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Versammlung am 26. Januar in Kandel: Anmelder stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Kandeler Marktplatz.
Foto (Archiv): Pfalz-Express

Kandel – In Kandel findet am Samstag, 26. Januar 2019, eine Versammlung statt.

Wegen der Kurzfristigkeit der Anmeldung habe kein gemeinsames Kooperationsgespräch stattgefunden, teilte die Kreisverwaltung mit. Alle Beteiligten seien aber telefonisch bzw. schriftlich eingebunden.

Die Versammlung mit dem Motto „Gedenkstunde für die Opfer importierter Gewalt“ wurde von einer Privatperson angemeldet. Sie findet von 10 bis 12 Uhr statt. Es wird mit 20 Teilnehmern gerechnet. Im Bescheid wurde von der Versammlungsbehörde der Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel festgelegt.

Der vom Anmelder gewünschte Ort vor der Stadthalle will die Kreisverwaltung nicht zugelassen. Aufgrund des Rettungskonzepts für das gesamte Stadtgebiet wegen der Baustelle in der Rheinstraße sieht die Versammlungsbehörde nur noch die Möglichkeit von stationären Versammlungen an bestimmten Orten. Aufzüge könnten überhaupt nicht mehr zugelassen werden. Es sei bei einem Demonstrationsgeschehen immer mit Einschränkungen auch für den Verkehr zu rechnen, so die Kreisverwaltung.

Gegen den Bescheid der Kreisverwaltung und die Festlegung des Versammlungsorts vor der Verbandgemeindeverwaltung hat der Anmelder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt gestellt. Er argumentiert, dass man dann auch konsequenterweise am Sonntag auch gleich den Gottesdienst aus Sicherheitsgründen untersagen müsse.

Eine hunderte Meter entfernte Baustelle und ein diesbezügliches Rettungskonzept sei kein Anlass, eine stationäre Kleindemonstration mit 20 Teilnehmern vor der Stadthalle zu verbieten, so der Anmelder in seinem Eilantrag, zumal der Bereitstellungsplatz ganz normal als Parkplatz Verwendung finde.

Er wirft der Kreisverwaltung vor, eine einfach Baustelle als Argument heranzuziehen, „um das grundgesetzlich verankerte Versammlungsrecht ohne ausreichenden Anlass faktisch auszusetzen.“ Der Anmelder betont zudem den „friedlichen und disziplinierten Charakter“ seiner Aktivitäten.

Aktualisierung: Der Eilantrag  wurde am Freitagnachmittag vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Begründung folgt in der nächsten Woche. (red)

 

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