Wörth – Gute Nachrichten für Geflügelhalter in den Gemarkungen Maximiliansau, Wörth, Hagenbach, Jockgrim, Rheinzabern, Leimersheim und Neupotz verkündet Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Das Beobachtungsgebiet für Geflügelpest, das Mitte Februar nach dem Ausbruch der hochansteckenden Vogelgrippevariante H5N8 in Karlsruhe-Neureut ausgewiesen wurde, ist ab dem 18. März wieder aufgehoben.
Für Geflügelhalter in diesem Bereich bedeutet das eine enorme Erleichterung, da sie neben der schon bestehenden kreisweiten Stallpflicht noch weitere Vorgaben beobachten mussten, zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung oder die Desinfektionen von Kleidung und Fahrzeugen.
Rund um den Ausbruchsort der Geflügelpest in Karlsruhe-Neureut Mitte Februar musste das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern festgelegt werden. Inzwischen gibt es Entwarnung von den badischen Nachbarn, so dass die Anordnung aufgehoben werden kann.
Weiterhin bestehen bleibt jedoch die allgemeine und kreisweite Aufstallungspflicht zum Schutz gegen die Aviäre Influenza. Landrat Brechtel ist aber optimistisch: „Die negativen Probenergebnisse beim Rassegeflügelzuchtverein Wörth und die Entspannung der Situation in der weiten Umgebung insgesamt macht zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufhebung der Anordnung in absehbarer Zeit denkbar.“
Abgewartet werden muss aber noch eine weitere Beprobung in Wörth, dann erst könne eventuell eine Entscheidung fallen, so Brechtel. „Ich möchte nicht länger als unbedingt nötig die Tiere eingesperrt lassen und auch die Geflügelhalter sollen zur gewohnten Normalität zurückkehren können. Als wichtige Erfahrung aus der aktuellen Lage kann man jetzt schon festhalten, dass die gesamte Südpfalz bezüglich zukünftiger Infektionsgeschehen sehr wachsam sein muss.“

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