Silz: Kinderheim weist alle Misshandlungsvorwürfe zurück – Rechtsanwalt widerspricht: „Es ist passiert“

11. Juli 2016 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional
Das Kinderheim Maria Regina in Silz. Fotos: pfalz-express.de/Licht

Das Kinderheim Maria Regina in Silz.
Fotos: pfalz-express.de/Licht

Silz/Lambrecht/Ludwigshafen – Schwere Vorwürfe erhebt Rechtsanwalt Michael Langhans gegenüber dem Kinderheim Maria Regina in Silz.

Körperverletzungen, manipulativer Druck, psychische und körperliche Misshandlungen sollen vorgekommen sein. Auch Vergewaltigungen unter den Heimbewohnern habe es gegeben.

Die Jugendhilfeeinrichtung Maria Regina in Silz gehört zur gemeinnützigen St. Dominikus Krankenhaus und Jugendhilfe GmbH in Ludwigshafen und betreibt auch das dortige St. Anna-Stift. Die Leitung in nun mit einer Pressekonferenz in Silz an die Öffentlichkeit getreten.

Die Vorwürfe, die Langhans gemeinsam mit Andrea Kuwalewsky, der Mutter eines Jungen, der vor zwei Jahren aus dem Heim geflüchtet ist, anbringe, seien unwahr, sagten Sprecherin Katja Hein, Geschäftsführer Marcus Wiechmann und die stellvertretende Leiterin des Heims und Erziehungsleiterin, Tanja Kaci.

V.li.: Katja Hein, Sabine Heyn (Leiterin Jugendamt Kreis Germersheim, erklärte allegmein die Vorgehensweise von Jugendämtern), Marcus Wiechmann, Tanja Kaci.

V.li.: Katja Hein, Sabine Heyn (Leiterin Jugendamt Kreis Germersheim, erklärte die Vorgehensweise von Jugendämtern im allgemeinen), Marcus Wiechmann, Tanja Kaci.

In Silz und auch im zweiten Heim in Ludwigshafen sollen laut Langhans und Kuwalewsky seit dem Jahr 2001 insgesamt an die 50 Kinder und Jugendliche misshandelt worden sein.

Ein weiterer Vorwurf von Langhans und Kuwalewsky: Bislang sei äußerst schlampig und schleppend ermittelt worden. Unter anderem seien Kinder ohne anwaltlichen Beistand und zusammen mit den mutmaßlichen Tätern befragt worden. Langhans selbst vertritt 23 Kinder und Jugendliche.

„Kampagne gegen das Heim“

Ausgeschlossen, dass so etwas in der Einrichtung vorgekommen sei, beteuerten hingegen Marcus Wiechmann und Katja Hein. Man habe sich sehr intensiv mit der Materie beschäftigt, mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet, intern genau recherchiert und sämtliche Dokumentationen nachgesehen: Es seien keine Vorfälle verzeichnet.

Frühere Ermittlungen und Anzeigen seien allesamt eingestellt worden, da sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen hätten. Lediglich in zwei Fällen werde noch geprüft. Dort gebe es aber noch keine neuen Ermittlungsergebnisse. Was genau man den Einrichtungen vorwerfe, wisse man allein aus der Presse.

Die Einrichtung habe sich bislang nicht öffentlich zu den Anschuldigungen geäußert, erklärte Katja Hein, da der Schutz der Kinder und Familien Vorrang habe. Darüber hinaus gelte selbstverständlich die Schweigepflicht. Nun aber könne man die Diskreditierung der Mitarbeiter nicht länger hinnehmen.

Wiechmann warf Langhans und einigen seiner Mandaten vor, ehemalige Heimbewohner oder Eltern von aktuell im Heim unterbrachten Kindern regelrecht zu stalken und vermeintlichen Opfern für negative Aussagen Belohnungen von bis zu 5.000 Euro in Aussicht zu stellen. Aber: „Keiner der direkt ´Geschädigten´ hat Kontakt zu uns aufgenommen. Angebliche ´Beweise´ waren zweifelhaft.“

Auch sei Langhans auf keines der Gesprächsangebote des Trägers eingegangen und habe die Medien – von denen man ein wenig enttäuscht sei – für seine Kampagne instrumentalisiert. Mittlerweile habe man sich ebenfalls auf juristischem Weg gegen Rechtsanwalt Langhans gewehrt: Es sei ihm durch das Landgericht Landau untersagt worden, rufschädigende (ehrenrührige) Behauptungen gegen die Einrichtung zu verbreiten.

Die Vorwürfe seien als als Teil einer Kampagne zu bewerten, die im Zusammenhang mit mehreren nicht abgesprochenen und gesetzeswidrigen Selbstrückführungen von Kindern in ihre Ursprungsfamilien stehe, so Wiechmann. Die Kinder seien aber nicht ohne Grund im Heim untergebracht: „Den Entscheidungen der Jugendämter, die Kinder in unseren Einrichtungen unterzubringen, liegen hochproblematische Verhältnisse in den jeweiligen Familien zugrunde.“

Dass viele Ehemalige noch immer mit dem Heim verbunden seien, könne man an den zahlreichen Besuchern sehen, die immer wieder gerne zum jährlichen Sommerfest oder zu anderen Veranstaltungen kämen.

Ehemaliger Bewohner Hans K: „Niemals passiert“

Hans K., der als acht Monate altes Baby in das Maria Regina Kinderheim kam, war des Lobes voll und wollte mit seiner Aussage vor der Presse helfen, die seiner Meinung nach ungerechtfertigten Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. „So etwas ist hier nie vorgekommen“, betonte der junge Mann, der heute 25 Jahre alt ist und seinem Beruf als Werkzeugmechaniker nachgeht.

Bis kurz vor seinem 18. Lebensjahr lebte er im Silzer Heim. Er sei unendlich dankbar für die Liebe und Fürsorge, die er von den Schwestern und Betreuern habe erfahren dürfen: „Deshalb kann ich heute mit beiden Beinen im Leben stehen.“ Gewiss habe es auch hin und wieder Streit gegeben, sagte Hans K. auf Nachfrage. Jedoch seien Konflikte unter Anleitung der Betreuer immer in Gesprächen gelöst worden.

Das unterstrichen sowohl Erziehungsleiterin Tanja Kaci als auch Michael Eberhart, Einrichtungsleiter im Kinderdorf Maria Regina in Silz und seit 2012 auch Leiter des Kinderheims St. Annastift.

Seit 1957 seien etwa 680 Kinder und Jugendliche betreut worden. Man könne zwar Familien nicht ersetzen, versuche aber, so nahe wie möglich an dieses Ziel heranzureichen und den Kindern eine Art Heimat zu bieten. Die pädagogische Grundidee: Wohngruppen mit einer familienähnlicher Grundstruktur: „Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Kindern zu helfen und zu beschützen, ihnen Halt und Stabilität zu geben.“

Tanja Kaci sagte, man strebe besonders Gewaltfreiheit und Selbstständigkeit bei den Bewohnern an – auch deshalb seien die Vorwürfe geradezu unsinnig. Hilfe sei allerdings meist nicht einfach: „Viele Kinder kommen mit komplexen Schädigungen hierher, das ist manchmal schwer anzuschauen. Es braucht Zeit.“

Viele Kinder zeigten auch in der Sexualentwicklung Auffälligkeiten, beispielsweise wegen früheren Missbrauchs. Alle Betreuer seien ausgebildete und geprüfte Fachkräfte. Es verstehe sich von selbst, dass es „keine obskuren Erziehungsmethoden wie einsperren, prügeln usw.“ gebe.

Rechtsanwalt Langhans: Keine Rücknahme der Vorwürfe

Eine Stunde nach Beendigung der Pressekonferenz in Silz fand in Lambrecht eine weitere Pressekonferenz statt, ausgerichtet von Anwalt Michael Langhans und Andrea Kuwalewsky.

Mit dabei: Der Psychiater Dr. Friedrich Weinberger, der laut eigener Aussage gegen die Psychiaterisierung von Menschen kämpft, der Jurist Horst Seitz, Fachanwalt für Familienrecht und Justiziar bei der Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.) (GEP), der aber aus terminlichen Gründen frühzeitig gehen musste – und Janis S., ein ehemaliger Kinderdorf-Bewohner.

