GG verstoßen wird, steht Dir der Gang vor das BVerfG frei.

    • Alex sagt:

      3/3

      Allerdings hätte die KV durchaus eine Handhabe, die Versammlungen des sog. „Frauenbündnisses“ komplett zu versagen, da es, wie die Vergangenheit gezeigt hat, ja mehrfach zu Vorfällen kam, die bereits dem Absatz 1 zuwiderlaufen.

      Erinnert sei an die schwere Verletzung eines Gegendemonstranten mit einem Verkehrsschild durch eine der bärtigen Frauen oder an den Fund von Waffen bei Teilnehmern des femininen Aufmarschs (beide Vorfälle beim PEX und in der konkurrierenden Lokalpresse ausführlich dokumentiert). Insofern kann da nicht mehr von einer Versammlung „friedlich und ohne Waffen“ ausgegangen werden.

      Da können Kurz & Co. ja fast schon froh sein, daß es bei der Versammlungsbehörde scheinbar MitarbeiterInnen gibt, die einen gewissen Wohlwollen für die kurzen Frauen mitbringen.

  2. Helmut Hebeisen sagt:

    „Übrig davon bleibt, dass man zehn Seiten Auflagen bekommt und einem die Obrigkeit in einen Hinterhof ihrer Wahl verbannen darf.“
    Hinterhöfe sind oftmals für Unrat und für Dinge gut, die man einfach nicht braucht, von daher passt das doch ganz gut zu euch.

    • Alexander sagt:

      Sehr treffend geschrieben. 😉

      Vielleicht sollte die KV beim nächsten Mal über eine Verlegung des Aufmarschs der bärtigen, kurzen Frauen an die Kläranlage nachdenken. 🙂

  3. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Allein ernsthafte Sicherheitsbedenken dürfen zu einem Verbot einer Demonstration oder zu solchen Auflagen führen.

    Bereits die Gedenkstunde für José Miranda, Opfer importierter Gewalt, mit sechzehn Teilnehmern wurde im Januar mit diesen absurden Auflagen versehen, begründet mit einer Baustelle, die gut 500m enfernt ist.

    Es ist schlicht ein verfassungswidriger Akt der Verzweiflung, weil man Angst vor dem Protest hat, der die Politik und vor allem die Wähler an das andauernde, epochale Staatsversagen erinnert.

    Ein Land das kein Problem mit dem fahrlässigen Import von Terroristen über unkontrollierte Grenzen hat, sorgt sich mit um die Sicherheit auf dem Marktplatz von Kandel wegen einer friedlichen Versammlung von hundert Bürgern …

    • Alexander sagt:

      Lesen bildet!

      Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat die komplette Begründung seiner Entscheidung online bereitgestellt, so daß auch Du problemlos nachlesen könntest, warum die Entscheidung so ausgefallen ist, wie sie ausgefallen ist.

      Vielleicht würdest Du nach der Lektüre der Begründung nicht mehr solchen Unfug wie „Es ist schlicht ein verfassungswidriger Akt der Verzweiflung, weil man Angst vor dem Protest hat, der die Politik und vor allem die Wähler an das andauernde, epochale Staatsversagen erinnert.“ schreiben. Obwohl, wer solchen Unfug schreibt, der hat vermutlich so ein verqueres Weltbild, daß er auch nach der Lektüre des Urteils seine „Alternativen Fakten“ verteidigen wird.
      ….

      externe Links sind laut agbs nicht gestattet- die red.

  4. Helga sagt:

    Grundgesetze gelten nicht nur für kurze Frauen. Und Sicherheit geht nun mal vor Meinungsfreiheit, sofern man das, was da gesagt wird überhaupt als Meinung bezeichnen will. Ich frage mich welches Programm man da von 14:00 bis 23:00 Uhr präsentieren will, wenn man die Zeit nicht mit Spaziergängen und einfältigem Gehetze totschlagen kann. Da sich der sogenannte Verein für die Erhaltung alter Tänze und Lieder einsetzt, schlage ich vor, dass Frau Kurz zusammen mit den beiden Damen aus Kandel ein paar alte Tänze aufführt. (Würde Frau W. vielleicht ein paar Pluspunkte für ihren Wahlkampf bringen?!) Nach der Lachnummer als Teletubbie muss denen nichts mehr peinlich sein.

  5. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Der Mann aus Guinea, der in Donauwörth einen Inder getötet und dessen Frau schwer verletzt haben soll, war den Behörden schon öfter aufgefallen. Er soll im Ausländeramt einen Tumult ausgelöst haben und etwa unter Drogeneinfluss Auto gefahren sein.

    Sein Aufenthaltstitel wurde nicht verlängert, er hätte bis zum 20. März ausreisen müssen.“ Quelle: BR

    Und genau deswegen müssen wir am Samstag wieder auf die Strasse!

    • Alex sagt:

      Genau deshalb? Aha. Das musst Du mal begründen, warum „genau deshalb“ im kleinen beschaulichen Kandel eine Demo stattfinden muss und was die ändern soll.

      Weder werden in Kandel entsprechende Gesetze gemacht noch ist in Kandel eine Außenstelle des BAMF, die hierzu Entscheidungen fällen kann noch ist in Kandel ein zuständiges Gericht, an welchem Fragen zum Aufenthaltsrecht entschieden werden können.

