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Gefahrstofflager in Germersheim: Bürgerinitiative wirft DLA und Kreisverwaltung „bewusste Täuschung“ vor – Kreis weist Vorwürfe zurück

12. August 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional, Regional

US-Depot in Germersheim.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim – „Eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit – das wirft die Bürgerinitiative (BI) gegen das Gefahrstofflager im US-Depot der Betreiberfirma DLA (Defence Logistics Agency) vor und auch den Behörden, die zumindest stillschweigend daran mitgewirkt hätten. Das sagte BI-Sprecher Dietmar Bytzek dem Pfalz-Express.

Harte Worte – aber er stehe dazu, so Bytzek. Die Täuschung besteht nach Meinung der BI darin, dass die Betriebserlaubnis über die Lagerung von hochgiftigen Stoffen im Nebengebäude 7915 schon Jahr 2012 ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt wurde.

Die DLA hatte bereits 2009 die Lagerung von 70 Tonnen sehr giftiger Stoffe im Hauptgebäude 7983 beantragt, dann aber wieder gestrichen. „Nur um zwei Jahre später die Lagerung als Neugenehmigung, anstatt einer Erweiterung im Nebengebäude zu beantragen.“

Aus den Unterlagen ergebe sich, dass man bewusst keinen Antrag auf Erweiterung des Lagers im Gebäude 7983 gestellt habe, um die Öffentlichkeitsbeteiligung zu umgehen. Auch das sei rechtwidrig, denn es gebe klare Vorgaben, wann was als Erweiterung zu sehen ist, sagt Bytzek.

Als die Kreisverwaltung im Mai verkündete, die Lagerung von sehr giftigen Stoffen sei nicht mehr Gegenstand des Antrags der DLA (die ihr Lager auf in eben jenem Gebäude 7915 1.900 Tonnen erweitern will, PEX berichtete mehrfach), habe man keinen Ton darüber gehört, dass schon 70 Tonnen der giftigsten Lagerklasse 6.1A genehmigt waren, kritisiert die Bürgerinitiative.

Fazit der BI: „Giftige Stoffe haben wir also schon und das wurde der Öffentlichkeit bislang verschwiegen. Man hat uns an der Nase herumgeführt.“

Die DLA wollte ohne Öffentlichkeit und Aufwand die Genehmigung für hochgiftige Stoffe bekommen, ist Bytzek übezeugt. „Und die Behörden nicken alles ab.“

In der Öffentlichkeit habe die Kreisverwaltung es so dargestellt, als verzichte die DLA auf die Lagerung hochgiftiger Stoffe. „Das stimmte aber nicht“, so Bytzek, denn bis heute ist nicht klar ob die alte Genehmigung erlischt.

Die Genehmigung sei rechtswidrig erteilt worden, da entgegen den gesetzlichen Bestimmungen die Öffentlichkeit nicht beteiligt worden sei. Da laut Bürgerinitiative die Schutzrechte der Nachbarn erheblich verletzt wurden, hat die BI Widerspruch bei der Kreisverwaltung gegen die Genehmigung eingelegt und die Stilllegung dieses Lagers gefordert.

Schwelbrand auf dem Dach: „Knapp einer Katastrophe entkommen“

Ein weiterer Punkt, den die BI von Anfang an kritisierte, ist das Fehlen eines Katastrophenschutzplans, wie es beispielsweise beim Containerterminal im Industriehafen in Germersheim der Fall ist.

Am 7. Juli hat es im US-Depot auf dem Dach des Hauptgebäudes 7983 einen Schwelbrand bei einem Wechselrichter einer Photovoltaikanlage gegeben. Eine hochkritische Situation, denn hätte auch noch die Anlage selbst Feuer gefangen, wäre sie nicht zu löschen gewesen, weil sie unter Spannung steht.

Zwar brach der Schwelbrand über einem Bereich aus, in dem sich Bürogebäude befinden, dennoch sind laut BI im selben Gebäude auch giftige und explosive Gefahrstoffe untergebracht. Die Werksfeuerwehr auf dem Depot-Gelände hatte offensichtlich ebenfalls Befürchtungen und rief die Lingenfelder Feuerwehr zu Hilfe. Für die BI ist klar: „Wir sind knapp einer Katastrophe entkommen.“

Dass es noch immer keinen Katastrophenschutzplan gibt, ist für die BI völlig unverständlich. Die internen Gefahrenabwehrpläne der DLA befinden sich laut dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDbw) in einem Entwurfsstadium – seit der Inbetriebnahme 2014. Für die BI ein untragbarer Zustand.

Landrat Brechtel wird von der BI vorgeworfen, sich auf Äußerungen zu beschränken, er habe keine rechtliche Möglichkeit zur Erstellung eines Katastrophenschutzplans.

Bytzek: „Die Kreisverwaltung hat aufgrund des Genehmigungsbescheides sehr wohl rechtliche Möglichkeiten. Und aus dem Antwortschreiben von Innenminister Roger Lewentz vom 15.März 2018 geht hervor, dass es seit 23. August 1989 eine Mustervereinbarung zu diesem Thema gibt. Darüber hinaus hat das Innenministerium RLP Unterstützung bei Verhandlungen angeboten. Wann wird die Kreisverwaltung endlich handeln, war der Brand nicht Warnung genug.“

Vertreter der Bürgerinitiative im August 2017 im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Foto: Pfalz-Express

Kreisverwaltung weist die Vorwürfe zurück

Die Kreisverwaltung weist nach einer Anfrage des Pfalz-Express die Vorwürfe einer Täuschung der Öffentlichkeit ausdrücklich zurück.

Es sei richtig, dass im Jahr 2011 die beantragte Umnutzung des Lagergebäudes 7915 in ein Gefahrstofflager als Neugenehmigung eingestuft wurde. Ausschlaggebend sei gewesen, dass es sich um ein eigenes Gebäude ohne technische Verbindungen zu anderen Lagerbereichen handelte, heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung. Die Einstufung des Genehmigungsverfahrens sei aufbauend auf das Ergebnis einer Besprechung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd erfolgt.

Das Verfahren und somit auch die Frage, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, richte sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, so die Kreisverwaltung, die darauf verweist, dass für das zum damaligen Zeitpunkt beantragte Lager „gemäß den damals geltenden Bestimmungen“ keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen war.

Ansonsten stelle sich die Situation in Bezug auf das Verfahren ähnlich dar, wie bei der bisher öffentlich durch die BI diskutierten Genehmigung des Gebäudes 7983.

Verfahren am Verwaltungsgericht

Die BI vertritt in beiden Verfahren die Position, dass die Genehmigung rechtswidrig sei und die Kreisverwaltung für die Stilllegung des Lagers zuständig ist. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung für das Gebäude 7983 wird derzeit in einem Widerspruchsverfahren geklärt, für das Gebäude 7915 hat die BI zwischenzeitlich ebenfalls Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt.

Bei der beantragten Stilllegung des aktuellen Gefahrstofflagers im US Depot in Lingenfeld handelt es sich um ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt. Die Fragestellung, wer für die Stilllegung des Gefahrstofflagers zuständig ist, wird im Eilverfahren entschieden. Die Kreisverwaltung Germersheim wirbt in ihrem Antwortschreiben an den Pfalz-Express um Verständnis, dass sie „keine detaillierten Verfahrensfragen zum laufenden Gerichtsverfahren beantworten kann.“

Die Diskussion rund um die Erstellung von internen und externen Katastrophenschutzplänen seien bereits „intensiv in der Presse diskutiert worden“ (siehe dazu unten *  – Auszug Pressemeldung vom 18.01.18/Original-Pressemeldung ist derzeit nicht auf der Seite der Kreisverwaltung abzurufen, Anm .d. Red).

Landrat Brechtel habe mehrfach deutlich gemacht hat, dass er seine rechtlichen Möglichkeiten und Kompetenzen als Landrat nutzen werde, um sich für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt einzusetzen.

Sicherheit der Bevölkerung

Wie sieht es nun mit Notfallplänen aus? Dazu schreibt die Kreisverwaltung: „Dass die Kreisverwaltung keine Notfallpläne einfordern kann, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass keine gezielte und zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Katastrophenschutzeinheiten stattfindet.“

Es sei seit Jahren geübte Praxis, dass sich die jeweiligen Feuerwehreinheiten des US-Depot und die Freiwillige Feuerwehren der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Brand- und Katastrophenfall gegenseitig unterstützen. „Zwischen der Feuerwehr des US-Depots Germersheim und den Feuerwehren der Verbandsgemeinde Lingenfeld fanden und finden gemeinsame Übungen statt. Der Erstangriff der Feuerwehren im Brand- und Katastrophenfall ist unabhängig von der Erstellung von externen Notfallplänen gewährleistet.“ (cli/red)

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*Auszug aus der Pressemeldung vom 18. Januar 2018

„Externe Notfallpläne

Das Schreiben der Bürgerinitiative (BI) vom 16. Januar 2018 nimmt Bezug auf einen unter Ziffer VI im Bescheid aus dem Jahr 2009 enthaltenen Hinweis. Nach Auffassung der BI ergibt sich hieraus eine Verpflichtung der Kreisverwaltung zur Erstellung von externen Notfallplänen für das Gefahrstofflager innerhalb des US-Depot Germersheim.

Unter Ziffer VI formulierte die Kreisverwaltung, dass neben dem Sicherheitsbericht auch interne Notfallpläne sowie weitere für die Erstellung externer Notfallpläne erforderliche Informationen vor Inbetriebnahme zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Kreisverwaltung stellt in diesem Zusammenhang nochmals eindeutig klar, dass es sich entsprechend der Kennzeichnung lediglich um einen Hinweis handelt, für den keine verwaltungsrechtliche Durchsetzungsmöglichkeit besteht.

Der § 5a LBKG (Brand- und Katastrophenschutzgesetz), auf den Bezug genommen wird, regelt in seiner damals gültigen Fassung die Erstellung externer Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Danach sind die Landkreise dafür zuständig, für bestimmte Vorhaben externe Notfallpläne zu erstellen. Allerdings wird innerhalb des § 5a LBKG auf die Richtlinie 96/82/EG vom 9. Dezember 1996 verwiesen. Nach Artikel 4 der Richtlinie sind militärische Einrichtungen, Anlagen oder Lager vom Anwendungsbereich ausgenommen. § 5a LBKG ist in seiner damals gültigen Fassung für das US-Depot somit nicht anwendbar. Dies führt dazu, dass keine Rechtspflicht für die Erstellung externer Notfallpläne besteht.

Die Kreisverwaltung konnte demnach das US-Depot rechtlich auch nicht zur Vorlage der für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlichen Informationen vor Inbetriebnahme verpflichten. Vor diesem Hintergrund wurde die Stellungnahme des Katastrophenschutzes nur als Hinweis in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.

Da der Kreisverwaltung die Sicherheit der Menschen und ihrer Umwelt an erster Stelle steht, beinhaltete der Bescheid schon damals Forderungen, welche im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung über die damalige Rechtslage hinausgingen.

 

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