V.li.:Horst Seitz, Janis S., Rechtsanwalt Michael Langhans, Andrea Kuwalewsky, Dr. Friedrick Weinberger.

V.li.:Horst Seitz, Janis S., Rechtsanwalt Michael Langhans, Andrea Kuwalewsky, Dr. Friedrick Weinberger.

Janis S. sagte, er sei zwei Jahre lang von einem Mitbewohner vergewaltigt worden. Der jetzt 19-Jährige kam mir elf Jahren nach Silz und blieb vier Jahre dort (2008-2012). Schon in den ersten Nächten habe er Vergewaltigungen ertragen müssen. Diese zu melden, habe er sich wegen der Drohungen des mutmaßlichen Täters nicht getraut.

Als nach zwei Jahren ein anderer Junge ins Visier des Vergewaltigers geraten sei, habe dieser ihn, Janis, gezwungen, den „Neuen“ ebenfalls zu vergewaltigen. „Sonst mache ich mit dir noch Schlimmeres“, habe der Mitbewohner gedroht.

Als die Vorgänge dann doch aufflogen, habe der zuständige Hausleiter Janis S. unter anderem als „Popopiraten“ beschimpf.

Während der Pressekonferenz versuchte Langhans, „live“ dem zuständigen Mitarbeiter des Landesjugendamts eine Bestätigung der schriftlichen Meldung zu entlocken, wurde aber vertröstet.

Als zusätzlichen Beweis spielte Langhans eine Audioaufnahme ab, die bei einem Gespräch zwischen dem Erzieher seines ehemaligen Hauses und Janis S. entstanden sein soll. Auf dieser Aufnahme sei zu hören, dass laut Aussage des Erziehers der Einrichtungsleiter Michael Eberhart eine Meldung des sexuellen Missbrauchs an das Landesjugendamt weitergegeben habe.

Eberhart soll demnach von den Vergewaltigungen gewusst und später eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, behauptet Langhans.

Denn Vergewaltigungen seien definitiv passiert, nicht nur bei Janis S., sondern auch bei anderen Jungen und Mädchen. Man habe alle Aussagen auf Video dokumentiert, um die Vorgänge auf Plausibilität überprüfen zu können. „Nur wenn die Kinder zusammenhalten, können sie es schaffen, Entschädigungen zu bekommen“, sagte Langhans.

Auch medizinische Unterlagen, sofern sie verfügbaren seien, würden als Beweismittel hinzugezogen. Die Rede ist von Verschreibungen von Vaginalcremes für Kleinkinder, der „Pille danach“ für 12-Jährige und einer „großzügigen Verteilung von Anti-Baby-Pillen.“

Andrea Kuwalewsky habe sehr viele Beweise in ihrer Freizeit zusammengetragen, während der Staatsanwalt „nicht in der Lage“ sei, ehemalige Opfer und Bewohner zu befragen, sagte Langhans. Auf den öffentlichen Druck hin habe sei die Polizei zwar dann bei ehemaligen Bewohnern in Hockenheim und Celle aufgetaucht,  jedoch ohne vorherige Ankündigung. Die Bewohner hätten sich allerdings geweigert, ad hoc und ohne anwaltlichen Beistand mitzukommen. Daraufhin hätten die Beamten die Akte zurückgeschickt.

Viel würde schlechthin vertuscht: Ein Jugendlicher mit schweren psychischen Problemen soll vor einigen Monaten Kaninchen in der Einrichtung mit Benzin übergossen und lebendig verbrannt haben, berichtete Andrea Kuwalewsky.  Auch in diesem Fall sei beispielsweise keine Brandmeldung an die Feuerwehr erfolgt.

