Misshandlungsvorwürfe: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Kinder- und Jugenddorf Silz ein

8. August 2017 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße
Das Kinderheim Maria Regina in Silz. Fotos: pfalz-express.de/Licht

Das Kinderheim Maria Regina in Silz.
Fotos: pfalz-express.de/Licht

Landau/Silz – Die Staatsanwaltschaft Landau hat die Ermittlungen, die sie aufgrund der Strafanzeige eines ehemaligen Rechtsanwalts eingeleitet hat, abgeschlossen und die Verfahren eingestellt. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig mit.

Der ehemalige Rechtsanwalt erstattete die Strafanzeige in Vertretung von 24 mutmaßlich geschädigten Personen gegen Mitarbeiter und Verantwortliche des Kinder- und Jugenddorfes in Silz und gegen ehemalige Heimbewohner (Pfalz-Express berichtete mehrfach).

In seiner Anzeige warf er den Mitarbeitern und Verantwortlichen des Kinderheims vor, Heimbewohner körperlich und psychisch misshandelt zu haben und führte beispielsweise aus, Mitarbeiter des Kinderheims hätten Heimbewohner geschlagen, eingesperrt und psychischen Druck ausgeübt.

Den Heimbewohnern wurden in der Anzeige Straftaten wie Bedrohung, Körperverletzung und Sexualdelikte vorgeworfen, die sie selbst begangen haben sollen. Die Verantwortlichen des Kinderheims sollen diese Straftaten ermöglicht oder gar gefördert haben.

Die Staatsanwaltschaft Landau habe gegen insgesamt 17 Mitarbeiter des Kinderheims Silz Ermittlungen geführt, so Oberstaatsanwältin Möhlig. Außerdem wurden gegen 14 ehemalige Heimbewohner Verfahren geführt.

Die Ermittlungen hätten keine Beweise dafür ergeben, dass Mitarbeiter und Verantwortliche des Kinderheims Silz Straftaten zum Nachteil von Heimbewohnern begangen hätten. Die Verfahren seien deshalb eingestellt worden.  

Die ausführliche Begründung der Staatsanwaltschaft gibt es hier. (red)

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Ein Kommentar auf "Misshandlungsvorwürfe: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Kinder- und Jugenddorf Silz ein"

  1. Glossa sagt:

    Wer sich verteidigt, klagt sich an – sagt ein Sprichwort.

    Diese außerordentlich lange Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau über die Einstellung der Ermittlungen gegen das Silzer Kinderheim lässt weiter großen Spielraum für Spekulationen.

    Warum betont man denn so bemüht, dass ein „ehemaliger Rechtsanwalt“ Anzeigeerstatter war?
    Was soll da suggeriert werden – dass ein Rechtsanwalt, der seine Zulassung zurückgegeben hat, damit seine Rechtskenntnisse verliert, dass so einer ohnehin noch nie etwas Belastbares hat vorbringen können?
    Zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung war der Rechtsanwalt aber noch kein „Ehemaliger“, wie man verschweigt.

    Wer so seine Argumentation aufzieht, will offenbar vom Grundproblem ablenken:

    Betroffene Heimkinder klagten über Missstände, über unangemessene Behandlungen, Misshandlungen und Missbrauch.

    Aber wer hört sie und wer vertritt ihre Interessen?

    Engagieren sich deren Eltern, denen man aus welchen Gründen auch immer vielleicht das Sorgerecht teilweise oder ganz entzogen hat, weil ihre Kinder sich ihnen anvertraut hatten, so wird diesen Eltern einfach unterstellt, sie täten dies aus Rache und Kränkung, weil ihnen ihre Kinder entzogen worden sind – so stellt es z.B. die „Rheinpfalz“ dar.
    Als „unfähig“ abgestempelte Eltern haben nichts zu sagen, werden weder angehört noch ernst genommen.

    Engagieren sich andere Gruppen, z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte, so findet sich auch da etwas, was man diesen vorhält, denn schließlich verstehen diese ja auch nichts von Erziehung – im Gegensatz zu den „Fachleuten“ in den Einrichtungen.
    Einrichtungen, die von Jugendämtern belegt werden, sehen sich da oftmals nur noch als Auftragnehmer, die zu einem bestimmten Tarif ihre Dienste erbringen.
    Die Fachaufsicht des Landesjugendamtes jedoch sieht sich nicht zuständig, Beschwerden Betroffener wegen konkreter Vorfälle nachzugehen.
    Denn auch hier gilt: Durch die angenommene Fachkompetenz der Erzieher und Psychologen in den Einrichtungen sind gravierende Fehlverhalten und Missstände quasi schon von vorneherein ausgeschlossen.
    Wenn man tatsächlich einmal etwas gar nicht mehr leugnen kann, ist es „natürlich“ ein bedauerlicher, aber doch vernachlässigbarer Einzelfall – will heißen: Das System ist „gut und richtig“.

