
„Frauenbündnis Kandel“ im Januar in Wörth.
Foto Pfalz-Express
Kandel/Wörth/Neustadt – Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel hat erneut einen Rechtsstreit mit dem „Frauenbündnis Kandel e.V.“ verloren.
Konkret ging es darum, dass das „Frauenbündnis“ die Verlegung seiner Versammlung am 2. Februar nach Wörth im Amtsblatt ankündigen wollte. Das wurde zuerst von der Verbandsgemeindeverwaltung abgelehnt. In dem Anzeigentext des „Frauenbündnisses“ heißt es unter anderem: „Wegen der Baustelle in der Rheinstraße verlegen wir unsere monatliche Veranstaltung vorübergehend zu unseren Nachbarn nach Wörth“.
Laut dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom Montag muss das Kandeler Amtsblatt nun auch diese Veröffentlichung abdrucken. Das Gericht verweist auf den Beschluss vom 21. Januar, wo die Begründung zum ähnlich gelagerten Fall bereits ausgeführt wurde.
Marco Kurz, der Initiator des „Frauenbündnisses Kandel“, kündigte zudem an, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Volker Poß (SPD) und Fachbereichsleiter Jens Forstner einzureichen und Strafantrag zu stellen. Außerdem will das „Frauenbündnis“ über seinen Anwalt eine Schadensersatzklage prüfen lassen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde fußt unter anderem auf „willkürlichen Verstoß gegen die geübte Praxis bezüglich der Veröffentlichungen von Bekanntmachungen im Kandeler Amtsblatt, Diskriminierung, Zensur, Verstoß gegen das Landesmediengesetz, Belügen des Verwaltungsgerichts Neustadt“ und auf diversen anderen Paragraphen.
Das Neustadter Gericht hat die Verfahrenskosten jeweils auf 5.000 Euro festgesetzt und die Übernahme der Gerichtskosten der Verbandsgemeinde auferlegt. (red/cli)
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Glückwunsch dem Frauenbundnis zur weiteren erfolgreichen Klage. Immer weiter so
Dass das Verwaltungsgericht so geurteilt hat, lässt noch hoffen, dass wie einen Rest von Rechtsstaat besitzen. Wäre schön, wenn alle Beteiligten wieder normal miteinander reden könnten, ohne sich gegenseitig zu diffamieren. Allerdings hat die Hetze seitens der Verwaltung angefangen, und dadurch ist eine sehr polarisierende Stimmung in Kandel entstanden.
Wer muss diese Kosten letztendlich zahlen? Letztendlich werde auch ich als Bewohner der VG-Kandel für das wider besseres Wissen durch den VG-Bürgermeister verdumbeutelte Geld aufkommen müssen!
Kann ich von jemandem der seine persönliche Abneigung auf Bürgerkosten vor Gericht austrägt erwarten, dass er im Rahmen seines Amtes neutral und ausschließlich an der Sache orientiert Entscheidungen fällt?
Muss ich damit rechenen, dass eine Entscheidung der Verwaltung zu einem Sachverhalt unterschiedlich ausfällt, je nachdem ob der Antragsteller ein PG des VG-Bürgermeisters ist oder nicht?
Ist jemand, der sich so offensichtlich über geltendes Recht hinwegsetzt noch als „Bürgermeister aller Bürger der VG-Kandel“ tragbar?
Nicht nur, dass durch die zu tragenden Gerichtskosten Geld der Verbandsgemeinde unnötig ausgegeben wurde, auch die für diese „Machenschaften“ eingespannten Verwaltungsmitarbeiter kosten Geld.
Und grundsätzlich ist es völlig bescheuert, eine „Schlacht zu schlagen, die man nicht gewinnen kann“.
So hat Marco K. wieder einen „Sieg“ vor Gericht, er nannte es „die Verbandsgemeinde wurde erneut verurteilt“. Und es beschert maximale Aufmerksamkeit.
Eine solche Meldung kann man im Amtsblatt ja dort bringen, wo man das möchte.
Auf der Titelseite sowie jeweils im Blickfeld auf den Folgeseiten die gewünschten Themen.
Ungeliebte am Besten mit Seitenumbruch oder zwischen langatmigen Texten zur Flurbereinigung…