Von widerrechtlichen Rückführungen will Langhans nichts wissen: „Wir haben sechs Kinder nach Hause geholt. Und sie sind noch immer zuhause und zwar mit richterlicher Genehmigung.“

Die Selbstrückführungen seien stets im Einklang der Gesetzeslage erfolgt. Auch habe man, wie von Geschäftsführer Wiechmann behauptet, keine Gelder bezahlt. Auf Nachfrage sagte Janis S., er habe lediglich 25 Euro für eine Fahrt nach Silz bekommen, damit er mit Michael Eberhart habe reden können. Langhans warf Wiechmann „Weinerlichkeit“ vor, „weil das Geld nun nicht mehr so fließt.“

Langhans bleibt dabei: Essensentzug, manipulatives Verhalten, Tritte, Schläge, Ohrenziehen, Isolation, Drei-Tage-Märsche als Strafe, verspätete oder unterlassene medizinische Hilfe bei Verletzungen – all das sei vorgekommen.

Insgesamt sollen laut Angaben des Rechtsanwalts bis zu 13 Erzieher involviert gewesen sein. Man habe nicht alle Beweise veröffentlicht, da man die Ermittlungen nicht beeinflussen wolle. Es gehe grundsätzlich um Aufklärung: „Keiner will das Heim zu Unrecht verunglimpfen.“

Mit den „Damen und Herren aus Silz“ sei man jederzeit diskussionsbereit, ebenso mit der Politik. Diese schaue aber weg: CDU-Chefin Julia Klöckner habe zur Antwort gegeben, sie könne nichts tun, und Innenminister Roger Lewentz (SPD) wisse seit 2015 von den Geschehnissen, ermittle nun statt dessen aber gegen seine Beamtin, die Polizeiinspektorin Andrea Kuwalewsky.

Da die Staatsanwaltschaft („Da will man nicht ran, das beschwert den eigenen Nimbus“) sechs Monate lang nichts getan habe, sei in Silz wohl schon „aufgeräumt“ worden, mutmaßt Langhans. Es sei ein „Anfängerfehler“, dass man die betroffenen Kinder nicht angehört habe.

Janis S. indes hat auch gute Erinnerungen an seinen Aufenthalt im Kinderheim Maria Regina. Man habe mit ihm, dem ADHS-Kind, schöne Sachen gemacht: Bogenschießen, Urlaub, Reiten auf den einrichtungseigenen Pferden. „Aber die anderen Dinge darf man nicht verschweigen“, sagt er. (cli)

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5 Kommentare auf "Silz: Kinderheim weist alle Misshandlungsvorwürfe zurück – Rechtsanwalt widerspricht: „Es ist passiert“"

  1. Observator sagt:

    Als „Beobachter“ aus nächtser Nähe meine ich, es seien noch einige Fakten zu beleuchten,
    die dabei helfen könnten, das vorherrschende Meinungsbild über die „Opfermutter“ K. etwas zu relativieren:

    Fast jeder Mutter, jedem Vater, dem eine Inobhutnahme passiert, d.h., dem die Kinder weggenommen werden, damit sie in einem Heim oder einer Pflegestelle „besser geschützt“ weiterleben sollen, geschieht objektiv empfunden Unrecht.
    Denn wer kann es sich eigentlich anmaßen sicher zu erkennen, welche Erziehung die bessere für ein Kind sei – die Familienerziehung oder die Erziehung durch Dritte, meist unbekannte Dritte?

    Das Familiengericht maßt sich an, zu wissen, was und wie Erziehung in unserer Gesellschaft ist, obwohl ihm hierfür die notwendigen Fachkenntnisse fehlen. Ein Richter ist gewöhnlich „nur“ Jurist, hat von Gesellschaftswissenschaften keine Ahnung. Dennoch richtet er Eltern.

    Unter dem Deckmantel des Kinderschutzes und der Kinderrechte werden also immer häufiger Kinder aus ihren Familien herausgenommen, obwohl den Eltern kein gravierendes Fehlverhalten bezüglich ihrer Erziehertätigkeit nachgewiesen werden kann.

    In der Familie K. war eine Familienhilfe mit Zustimmung der evtl. durch die Trennungssituation überforderten Mutter von vier Kindern installiert. Die Mutter hatte auch von sich aus Hilfe in der Psychiatrie gesucht, die ihr gutgetan habe, so sagt sie. Dennoch beklagt sie, das Familiengericht habe sie durch das Erstgutachten zu „psychiatrisieren“ versucht und vergleicht zu Unrecht ihren Fall mit dem z.B. von Gustl Mollath. Der wurde nämlich über Jahre unfreiwillig in die Psychiatrie gesperrt, ohne vorher Kontakt zur Psychiatrie gehabt zu haben, im Gegensatz zu Frau K.