    Betroffene Kinder haben also tatsächlich niemanden, der ihre Interessen adäquat vertreten kann.
    Auch die neuerdings im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen installierten Beschwerdegremien für Heimkinder sind nichts als Kosmetik und vollkommen wirkungslos.

    Die Staatsanwaltschaft verliert leider kein Wort darüber, wie sich solche Ermittlungen oftmals gestalten:
    Erstmal werden eingehende Anzeigen eingestellt – man sieht gar keinen Anfangsverdacht, keine strafbare Handlung, kein öffentliches Interesse, etc.
    Die Staatsanwaltschaften übernehmen dabei oftmals ungeprüft die Einschätzungen der Jugendämter, die selbst kein Interesse an Aufklärung haben.
    Schließlich könnte da etwas auf die Jugendämter und damit die Kommunen zurückfallen.
    Vielfach verflochten und verstrickt sind Einrichtungen und Jugendämter, z.B. durch persönliche und finanzielle Abhängigkeiten, Netzwerke, gleiche Ausbildungsstätten, politische Ausrichtung, etc, so dass Verantwortlichkeit und selbständiges Denken auf der Strecke bleiben müssen.

    Die Anzeigeerstatter hingegen sind unglaubwürdig, schon deswegen, weil sie Betroffene sind und ihnen Emotionalität und Subjektivität zum Vorwurf gemacht wird,
    oder weil sie sich durch das Nachfragen von Hilfen bei der Erziehung ihrer Kinder beim Jugendamt
    als Person disqualifiziert haben.
    Damit erledigen sich die meisten Anzeigen endgültig, weiß doch schon fast jeder, dass auch Beschwerden der Betroffenen gegen diese Handhabung durch die Staatsanwaltschaften nichts nützen.

    Die, die das noch nicht wissen oder es nicht glauben wollen, beschreiten den sog. Rechtsweg, legen Rechtsmittel ein.
    Das macht sie dann zu Querulanten oder mindestens zu psychisch Auffälligen – denn wer könnte und wollte die Entscheidung eines Staatsanwaltes als juristischer Laie anzweifeln?
    Auch die Konfrontation mit sich widersprechenden Bewertungen der verschiedenen Staatsanwaltschaften führt nicht dazu, einmal gefällte Entscheidungen zu revidieren.

    Vorwürfen wird also gar nicht nachgegangen.

    Sucht dann z.B. ein Betroffener andere Betroffene, um jüngste Vorwürfe zu untermauern, dann ist natürlich vieles, was die „alten“ Betroffenen vorbringen, schon verjährt oder sonst rechtlich irrelevant, was man am Missbrauchsskandal in der Kirche beobachten konnte:
    Da wurde dann zwar eingestanden, dass es etwas einzugestehen gab, aber betraft musste fast niemand mehr werden – die Zeit hatte die Täter begnadigt.

    Gelernt hat man daraus nichts.
    Verändert hat sich nichts.

    Da ist nun also die Einrichtung in Silz „reingewaschen“ worden – zurück bleiben die, die als Lügner oder Opfer zukünftig ihr Leben zu leben haben, obwohl – so zeigt die Erfahrung – an dem einen oder anderen Vorwurf wohl doch etwas mehr dran gewesen sein muss, wie jetzt dargestellt.

    Den Opfern hilft auch in Zukunft niemand, sie sind weiterhin ohnmächtig gegenüber diesen Machtkartellen:

    Einrichtungen, die einen ganzen juristischen Stab gegen einzelne antreten lassen, die durch Unterlassungsverfügungen Betroffene und die, die helfen wollten, mundtot machen,

    Jugendämter, denen das Wohl der Kinder vollkommen fremd ist, die zwar Kinderschutz vorschieben, denen es aber z.T. um ganz persönliche Machspielchen geht, die Menschen brechen, bestrafen und leiden lassen wollen,

    Staatsanwaltschaften, die den Anschein von Rechtsstaatlichkeit erwecken wollen, sich aber nur durch -in den Augen vieler- willkürliche Rechtsanwendung und Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe hervortun und dafür gelobt werden, weil sie das System so lassen wollen, wie es ihnen die größten Vorteile bringt.

    Und die Politik?
    Die gibt die Richtung vor.

    Sie alle machen also weiter wie bisher.

    Solange es Heime gibt, in denen Kinder staatlich verordnet erzogen werden, wird das dort vorhandene Machtgefälle immer Boden bieten für Missbrauch und Misshandlung, so auch in Silz.