Versammlung am 26. Januar in Kandel: Anmelder stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht

25. Januar 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Kandeler Marktplatz.
Foto (Archiv): Pfalz-Express

Kandel – In Kandel findet am Samstag, 26. Januar 2019, eine Versammlung statt.

Wegen der Kurzfristigkeit der Anmeldung habe kein gemeinsames Kooperationsgespräch stattgefunden, teilte die Kreisverwaltung mit. Alle Beteiligten seien aber telefonisch bzw. schriftlich eingebunden.

Die Versammlung mit dem Motto „Gedenkstunde für die Opfer importierter Gewalt“ wurde von einer Privatperson angemeldet. Sie findet von 10 bis 12 Uhr statt. Es wird mit 20 Teilnehmern gerechnet. Im Bescheid wurde von der Versammlungsbehörde der Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel festgelegt.

Der vom Anmelder gewünschte Ort vor der Stadthalle will die Kreisverwaltung nicht zugelassen. Aufgrund des Rettungskonzepts für das gesamte Stadtgebiet wegen der Baustelle in der Rheinstraße sieht die Versammlungsbehörde nur noch die Möglichkeit von stationären Versammlungen an bestimmten Orten. Aufzüge könnten überhaupt nicht mehr zugelassen werden. Es sei bei einem Demonstrationsgeschehen immer mit Einschränkungen auch für den Verkehr zu rechnen, so die Kreisverwaltung.

Gegen den Bescheid der Kreisverwaltung und die Festlegung des Versammlungsorts vor der Verbandgemeindeverwaltung hat der Anmelder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt gestellt. Er argumentiert, dass man dann auch konsequenterweise am Sonntag auch gleich den Gottesdienst aus Sicherheitsgründen untersagen müsse.

Eine hunderte Meter entfernte Baustelle und ein diesbezügliches Rettungskonzept sei kein Anlass, eine stationäre Kleindemonstration mit 20 Teilnehmern vor der Stadthalle zu verbieten, so der Anmelder in seinem Eilantrag, zumal der Bereitstellungsplatz ganz normal als Parkplatz Verwendung finde.

Er wirft der Kreisverwaltung vor, eine einfach Baustelle als Argument heranzuziehen, „um das grundgesetzlich verankerte Versammlungsrecht ohne ausreichenden Anlass faktisch auszusetzen.“ Der Anmelder betont zudem den „friedlichen und disziplinierten Charakter“ seiner Aktivitäten.

Aktualisierung: Der Eilantrag  wurde am Freitagnachmittag vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Begründung folgt in der nächsten Woche. (red)

 

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23 Kommentare auf "Versammlung am 26. Januar in Kandel: Anmelder stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht"

  1. Helga sagt:

    Ich bin ja nicht sooo vertraut mit der Reichsbürger-Szene. Aber wieso pochen diese Leute auf das Recht der Bundesrepublik, wenn sie sich selbst überhaupt nicht der Bundesrepublik angehörig fühlen.

    • Helmut Hebeisen sagt:

      Weil sie dumm sind.

    • Peter Müller sagt:

      Wenn ich mit etwas nicht vertraut bin, mache ich mich entweder schlau oder unterlasse irgendwelche Vermutungen.

    • gerets sagt:

      Wo genau steht da was über Reichsbürger in dem Artikel?

    • Philipp sagt:

      Jetzt mal auch für kleine …. erklärt:
      Die Reichsbürgerszene ist vor allem dadurch charakterisiert, dass sie diesen Staat nicht anerkennen und deshalb auch die Gesetze ignorieren.
      Weiterhin gibt es am linken Rand des politischen Spektrums eine Szene, die die Grundlage dieses Staates (Demokratie und Menschenrechte) zerstören wollen. Diese Szene beginnt nicht all zu weit links von der politischen Mitte.
      Wenn Menschen aber ein demokratisches Grundrecht in Anspruch nehmen wollen und dieses entsprechend den geltenden Gesetzen bei den Institutionen dieses Staates anzeigen gehören sie weder zur ersten noch zur zweiten Gruppe.
      Vielleicht würde ein „Grundkurs für Demokratie“ auch Dir ein wenig auf die Sprünge helfen?

    • Peter sagt:

      Jetzt haut mal nicht so auf Helga rum, die hat sich einfach im Artikel geirrt. Dass sie die Frage allerdings hier im Forum stellt, statt bei Wikipedia oder Tante Google könnte schon darauf hindeuten, dass Sie den Internet-Führerschein noch nicht gemacht hat (manche Leute müssen das …)

  2. mike sagt:

    Mit einem Verbot der Versammlung hätte die Kreisverwaltung Germersheim ja fast Geschichte in der BRD geschrieben.