    Wer sich als Mutter dazu nicht so verhält, wie die Fachkräfte des Jugendamtes es erwarten, hat schon bald schlechte Karten. Es sind trotzdem immer mehrere an einer gestörten Kommunikation beteiligt.
    Wobei nicht vergessen werden darf, dass ein Jugendamt allmächtig ist, keiner Kontrolle unterliegt, keine Transparenz bezüglich seiner Qualifikation bez. Handlungen zeigen muss.
    Von den Eltern hingegen wird Vollkommenheit nach den Individualvorstellungen der Jugendamtsbediensteten verlangt. Eltern sind normalerweise im Jugendamtsverfahren immer die, die gewiesen werden, diejenigen, die unterliegen.
    Elternmeinungen, Elternerfahrungen werden nicht von den Jugendamtsmitarbeitern, deren Zuständigkeit zumeist über Jahre besteht, toleriert.
    Eltern sind „nichts“ für ein Jugendamt, so die eigene Erfahrung.

    Im Falle K. musste es zu Meinungsverschiedenheiten und auch Zerwürfnissen kommen.
    Denn diese Mutter, die sich vor allem als Beamtin versteht, meint schon durch diese „Machtposition“ sicher genug definiert zu sein, so dass ihr Elternsein niemals kritisiert werden dürfte.
    Sie will anscheinend vermitteln, dass sie höherwertig als
    andere Mütter ist, die nicht den Beruf einer Polizeiinspektorin haben, erwartet daher, dass man sie auch als Mutter privilegiert. Andere Mütter sind, so zeigt sie deutlich, schlechter als sie, deren Geschichten sind mit ihrer nicht zu vergleichen, die haben keine Kinder, die sie so abgöttisch lieben, dass sie sogar aus einem Heim davonlaufen, Regeln brechen, um wieder im Haushalt der Mutter zu sein, etc.
    Sie verspricht zwar solchen Müttern, zu „helfen“, doch wäre es gut zu wissen, wem sie eigentlich schon „geholfen“ hat.

    Als „Löwenmutter“ gesehen zu werden, hat anscheinend immer funktioniert. Jedenfalls hat Frau K. einen großen „Helferkreis“ gewonnen, darunter Anwälte, Gutachter, einige Presseorgane, die bis heute das Lied von
    der Übermutter, der „Heldin der Sorgerechtsbewegung“ etc. singen.
    Dabei unterschlägt Frau K. , dass sie im Gegensatz zu den vielen Müttern da draußen ihre Kinder wieder bekommen hat, sie eigentlich ihr Ziel erreicht hat.

    Jedenfalls wurden ihr seinerzeit erst Teile der elterlichen Sorge entzogen, dann einfach wieder
    zuerkannt. In anderen Fällen ist das nahezu undenkbar, so zeigt die Realität. Wie gehen diese Eltern mit ihrem Schmerz um?

    Die Frage muss also erlaubt sein: Was qualifizierte nach dem Sorgeentzug diese Mutter neu und mehr als andere Mütter, die niemals mehr das Sorgerecht zurück erhalten? Etwa Beamtin zu sein, wie der Familienrichter, der automatisch davon ausgeht, dass Beamte „treu und integer“ seien, und er dann auf politischen Druck reagieren musste?

    Es scheint so, dass diese Mutter die Schmach der Missachtung der eigenen Erziehungsleistung
    für ihre Kinder, die ihr nach ihrer Meinung durch Mitarbeiter minderen Stands (Nichtbeamte), minderer Ausbildung (sie bemängtelte z.B., dass Familienhelfer „nur“ über eine Hauptschulbildung verfügten) angetan wurde,
    bis heute nicht verwunden hat. Deshalb anscheinend ihre Kampagnen mit ihrem neuen Lebensgefährten RA Langhans, der Schuldige nur in dem Kinderheim Silz ausmacht, dem Heim, in dem die Kinder Kuwalewsky nach der Einschätzung des Jugendamtes besser aufgehoben waren, als seinerzeit bei Mutter und Vater.
    Da kann dann kein gutes Haar mehr an dieser Einrichtung bleiben, wenn man sich besser einschätzt als jeden Mitarbeiter dort?