      Kurz gesagt: es gibt keinerlei sachliche Rechtfertigung dafür, daß man die Demos unbedingt in Kandel abhalten muß. Letztlich geht es bei den Demos in Kandel doch nur um das Ego einen Zu-kurz-Gekommenen und um die Verwirrung seiner immer weniger werdenden Jünger, die in ihm eine Art Messias zu sehen glauben.

  6. karlheinz sagt:

    Es war ja vor wenigen Wochen mit dem angeblichen Umzug Von Kurz nach Kandel spekuliert worden, dass er als Stadtbürgermeister kandidieren will.
    Eigentlich wäre das der richtige Weg gewesen, das Thema demokratisch zu klären.

    Tielebörger, Niedermeier, Wegmann, de Zorzi und Kurz treten – moderiert von der FDP – mit Stellungnahmen und einer Podiumsdiskussion gegeneinander an.

    Die KANDELER stimmen dann am 26.5. darüber ab. Punkt. So funktioniert Demokratie. Eigentlich.

    • Alex sagt:

      „Kurz“ und „Demokratie“ in einem Beitrag? Finde den Fehler!

      Einer gewissen bärtigen Frau geht es nicht um Demokratie, sonst hätte sie nicht mal das Ziel ausgegebe, mit 100.000 Leuten nach Berlin zu marschieren, um die Bundesregierung zu stürzen. Oder den Sturz demokratisch gewählter Bürgermeister (Poss, Tielebörger, Nitsche, etc.) zu fordern. Nein, solch kleine Rechtsextremisten haben mit Demokratie nichts am Hut. 🙁

  7. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Die Demokratie fand bereits 2015 in Kandeler-Ortsteil Freckenfeld statt.
    Dort durften die Bürger ausnahmsweise abstimmen.

    Der Polizist, der dort die TATSÄCHLICHE Situation u.a. bei der LEA in Karlsruhe schilderte, bekam einen Maulkorb.

    Als allererstes hätte man das Kanzleramt mit „Schutzsuchenden“ füllen sollen und danach hätte Merkel nochmals über ihre Einladung nachdenken dürfen …

    Die Metallzäune am Kanzleramt sind übrigens noch vorhanden. Manche Grenzen kann der deutsche Staat offenbar noch schützen.

    • Alex sagt:

      „Kandler Ortsteil Freckenfeld“?

      Aha. Mit dieser Aussage hast Du zweierlei bewiesen.

      1.
      Du kommentierst hier, ohne Ahnung vom Thema zu haben.

      2.
      Du bist offensichtlich auch einer der von weit weg anreisenden kurzen Demotouristen, die nur deshalb anrücken, weil sie Kandel terrorisieren wollen.

      Tja, dumm gelaufen, wenn man sich durch solche peinlichen Fehler entlarvt.

  8. Tobi sagt:

    Sven Liebich ist ein guter Freund von Marco Kurz
    undLieferant für das Merchandising des „frauenbündnis“…

  9. Helmut Hebeisen sagt:

    Geeeeeekkkkkeeeee…
    du und deine Schutzsuchenden, du und deine Einzelfälle, du und dein geliebter Kurzbart. Hast du eigentlich auch demonstriet, als Lubitz 149 Menschen (darunter auch ne Schulklasse) in den Tod gerissen hat ? Hast du demonstriert als Niels Högel so viele Menschen getötet hat, oder demonstrierst du hier nur Hass und Kurz-Sichtigkeit ?

  10. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Kandler Ortsteil Freckenfeld“?

    Jetzt, erkenne ich meinen Fehler! Ich habe übersehen, dass Freckenfeld zur Verbandsgemeinde New York gehört!

    „Freckenfeld ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Kandel an. “ Quelle: Wikipedia

    „Du bist offensichtlich auch einer der von weit weg anreisenden kurzen Demotouristen, die nur deshalb anrücken, weil sie Kandel terrorisieren wollen.“

    Bei 20 Minuten Anreisezeit darf man glaube ich von Lokaltourismus sprechen …

    • Alex sagt:

      Ein netter Versuch, seine Ahnungslosigkeit zu tarnen. Wenn man den Unterschied zwischen Stadt Kandel und Verbandsgemeinde Kandel nicht kennt, dann wirkt das aber alles sehr lächerlich. Und so giaubwürdig.. ?

    • Helmut Hebeisen sagt:

      Ohh Geeeekkkkeee
      du hast ja tatsächlich keine Ahnung, ist schon bissel peinlich, aber passt zu Kurz und zur AfD.

  11. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Aus der VG-Begründung:

    „Solche Aktionen und die Folgemaßnahmen der Polizei, wie etwa Identitätsfeststellungen, haben bei lebensnaher Betrachtung im extrem beengten Stadtkern in Kandel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Sperrung der Marktstraße zu Folge, auf die sich Gegendemonstranten begeben können, bzw. die dann für die Sicherheitskräfte als Aktionsraum benötigt wird.“

    „Gerade bei der letzten Versammlung des Frauenbündnisses in Landau am 09. März 2019 kam es zu einer solchen Blockade, die dazu führte, dass sich der Ablauf und somit auch die erfolgte Straßensperrung erheblich verlängerte.“

    Eine sehr stichhaltige Begründung: Weil Gegendemonstranten straffällig werden, verbieten wir die Demo …

    „Und Du meinst, das ist ein Witz – nein, das ist die deutsche Justiz!“