
Landrat Brechtel, Vereinsvorsitzender Joachim Gottschang (v.li.) und weitere Mitglieder bei einem vor Ort-Termin. Der Verein hat sich mit seinem schnellen Handeln wichtige Zeit verschafft.
Foto: Pfalz-Express
Wörth/Germersheim – Mittlerweile ist bestätigt, dass es sich bei dem in einem Rassegeflügelzuchtverein in Wörth entdeckte Vogelgrippe-Virus um den niedrigpathogenen Virus H5N3 handelt.
Somit sei nun klar, dass aktuell nicht alle Tiere getötet werden müssten, teilte die Kreisverwaltung mit. Es werde nun ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, heißt es weiter.
In diesem würden unter anderem Aufstallungspflicht, Hygienemaßnahmen und bauliche Erfordernisse festgelegt. Auch werde geklärt, welche Tiere trotz aller Maßnahmen möglicherweise getötet werden müssen.
Da Fachleute der Kreisverwaltung den Katalog mit dem Ministerium abstimmen und sich auch mit dem Anwalt des Vereins besprechen müssten, könne es noch dauern, bis klar sei, welche Auflagen den Verein erwarten.
Kreisverwaltung bleibt dabei: Tötungsanordnung kam von Umweltministerium
Die Kreisverwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe, sie habe alle Tiere vorschnell keulen wollen. Landrat Brechtel habe bereits am Sonntag nach Bekanntwerden der Infektion ein erstes Mal beim Land interveniert, um eine Tötung aller Tiere zu verhindern.
„Das Ministerium hatte gegenüber der Kreisverwaltung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass in diesem Fall nach §15 Geflügelpestverordnung zu verfahren sei. Dieses hätte die Tötung aller Vögel bedeutet. Eine Ausnahme war laut Ministerium nicht möglich, weil dies das Tierseuchenrecht in Deutschland nicht zulässt“, so Brechtel.
Am Sonntag schließlich sei der Kompromissvorschlag des Landrats fernmündlich (unter Zeugen) vom Ministerium abgelehnt worden. Trotzdem habe Brechtel den Vorschlag ans Ministerium geschickt. Daraufhin sei ein umfangreicher Fragenkatalog als Antwort gekommen, der „in der Kürze der Zeit unmöglich zu erfüllen“ gewesen sei. Da das Ministerium oberste Rechts- und Fachaufsicht sei und die Kreisverwaltung ausführende Behörde, habe die Tötungsverfügung erlassen werden müssen, so die Meldung aus der Kreisverwaltung.
Mit dem Widerspruch des Vereins beim Verwaltungsgericht Neustadt wurde dann allerdings tatsächlich Zeit gewonnen.
Der Kreis habe nochmals einen Antrag beim Ministerium stellen können: „Es war so gesehen ein glückliches Zusammenspiel von Verein und Kreisverwaltung“, so Brechtel. Das Ministerium habe dem Kompromiss unter Auflagen zugestimmt. Brechtel: „Meine Fachleute können nun auf Grundlage von § 47 und im Sinne der Tiere und der Züchter zum Erhalt seltener Rassen handeln.“
Das Mainzer Umweltministerium hatte die Version der Kreisverwaltung bestritten. Die Antwort auf eine Anfrage des Pfalz-Express bei Umweltministerin Ulrike Höfken zur erneuten Bekräftigung des Kreises wird voraussichtlich am Montag eintreffen.
Information der Kreisverwaltung:
Sollte es dann zu der Tötung von Tieren kommen müssen, wird dies sachkundig erfolgen, unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Aspekte. Die Höhe der Kosten dafür kann erst festgestellt werden, wenn die Rahmenbedingungen bekannt sind. Erfolgt die Tötung z.B. nach amtlicher Anordnung des Landes, zahlt dieses auch.
Ähnlich gestaltet sich die Situation bei der Entschädigung an die Besitzer der Tiere. Diese richtet sich einmal nach der Maßgabe des Schätzers, der die Vögel begutachtet. Sollte das Land dafür einstehen, gelten jedoch Obergrenzen.

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Die Politik in diesem Land ist nur noch peinlich.
Wie wollen sich solche Figuren noch glaubhaft zu einer Wahl stellen ?
Wie war das in diesem Fall in Wörth mit der Stallpflicht? Oder haben sich die Tiere im Stall infiziert? Das geht aus dem Artikel lieder nicht hervor.
Lieber Leser,
soweit wir informiert sind, konnten nicht alle Tiere per Stallpflicht untergebracht werden, das es sich teils um Wasservögel handelt. Wie sich die Tiere infiziert haben, ist nicht bekannt.