  3. Tatsachen sagt:

    Der Anmelder hat jedenfalls keine Ahnung vom Ort.
    Am Marktplatz ist am Samstag genau dasselbe los wie bei der Verbandsgemeinde .. nämlich nichts. Die Leute parken dort.

  4. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Die Kreisverw. GER hat Geschichte geschrieben und das Grundgesetz gebrochen:

    Der Eilantrag wurde heute durch das Verwaltungsger. NW abgelehnt. Damit ist eine Versammlung von ca. 20 Personen vor der Stadthalle ein so hohes Sicherheitsrisiko, dass sie verboten ist!

    Begründet wird das Verbot mit einer ca. 1km entfernten Straßenbaustelle und einem zugehörigen „Rettungskonzept“, der Nutzung des Markplatzes als Lagerplatz der Baustelle (CO2 optimiert 1km entfernt!), von der heute nichts zu sehen ist, der Nutzung als Raum für Katastrophenfälle (hierbei stört es nicht, dass der Platz heute zugeparkt war) sowie der Möglichkeit einer Strassenblockade. Der Einschlag eines Meteoriten wurde nicht angeführt …

    Dieses Verbot zeigt nur eines: Panik – und das macht uns stärker! Natürlich klagen wir!

    • Mike sagt:

      Wenn das Gericht der KV Recht gibt, wer hat dann nochmal das Grungesetz gebrochen? Erklären Sie mir das bitte. Kann Ihren Ausführungen in diesem Punkt gerade nicht folgen.
      BTW: War kurz nach 11 Uhr an der VG und es war nicht das Geringste los. Seltsam

      • Philipp sagt:

        In einer Demokratie darf der Bürger eine Meinung haben und diese äußern.
        Er darf auch ohne Erlaubnis eine Kundgebung abhalten, er muss sie nur anzeigen.
        Wenn die Verwaltung begründete Einwände hat, kann sie ein Verbot aussprechen. Wenn ein Bürger trotz dieses Verbot seine Kundgebung wie angezeigt abhält, ist das aber noch sehr weit weg von einem „Bruch des Grundgesetzes“, das ist eine Ordnungswidrigkeit.
        Die Verwaltung hat dabei strikt neutral zu sein, ansonsten bricht sie das Grundgesetz.
        Wenn der VG-Bürgermeister sich mit der Sache einer Kundgebung öffentlich gemein macht oder auch dagegen, so ist das mit einer Neutralität nicht vereinbar, er verletzt insofern seine Dienstpflicht.
        Hätten Sie auch zur Kenntnis nehmen können, wenn Sie etwas früher vor der VG gewesen wären.

        • Mike sagt:

          Es war die Rede von der KV GER.
          Da ja vor der VG (wann auch immer) offensichtlich etwas stattgefunden hat, kann von einem Verbot und einem Bruch des GG wohl überhaupt keine Rede sein. Auch das angesprochene Verhalten des Bürgermeisters hat damit nicht das Geringste zu tun.

    • JuergenD sagt:

      ??? Rechtsbruch ??? Verwaltungsgericht bestätigt Verlegung einer Minidemo und damit wurde das Grundgesetz gebrochen ??? Wo steht denn bitte im GG, dass die Verlegung einer Demo, welche mit einem Sicherheitskonzept begründet und juristisch wasserdicht ist (Entscheidung Verwaltungsgericht), einen Rechtsbruch darstellt ??? Zuviel Weinschorle oder braunes Zeugs (Rum ?) hinter die Binde gekippt ??? „Lustig“ und entlarvend an den Ereignissen in Kandel ist ja immer wieder die Tatsache, dass Links oder Rechts in einer Sache immer vereint sind: im Verdrehen der Realität zu eigenen Gunsten und Erstellung/Behauptung unendlicher „Fake News“. Lieber GKE (zählen Sie die fehlenden Buchtaben bitte selbst dazu …), bitte nachprüfbar falsche Behauptungen unterlassen. Das ruiniert nur den eigenen Ruf.

      • Chris sagt:

        „bitte nachprüfbar falsche Behauptungen unterlassen. Das ruiniert nur den eigenen Ruf.“

        Ist der Ruf erst ruiniert, lügt es sich ganz ungeniert.

  5. Sepp sagt:

    Reichsbürger? Wo stand was von Reichsbürger?

    Kann es sein, dass einfach alles, was nicht der eigenen Gesinnung entspricht als Reichsbürgertum diffamiert wird?

