- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Verwaltungsgerichtsbeschluss: VG Kandel muss auch Wörther Ankündigung von „Frauenbündnis Kandel“ im Amtsblatt abdrucken

„Frauenbündnis Kandel“ im Januar in Wörth.
Foto Pfalz-Express

Kandel/Wörth/Neustadt – Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel hat erneut einen Rechtsstreit mit dem „Frauenbündnis Kandel e.V.“ verloren.

Konkret ging es darum, dass das „Frauenbündnis“ die Verlegung seiner Versammlung am 2. Februar nach Wörth im Amtsblatt ankündigen wollte. Das wurde zuerst von der Verbandsgemeindeverwaltung abgelehnt. In dem Anzeigentext des „Frauenbündnisses“ heißt es unter anderem: „Wegen der Baustelle in der Rheinstraße verlegen wir unsere monatliche Veranstaltung vorübergehend zu unseren Nachbarn nach Wörth“.

Laut dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom Montag muss das Kandeler Amtsblatt nun auch diese Veröffentlichung abdrucken. Das Gericht verweist auf den Beschluss vom 21. Januar, wo die Begründung zum ähnlich gelagerten Fall [1] bereits ausgeführt wurde.

Marco Kurz, der Initiator des „Frauenbündnisses Kandel“, kündigte zudem an, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Volker Poß (SPD) und Fachbereichsleiter Jens Forstner einzureichen und Strafantrag zu stellen. Außerdem will das „Frauenbündnis“ über seinen Anwalt eine Schadensersatzklage prüfen lassen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde fußt unter anderem auf „willkürlichen Verstoß gegen die geübte Praxis bezüglich der Veröffentlichungen von Bekanntmachungen im Kandeler Amtsblatt, Diskriminierung, Zensur, Verstoß gegen das Landesmediengesetz, Belügen des Verwaltungsgerichts Neustadt“ und auf diversen anderen Paragraphen.

Das Neustadter Gericht hat die Verfahrenskosten jeweils auf 5.000 Euro festgesetzt und die Übernahme der Gerichtskosten der Verbandsgemeinde auferlegt. (red/cli)

Print Friendly, PDF & Email [2]