
Jan Böhmermann: Wenn der umstrittene Paragraf gekippt wird, könnte er straffrei ausgehen.
Foto: dts nachrichtenagentur
Mainz – Im Fall Böhmermann ist die Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingetroffen.
Das teilte die leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit. Auch das Strafverlangen der türkischen Regierung sei eingegangen.
„Eine vom anwaltlichen Bevollmächtigten des türkischen Staatspräsidenten in Aussicht gestellte Stellungnahme ist noch nicht zu den Akten gelangt“, hieß es in der Mitteilung weiter. Der entsprechende Eingang bleibe abzuwarten.
„Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren. Danach wird voraussichtlich – sollte sich nicht das Erfordernis weiterer Ermittlungen ergeben – eine abschließende Sachentscheidung darüber getroffen werden können, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht“, so Keller weiter.
In dem Fall geht es eine Sendung, in der ZDF-Moderator Jan Böhmermann in einem etwa sechsminütigen Sketch mit dem Satiriker Ralf Kabelka zunächst den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und unerlaubter Schmähkritik diskutiert hatte.
Grund war ein satirischer Song aus der NDR-Sendung „Extra 3“, der zur Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei geführt hatte.
Zur „Anschauung“ trug Böhmermann schließlich ein knapp einminütiges „Schmähgedicht“ vor, in dem der türkische Staatspräsident unter anderem als homosexuell und pädophil bezeichnet wird. Gleichzeitig wurden türkische Untertitel gezeigt.
Die türkische Regierung hatte zuvor über Diplomatenkreise darum gebeten hatte, den satirischen und Erdogan-kritischen Beitrag des NDR-Magazins „Extra 3“ verbieten zu lassen, was seitens der Bundesregierung jedoch mit Verweis auf die Pressefreiheit zurückgewiesen wurde. (dts Nachrichtenagentur)

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