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Germersheim: Fehlende Notfallpläne für erstes Gefahrstofflager: Bürgerinitiative wirft Kreisverwaltung Versäumnisse vor

18. Januar 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
BI-Vorsitzender Dietmar Bytzek. Foto: Pfalz-Express

BI-Vorsitzender Dietmar Bytzek.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim/Lingenfeld – Keine vorliegenden Notfallpläne der US-Army, keine eigenen des Landkreises: Die Bügerinititaive (BI) „Gefahrstofflager Lingenfeld/Germersheim“ wirft der Kreisverwaltung schwere Versäumnisse vor.

Es geht um die 2009 erteilte die Genehmigung für den Betrieb des ersten Gefahrstofflagers im US-Depot für giftige und explosive Stoffe.

Im Genehmigungsantrag stehe („im Fettdruck“), dass der Betreiber (US-Army/DLA Distribution) der Kreisverwaltung die erforderlichen Informationen (interne Notfallpläne) vor der Inbetriebnahme zur Verfügung stellen müsse, teilte der BI-Vorsitzende Dietmar Bytzek mit.

Wie ebenfalls im Genehmigungsbescheid aufgeführt, müsse die Kreisverwaltung zum Brand- und Katastrophenschutz externe Notfallpläne erstellen.

Die Kreisverwaltung teilte auf Anfrage der BI in einem Schreiben vom 19. Dezember mit, dass sie selbst keine externen Notfallpläne erstellt habe (die Schreiben liegt dem Pfalz-Express vor). Es handele sich auch nicht um „echte Auflagen“, sondern lediglich um Hinweise, so die Kreisverwaltung.

Überwachungsbehörde für die Anlage sei das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BIUDbw). Deshalb könnten die Pläne auch nicht eingesehen werden.

Das will Bytzek aber nicht gelten lassen. „Ob es sich um einen Hinweis handelt oder nicht, ist für den Katastrophenschutz irrelevant.“ Wenn die US-Army die Notfallpläne seit Inbetriebnahme im Jahr 2012 nicht zur Verfügung gestellt habe, hätte sich die Kreisverwaltung längst darum kümmern müssen, diese zu beschaffen, und auch eigene erstellen müssen, so der BI-Vorsitzende.

Bytzek nannte das Fehlen der Pläne einen „absolut untragbaren Zustand“. „Bemerkenswert an der Antwort ist für uns auch die amtliche Feststellung, dass für dieses Gebäude die Störfallverordnung gilt. Die BAIUBw hat, zuletzt am „Runden Tisch“ mit der Nichtgeltung der Störfallverordnung ihre nicht durchgeführten Kontrollen begründet. Leider lag uns diese Erkenntnis erst nach dem „Runden Tisch“ vor, ansonsten hätte der „Runde Tisch“ einen anderen Verlauf genommen.“

Auf Anfrage des Pfalz-Express war am Donnerstag kein Ansprechpartner in der Kreisverwaltung erreichbar. (cli)

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