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Blauzungenkrankheit: Kreisverwaltung Germersheim weist auf Meldepflicht für alle Nutztierarten hin

26. Dezember 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Sämtliche Arten von Widerkäuern können von der Seuche befallen werden.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Germersheim weist wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit bei Rindern im Landkreis Rastatt ausdrücklich auf die grundsätzliche Meldepflicht (Viehverkehrsverordnung) hin.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose/Sauerstoffmangel) der Zunge ab, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Auch Fleisch- und Milchprodukte können nach derzeitigem Wissensstand ohne Bedenken verzehrt werden.

Betroffene Tiere sind Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild bis hin zu Lamas und kamelartigen oder sonstige Wiederkäuern.

Melden nicht vergessen

Tierhalter werden gebeten, dafür den Vordruck „Meldung von Tieren“, der auf der Internetseite der Kreisverwaltung Germersheim eingestellt ist, zu benutzen.

Unabhängig von der dringenden Notwendigkeit alle Wiederkäuer zu melden, verweist das Veterinäramt auch auf die Meldepflicht aller anderen Nutztierarten hin (z.B. Geflügel, Pferde, etc.).

Darüber hinaus muss jede Tierhaltung auch dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald der gleichen Kommunalbehörde gemeldet und eine Unternehmensnummer bei gleicher Stelle beantragt werden. Dazu gibt es den Vordruck „Antrag auf Erteilung einer Unternehmensnummer“.

Die Vordrucke zur „Meldung von Tieren“, „Anmeldung von Einhufern“ und „Antrag auf Erteilung einer Unternehmensnummer“ finden Tierhalter auf der Internetseite der Kreisverwaltung Germersheim. (kv ger/red)

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