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Im Landkreis Germersheim ist die Schulsozialarbeit seit 1995 eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe und wurde seither kontinuierlich erweitert. Ursprünglich auf weiterführende Schulen beschränkt, wird sie seit 2010 auch an Grundschulen angeboten.
Die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit an Grundschulen ist durch eine Kreisrichtlinie geregelt, die nun aufgrund neuer Fördervoraussetzungen angepasst wird. Der Kreistag hat diese Anpassung einstimmig beschlossen.
Landrat Dr. Fritz Brechtel erläuterte: „Seit Anfang 2022 fördert der Landkreis Germersheim 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Personalkosten, plus eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent, für eine halbe Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft für Schulsozialarbeit an Grundschulen. Diese Förderung gilt jeweils für eine Grundschule pro Verbandsgemeinde, zwei Grundschulen in der Stadt Germersheim und drei Grundschulen in der Stadt Wörth.“
Ein Großteil der Verbandsgemeinden und die Stadt Wörth finanzieren darüber hinaus die Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln.
Dank neuer Fördermöglichkeiten kann der Landkreis nun jährlich 61.200 Euro für den Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen erhalten, um zwei zusätzliche Vollzeitstellen zu schaffen.
Christoph Buttweiler, erster Kreisbeigeordneter und Dezernent für Jugend, Soziales und Schulen, erklärte: „Diese zwei Stellen werden auf die sechs Verbandsgemeinden und die beiden Städte Germersheim und Wörth verteilt, wobei jede Kommune eine zusätzliche viertel Stelle erhält. Zudem wird eine halbe Stelle an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim eingerichtet.“
Für die zwei Vollzeitstellen sind 160.000 Euro veranschlagt, von denen der Landkreis Germersheim nach Abzug der Landesförderung 99.000 Euro selbst trägt.
Die Schulsozialarbeit an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim wird im Rahmen der Stellenplanung 2024 bereits zum 1. Juli mit Personal der Kreisverwaltung besetzt.
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