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US-Depot in Germersheim: „Verwaltungsgericht bestätigt Auffassung von Kreisverwaltung“

21. August 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional, Regional

Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Fotos: Pfalz-Express

Germersheim – Die Entscheidung fiel am 17. August: Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte den Antrag der Bürgerinitiative (BI) „Kein Gefahrstofflager“ auf Stilllegung des Gefahrstofflagers im US-Depot abgelehnt.

Der Antragsteller habe keinen Anspruch gegen den Landkreis glaubhaft machen können, denn der sei für eine Stilllegung gar nicht zuständig, befand das Gericht.

Brechtel: Rückkehr zur Sachlichkeit

„Entgegen wiederholter Behauptungen handelt es sich beim US-Depot zweifelsfrei um eine militärische Anlage. Diese Auffassung der Kreisverwaltung hat das Verwaltungsgericht in Neustadt durch seine Entscheidung am Montag bestätigt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Brechtel wünscht sich nun eine „Rückkehr auf eine sachliche, konstruktive und saubere Gesprächsebene.“

Viele Anschuldigungen gegen Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung habe sich in den vergangenen Monaten einer Vielzahl öffentlicher Anschuldigungen und Vorwürfe ausgesetzt, gesehen, so die Behörde in einem öffentlichen schreiben.“ Diese reichten von dem Vorwurf, dass Pflichten nicht erfüllt oder Zuständigkeiten entgegen geltendem Recht abgestritten würden bis hin zum Vorwurf der Vertuschung. Darüber hinaus wurden in der Öffentlichkeit von verschiedener Seite eigene Einschätzungen als juristische Tatsachen dargestellt, die das Gericht in seiner Entscheidung jetzt als haltlos zurückgewiesen hat.“

Vor diesem Hintergrund wurde die Entscheidung durch das Verwaltungsgericht als neutrale Instanz auch seitens der Kreisverwaltung mit großer Spannung erwartet. „Das Ergebnis freut mich besonders in der Hinsicht, dass für jedermann erkennbar ist, dass die Kreisverwaltung sehr wohl ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt“, sagt Brechtel.

„Militärische Landesverteidigung“

Das Gericht habe in aller Deutlichkeit die von der Kreisverwaltung durchgehend vertretene Rechtsauffassung bestätigt: Das Gefahrstofflager sei eine Anlage, die der militärischen Landesverteidigung diene und von aufgrund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen genutzt werde. (Gemäß § 59 Bundesimmissionsschutzgesetztes – BImSchG – in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 14. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung – 14.BImSchV) ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zuständig.“(Ziffer 1.1. der Entscheidung des VG Neustadt).

„Die Zuständigkeit für die Überwachung der Anlage als auch die geforderte Stilllegung liegt damit ausdrücklich nicht beim Landkreis“, betont Brechtel.

Er bedauere es, dass der Antragsteller in Kenntnis der Rechtsauffassung der Kreisverwaltung bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Position vertreten habe, dass der Kreis zuständig sei und die Kreisverwaltung als Adressat des Gerichtsverfahrens ausgewählt habe.

US-Depot in Germersheim.

„Widerspruchsverfahren hätte abgewartet werden können“

„Ebenfalls nicht gelten lassen wir die Argumentation, dass Behördenstreitigkeiten den Antragsteller in das Gerichtsverfahren gezwungen hätten. Der Antragsteller hätte ebenso gut das von ihm angestrengte Widerspruchsverfahren vor dem Kreisrechtsausschuss abwarten können“, so Michael Gauly, Dezernent des Bereich „Bauen und Umwelt“ in der Kreisverwaltung.

„Dieses Verfahren ist seit dem 18. Juni 2018 gegen die Ablehnung des Antrages auf Stilllegung beim Kreisrechtsausschuss anhängig. Vor diesem Hintergrund erschließt es sich der Kreisverwaltung nicht, weshalb der Antragsteller am 3. Juli 2018 ohne erkennbare Notwendigkeit Kosten und Mühen für ein parallel laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf sich genommen hat, obwohl die gleiche Fragestellung auch Gegenstand des anhängigen Widerspruchsverfahrens war mit dessen zeitnaher Entscheidung gerechnet werden konnte.“

Letztlich habe erst das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dazu geführt, dass das laufende Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Gerichts faktisch ruhte, so Gauly.

Laut Brechtel sollten im Endeffekt alle Beteiligten nun dem Verwaltungsgericht dankbar sein. „Die Richter haben sich differenziert mit der hoch komplexen Rechtslage auseinandergesetzt und diese für jedermann transparent beleuchtet“, führt der Landrat aus.

Und weiter: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes als neutrale Instanz ist nur ein Zwischenschritt in der öffentlichen Diskussion rund um das Gefahrstofflager. Ich sichere den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Germersheim weiterhin zu, dass die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen für mich weiterhin oberste Priorität hat. Ich bitte aber auch darum, dass die Kreisverwaltung entgegen der Darstellungen der letzten Monate auch als kompetente, ihren Pflichten gerecht werdende Institution wahrgenommen wird.“

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3 Kommentare auf "US-Depot in Germersheim: „Verwaltungsgericht bestätigt Auffassung von Kreisverwaltung“"

  1. Lucifers Friend sagt:

    Alliierte erlassene Gesetze, die bei der Übernahme des hiesigen Gebietes beschlossen und verkündet wurden:
    1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
    2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure, noch de facto.
    Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verwaltung – eine eingetragene Firma ohne jegliche Befugnisse. Man sehe Upik und sonstige Handelsregister.

    • M. Ahrens sagt:

      Nun lässt ein Reichsbürger hier seine „Wahrheiten“ ab und hat noch nicht einmal den Mut seinen richtigen Namen anzugeben…..

      Als Lektüre empfehle ich : Bundesgesetzblatt Teil I 1956 Nr. 24 vom 31.05.1956 Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (SHAEF-Gesetz)

      Mein Dank gilt auch der Redaktion des Pfalz-Expresses, die solche Aussagen hier ungefiltert zulassen….

      M. Ahrens

      • Peter sagt:

        „Der Deutschlandvertrag von 1955 war Bestandteil der Pariser Verträge und machte aus der BRD einen souveränen Staat – mit Ausnahmen. So ließen sich die Alliierten, die Deutschland besetzten, weiterhin das Besatzungsrecht zusichern. Erst mit den Zwei-Plus-Vier-Verträgen von 1990 wurde Deutschland wirklich souverän, es gab auch kein Besatzungsrecht der Alliierten mehr. “

        das ist noch nicht so lange her, Herr/Frau/Es Ahrens.
        Und man darf davon ausgehen, dass die Amis diesen Wegfall durch anderweitige Verträge mit der BRD kompensiert hat. Die Amis sind ja nicht blöd.