    Da hat man, so war zu erfahren, auch die derart massiv Beschuldigten, bzw. die Pressereferentin, des Kinderheims Silz erst gar nicht zu „seiner“ Pressekonferenz eingeladen.

    Was macht Frau K. also derzeit?
    Sie betätigt sich als Polizei in der Polizei. Auch hier sagt sie also, sie sei besser als alle ihre Kollegen, diejenigen, die sie als „Weisungsgebundene“ ansieht, ohne persönlichen Mut, als jene, die Missstände anscheinend tolerieren, indem sie ihren Diensteid anders verstehen als Frau K. ?

    Frau K. meint, ihr Diensteid verpflichte sie, z. B. die Staatsanwaltschaft aufzurütteln, ihre Arbeit besser zu tun, „besser“ zu ermitteln.
    Der „Normalbürger“ weiß aber, dass das nicht gelingen kann. Da wird auch die Polizeiinspektorin, Hauptberuf Mutter, nichts daran ändern können.

    Denn die Staatsanwaltschaft entscheidet, wann und gegen wen sie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft sagt ganz einfach, wenn sie eine Anzeige nicht verfolgen will z.B., „dass kein „öffentliches Interesse“ an der Verfolgung der als solcher erkannten Straftat besteht, bzw. die Staatsanwaltschaft schreibt, -“da stehe Aussage gegen Aussage, kindliche Aussagen hätten nicht die Relevanz einer Aussage eines Erwachsenen, oder aber,
    es gäbe keinen Anfangsverdacht“,( z.B. bei Gutachtern, die verleumden dürfen, was das Zeug hält,
    da sie ja „im Auftrage des Gerichts“ tätig würden, das damit verantwortlich sei, nicht der Gutachter persönlich…)
    Sie sagt aber nicht, dass die von ihr erstattete Anzeige gegen ihren Ehemann doch den Erfolg hatte, den sie sich wünschte: Dass dieser als Elternteil ausgesondert wurde. Wie man hört, wollen die Kinder keinen Kontakt mehr zum Vater, den sie selbst immer als guten Vater dargestellt hatte, aus welchen Gründen auch immer. Kinderrechte-Verfechter betonen auch ständig: Ein Kind braucht Vater und Mutter zu seiner positiven Entwicklung. Kuwalewsky-Kinder brauchen nicht beiden Eltern?

    Um was geht es der Frau K. jetzt eigentlich noch, nachdem sie ihre eigenen Kinder wieder in der Familie hat?
    Sie möchte helfen.
    Wobei?
    Sie möchte ein Heim erst so darstellen, dass jeder wissen soll, dass dort Kinder misshandelt werden,
    das Erziehungskonzept nicht stimmt, die Pädagogen dort nichts taugen, und vor allem, die Kinder dort nichts taugen, da diese sich sogar gegenseitig unter den Augen der Erzieher missbrauchen.

    Für die, die Kinder, die meinen, die Erziehungsmethoden dort seien für sie nicht geeignet, sie hätten gelitten, anstatt kindgerecht leben zu dürfen, sollen Schadensersatzprozesse geführt werden.
    Hierbei könnte man den Lebensgefährten der Frau K., RA Herrn Langhans, einsetzen?

    Das scheint ihr eigentliches Ziel zu sein: Das System Jugendamt-Familiengericht-Staatsanwaltschaft-Polizei zu nutzen, dann, wenn es um die eigenen Sachen geht und das System gleichzeitig aus dem System heraus (als ganz besondere Polizistin – Mutter, politische Aktivistin, Systemkritikerin) anzuprangern und dabei auch ihrem jetzigen Lebensgefährten, RA Langhans, die Klienten zuzuführen.

    Es ist so viel Unfainess bei diesen Aktionen dieses Duos, dass man deshalb Stellung beziehen,
    die Kehrseite von allem durch Fakten und anhand eigener leidvoll gemachte Erfahrungen beschreiben muss.
    Damit nicht nur durch Pressefilter eine eigene Meinung gebildet werden kann, sondern die Informationen anderer durch Jugendämter und Familiengerichte Betroffener auch dazu beitragen können.

    Purer Aktionismus bringt Kinder und Eltern nicht weiter.

    • Wilfried Meißner sagt:

      Zitat u.a.: „Der „Normalbürger“ weiß aber, dass das nicht gelingen kann. “

      Leider hat der „Oservator“ womöglich etwas gegen Personen, welche gemäß Dienstverpflichtung/Amtseid nach/ neben der Klärung eigener Angelegenheiten auf eigene Initiative etwas für das Gemeinswohl tun und gibt zu wissen vor, daß die Polizeibeamtin mit ihrem Netzwerk nichta zuwege bringen wird.
      Das ist schade.

      • Observator sagt:

        Herr Meißner, leider spekulieren Sie zu viel.

        Wenn Sie unterstellen wollen, dass meiner Kritik persönliche Motive, wie z.B. „etwas gegen Personen“ zu haben, zugrunde liegt, dann begründen Sie das bitte, aber verstecken Sie sich nicht wieder hinter „womöglich“.

        Es gibt Personen, die eigentlich nicht wissen, was ein Amtseid bedeutet und beinhaltet und trotzdem
        ständig davon sprechen.
        Wissen Sie denn, dass sich auch Bürger dem Grundgesetz verpflichtet sehen sollten – nicht nur Beamte?

        Die Polizei ist kein unorganisierter Haufen von Hobbyermittlern und es bedarf keiner“ Freizeitheldin, um Ermittlungen durchzuführen.
        Lt. der Staatsanwaltschaft FT ist Frau K. übrigens gar keine Polizistin oder gar Kriminalbeamtin.
        Vielleicht ist sie „nur“ Verwaltungsbeamtin bei der Polizei, wer weiß?
        „Womöglich“ hätte dies jedoch Auswirkungen auf ihre Kompetenzen – hätte sie da nicht andere Aufgaben als „Ermittlungen“ auf eigene Faust durchzuführen?

        Was tut denn das Netzwerk, dem Sie sich offenbar angehörig fühlen, konkret für das Gemeinwohl?

        • Das Netzwerk, dem ich angehöre, hat
          – 2005-2009 die „Scientology“-Wesenhaftigkeit der bayerischen Sorgerechtspraxis öff. gemacht (Für unser Land. Für die Landeskinder“, von Seehofer, Stoiber & Co nicht widerlegt)
          -2007 die sorgerechtsassoziierte Datenkriminlität skizziert (…)
          -2009 „Flugblatt wider die GWG“ entw.
          -(…)
          – die CIAntology-Verschwörung als über Bayern hinausgehend wahrscheinlich gemacht und diverse CIA-Logiker/ „SCientologiker“ anhand ihres mit basalen Dienstpflichten kollidierenden Verhaltens als solche bloßgestellt(…)

  2. Gustav sagt:

    Leider ist die Art und Weise, wie Rechtsanwalt L. sich öffentlich präsentiert sehr fragwürdig.

    Um Licht in das Dunkel zu bringen, wäre es nötig, Zeugen, die sich öffentlich äußern unmittelbar vorzuladen und zu vernehmen.

    Mögliche Opfer können sich auch an die Polizei wenden. Warum haben Sie es mit Hilfe von Opferverbänden nicht getan?

    Traurig an der ganzen Geschichte ist, dass unzählige zweideutige Seiten darauf hinweisen, dass Aktivisten sich stellenweise nicht glaubwürdig verhalten.

    In dieser ganzen dramatischen Geschichte, gibt es zu viele Ungereimtheiten, die öffentlich aufgeklärt werden mögen.

    Eventuell(ehemaligen) betroffen Kindern wird mit solch einem Verhalten nicht geholfen, das steht außer Frage.

    Wird die Öffentlichkeit je erfahren, was wirklich die Wahrheit ist?