Kreisverwaltung Germersheim weist AfD-Vorwürfe zurück: „Absolut unzutreffend“

3. März 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Symbolbild: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung hat Vorwürfe der Kreis-AfD und ihres Vorsitzenden, des Landtagsabgeordneten Matthias Joa, zurückgewiesen.

Joa hatte am Dienstag in einer Pressemeldung die Kreisverwaltung und Landrat Dr. Fritz Brechtel wegen der seit dem 27. Januar gültigen Verschärfung der Corona-Allgemeinverfügung mit nächtlicher Ausgangssperre und intensivierter Maskenpflicht scharf kritisiert.

Auch zu den Testungen hatte sich Joa geäußert und unter anderem geschrieben: „Auch wird nicht zwischen positiv getesteten Personen und Neuinfektionen unterschieden. Auch wer innerhalb weniger Tage bei Kontrolluntersuchungen wiederholt positiv getestet wird, zählt jedes Mal als neuer Fall – was natürlich die Inzidenz künstlich nach oben treibt.“

Dazu die Kreisverwaltung auf Anfrage des Pfalz-Express zu mehreren Punkten: „Diese Aussage ist absolut unzutreffend. Fällt eine Person zum ersten Mal durch einen positiven Test auf, entsteht ein neuer Fall. Eine oder mehrere weitere positive Kontrolluntersuchungen im Verlauf der Infektion werden nicht als neuer Fall vom Gesundheitsamt bewertet. Die Zahl der aktuellen Fälle in unserer Statistik (Quarantäne-Liste) ist tatsächlich die Zahl der aktuell erkrankten Personen und eben nicht die Gesamtzahl eventuell vorliegender positiver Testungen.
Inzidenzen berechnen wir natürlich analog, sprich aus der Anzahl der neuen Fälle und nicht anhand der Anzahl der positiven Testergebnisse. „Vereinfacht gesagt, es gibt die Zahl der Infektionsfälle und die Zahl der positiven Tests, die bei Mehrfachtestung den Erkrankten zugeordnet werden. Daher ist die Zahl der Infektionsfälle deutlich kleiner als die Zahl der positiven Test.“

Weiter hatte Matthias Joa moniert: „Warum werden öffentliche Plätze in Verbandsgemeinden Hagenbach oder Rülzheim mit einer Maskenpflicht belegt, obwohl die Inzidenzen in diesen Verbandsgemeinden aktuell unter 100 liegen, aber Wörth mit einer Inzidenz von zuletzt fast 300 davon verschont bleibt?“

Dazu antwortete die Kreisverwaltung, dass der Festlegung der Örtlichkeiten für die Maskenpflicht eine Abfrage der Kreisordnungsbehörde vom 23. Februar 2021 bei den Kommunen zugrunde gelegen habe.

Die Stadt Wörth habe mitgeteilt, dass im Bereich der Stadt keine Verstöße auf öffentlichen Plätzen festgestellt werden konnten. In den einzelnen Ortsbezirken gebe es keine öffentlichen Plätze, die einen Besucherstrom extrem heranziehen würden. Daraufhin wurde für die Stadt Wörth kein Ort in die Allgemeinverfügung aufgenommen. „Die Maßnahme dient der Verhinderung von Infektionen an Örtlichkeiten, an denen sich viele Menschen treffen, unabhängig davon, ob diese in einer Kommune mit niedriger oder hoher Inzidenz liegen.“

Ein weiterer Punkt, den der AfD-Politiker ansprach, war das Gesundheitssystem. „Warum rechtfertigt der Landrat die Allgemeinverfügung mit einer angeblichen regionalen Überlastung des Gesundheitssystems, obwohl der Prozentsatz an freien Intensivbetten am Wochenende laut DIVI-Intensivregister bei über 36% lag – ein Spitzenwert im Vergleich zu anderen Regionen.“

Die Kreisverwaltung äußerte sich dazu wie folgt: „Vor Verhängung der Maßnahmen gab es eine hohe Anzahl von Beatmungsfällen im Krankenhaus. Natürlich kann man auch mit Entscheidungen warten, bis die Strukturen wie Intensivstationen überquellen, ist dies aber sinnvoll?
Klar kann es sein, dass zeitweise freie Kapazitäten auf Intensivstationen unseres Kreises vorhanden sind. Die Anzahl der belegten Beatmungsplätze auf Intensiv ändert sich jedoch täglich und leider auch regelmäßig mit keinem guten Ausgang.“

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