    Hier wird genau die Hetze betrieben, die anderen unterstellt wird *kopfschüttel*

  6. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „??? Rechtsbruch ??? Verwaltungsgericht bestätigt Verlegung einer Minidemo und damit wurde das Grundgesetz gebrochen ???“

    Darf ich Ihren Beitrag um Argumente ergänzen:

    Ein Grundbestandteil der bisher geltenden Versammlungsfreiheit ist, dass der Ort der Versammlung frei gewählt werden kann. Wenn Sie beispielsweise gegen ein AKW demonstrieren wollen und die Verwaltung bestimmt als Ort die nächste Biogas-Anlage, dann ist das keine Demo mehr, sondern eine Farce.

    Genau deswegen erlauben es nur stichhaltige Sicherheitsbedenken eine Demonstration zu verbieten oder zu verlegen. Diese gibt es am Marktplatz bei einer „Mini-Demo“ nicht.

    „Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ – George Orwell

    • JuergenD sagt:

      Sie sprechen die freie Wahl des Demoortes an. In Bezug auf das Thema. Und genau da liegt der Hund begraben. Ihr Beispiel mit AKW/Biogas-Anlage ist gut. Und genau deshalb passt es zu Ihrem „Anspruch“ (ich Bürger, GG gibt mir das Recht, mich hinzustellen wo ich will) überhaupt nicht. Demothema „Importierte Gewalt“ … was hat das mit dem Marktplatz in Kandel zu tun ? Genau. Nichts. Gar nichts. Hier geht es nur darum, auf den Zug des Herrn K aufzuspringen, trotz bürgernaher Begründung des „Nein“ der KV/Gericht. Hätten sie sich auf den marktplatz gestellt, wäre am nächsten Tag Herr K auch wieder dort gestanden. Gleiches Recht für Alle. Aber auf dem Rücken des GG lässt sich ja alles fordern … Die Verlegung der Demo war im Sinne des Bürgers und gg. Selbstdarsteller. Gut so.

  7. Jorge sagt:

    „… was hat das mit dem Marktplatz in Kandel zu tun ? “
    Also weder wird im GG gefordert, dass es einen sinngemäßen Zusammenhang zw. Demo-Ort und Demo-Thema geben muss, noch ob für Sie dieser Zusammenhang Sinn ergibt oder nicht. Es reicht vollkommmen aus, wenn es für den Anmelder sinnvoll erscheint.

    • JuergenD sagt:

      Herr/Frau GKE selbst hat den Zusammenhang Wunschort der Demo ./. verlegter Ort der Demo hergestellt (durch den Vergleich AKW/Biogas-Anlage). Ob das GG so etwas fordert/wünscht/schützt/ermöglicht oder halt auch nicht hat der Autor damit selbst thematisiert, nicht ich. Wenn es von einem Dritten aufgenommen und weiter gesponnen wird, ist das legitim, vermute ich mal. Da er/sie UNBEDINGT auf den Marktplatz wollte, erfolgte meine Bemerkung was dieser mit seinem Demothema zu tun hat (importierte Gewalt). Der Marktplatz in Kandel ist lediglich zu einem Symbol für die Demoveranstalter geworden. Da besteht keinerlei ernsthafter Bezug zum Thema, sondern nur Symbolwert, schamlos versteckt hinter einem Recht, das man für sich selbst in Anspruch nimmt, anderen (Gegnern) aber nicht einräumen will.

      • Philipp sagt:

        Ich denke, dass es gerade in einer VG, in der der Bürgermeister eine etwas eigene Einstellung zu Demokratie und Grundrechten hat, wichtig ist, an zentraler Stelle den Geist dieser Grundrechte in aller Konsequenz zu demonstrieren.
        Ebenso ist es sinnvoll, die aktuellen Fehlentwicklungen in der Bundespolitik in einer Ortschaft zu thematisieren, in der ein Mord instrumentalisiert wird, um Gegner dieser Politik zu diffamieren.
        Der Fakt, dass in dieser Ortschaft offensichtlich ein Mord aus niedrigsten Beweggründen gerne zum Anlass genommen wird, die eigene Blödheit („Buntheit“) und „Weltoffenheit“ (wer nach allen Seiten offen ist kann nicht ganz dicht sein) mit einem Fest zu feiern ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass dringender Informationsbedarf zum Thema Menschenwürde besteht!

      • Jorge sagt:

        „Da besteht keinerlei ernsthafter Bezug zum Thema, sondern nur Symbolwert …“
        und das ist eben nur Ihre Meinung und auf die kommt es halt nicht an. So ist das im Leben …

        • JuergenD sagt:

          Nun, dann kommt es auf Ihre Meinung zu meiner Meinung ja damit offensichtlich auch nicht an. Bestechende Logik, nicht wahr ? Eine solche Einstellung zu anderen Meinungen bringt uns zu dem Thema zwar keinen Millimeter weiter, aber wenig überraschend 😉