Verwaltungsgericht bestätigt Kreisverwaltung Germersheim – Hauptstraße bleibt frei von Demos

30. November 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional, Regional

Hauptstraße in Kandel zur Adventszeit: Am Samstag können die Bürger nun in Ruhe einkaufen und den Weihnachtsmarkt besuchen.
Foto: Pfalz-Express

Kandel – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat der Kreisverwaltung Recht gegeben und den Bescheid, der die Strecke der Demonstration des Frauenbündnisses Kandel am 1. Dezember festlegt, bestätigt.

Damit läuft der Aufzug weder am Weihnachtmarkt vorbei noch durch die Hauptstraße und an den bis abends geöffneten Geschäften vorbei.

Die ursprünglich vorgesehene Strecke, die unter anderem durch die Hauptstraße führen sollte, wurde von der Kreisverwaltung geändert und dem Anmelder per Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen Bescheid hatte der Anmelder beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag eingereicht.

Die Begründung des Verwaltungsgerichts stütze die Argumentation der Kreisverwaltung und bestätige, dass nach dem Versammlungsgesetz die Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden kann, „wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet sei. Davon sei hier auszugehen.“

Das Gericht erkennt die geäußerten Sicherheitsbedenken als schlüssig und nachvollziehbar an. Auch würden die Rechtsgüter der Weihnachtsmarktbesucher und der Geschäftsinhaber in der Hauptstraße und der Verkehr gerade im Verlauf des Weihnachtsmarkts in einer nicht zu gerechtfertigten Art und Weise beeinträchtigt.

„Ich freue mich sehr, dass das Gericht unserer Begründung gefolgt ist und mit dem Bescheid der Kreisverwaltung die berechtigten Interessen der Bürger, der Geschäftsleute und der Besucher des Christkindelmarkts in der Innenstadt gewahrt werden können“, erklärt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Das hohe demokratische Gut der Versammlungsfreiheit bleibe weiterhin gewährleistet, gleichzeitig werde den Grundrechten der Kandeler Bürger Rechnung getragen.

„Der ungestörte Besuch der Hauptstraße und des Christkindelmarktes ist damit möglich. Ich danke den Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung und den beteiligten Polizeibeamten, die seit Monaten unter erheblichen zusätzlichen Belastungen unermüdlich dabei sind, unseren Rechtsstaat zu schützen“, so Brechtel.

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2 Kommentare auf "Verwaltungsgericht bestätigt Kreisverwaltung Germersheim – Hauptstraße bleibt frei von Demos"

  1. Nikolaus sagt:

    Glühwein unter Nazis schmeckt nicht! Wir bleiben weg!

  2. Philipp sagt:

    „Hauptstraße bleibt frei von Demos“!
    Aber das armselige Häufchen von Linksverwirrten, die in der Hauptstraße aufmarschierten und Lärm, Unflätiges und heiße Luft von sich gaben – das hatte wohl die Erlaubnis dafür bekommen?