Donnerstag, 18. April 2024

Böhmermann sagt Sendung ab – und steht unter Polizeischutz

12. April 2016 | Kategorie: Nachrichten, Panorama, Politik
Jan Böhmermann trägt Schmähgedicht vor - mit Folgen. Foto: dts Nachrichtenagentur

Jan Böhmermann trägt Schmähgedicht vor – mit Folgen.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Köln  ZDF-Moderator Jan Böhmermann steht unter Polizeischutz. Das sagte ein Sprecher der Kölner Polizei.

Der Moderator werde „rund um die Uhr“ bewacht, ein Streifenwagen stehe jetzt ständig vor seiner Wohnung. Man könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass der Satiriker Opfer eines Angriffs werden könne.

Offenbar gibt es eine entsprechende „Bedrohungslage“. Böhmermann wohnt privat im Westen von Köln.

Im Zuge der „Schmähgedicht-Affäre“ hat ZDF-Moderator Jan Böhmermann auch seine nächste Sendung abgesagt.

Die Produktionsfirma btf veröffentlichte am Dienstagnachmittag eine Erklärung, wonach das Unternehmen sich zusammen mit Böhmermann für die Absage entschiede habe.

Grund sei „die massive Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator“. Die Entscheidung erfolge auch in Abstimmung mit dem ZDF. Die kommende Folge der Sendung „Neo Magazin Royale“ war regulär für Donnerstag geplant.

Erst am Montag war bekannt geworden, dass der türkische Staatspräsident Erdogan persönlich Strafantrag wegen Beleidigung gegen Böhmermann gestellt hatte.

Dabei geht es um eine Sendung, in der Böhmermann in einem etwa 6-minütigen Sketch mit dem Satiriker Ralf Kabelka zunächst den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und unerlaubter Schmähkritik diskutiert und zur Anschauung schließlich ein knapp einminütiges „Schmähgedicht“ vorträgt.

In diesem wird der türkische Staatspräsident unter anderem als homosexuell und pädophil bezeichnet. Gleichzeitig werden türkische Untertitel gezeigt.

Anlass dafür war, dass die türkische Regierung zuvor über Diplomatenkreise darum gebeten hatte, einen satirischen und Erdogan-kritischen Beitrag des NDR-Magazins „Extra 3“ verbieten zu lassen, was seitens der Bundesregierung jedoch mit Verweis auf die Pressefreiheit zurückgewiesen wurde.

Im Falle des Böhmermann-Videos hatte jedoch das ZDF selbst kurzfristig den Beitrag aus der Mediathek entfernt und auch in Wiederholungen der Sendungen herausgeschnitten.

Im Internet ist seitdem auf diversen Video-Portalen meist nur das einminütige „Schmähgedicht“ abrufbar, nicht aber die deutlich längere Diskussion. (dts Nachrichtenagentur/red)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen