Mainz – Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gemäß Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde am Dienstag mit.
„Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben.“
Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht mit allerhand Beleidigungen gegen Erdogan vorgetragen, um zu zeigen, was selbst in Deutschland als Schmähung verboten sei. Daraufhin hatte Erdogan Anzeige erstattet.
Die Bundesregierung musste schließlich darüber entscheiden, ob auch wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gegen Böhmermann ermittelt werden darf. (dts Nachrichtenagentur)

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