Berlin – Die Strafanzeigen wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland bleiben vorerst bestehen.
Das teilte der Anwalt, der Erdogan unter anderem im Fall Böhmermann juristisch vertritt, am Samstag mit.
Der türkische Präsident hatte am Freitagabend „als Zeichen guten Willens“ angekündigt, alle Klagen wegen Beleidigung zurückzuziehen. Das beziehe sich jedoch nur auf die Türkei, so der Anwalt. In Deutschland ändere sich vorerst nichts.
Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht mit allerhand Beleidigungen gegen Erdogan vorgetragen, um zu „zeigen“, was selbst in Deutschland als Schmähung verboten sei. Daraufhin hatte Erdogan Anzeige erstattet.
Die Bundesregierung musste schließlich darüber entscheiden, ob auch wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gegen Böhmermann ermittelt werden darf. Die Strafe kann in einem solchen Fall noch höher ausfallen, als bei „normaler“ Beleidigung.
Bundeskanzlerin Angela Merkel gab ihr Einverständnis, kündigte aber gleichzeitig an, den entsprechenden Paragraphen 103 des Strafgesetzbuches abschaffen zu wollen. (dts Nachrichtenagentur)

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