
Das Handy dergetöteten Gabriele Z.: Ein Gerät der Marke Huawei Ascend G 300. Vermutlich nahm es der Mörder an sich.
Foto: PP Mannheim
Heute wird die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Soko Cäsar des Polizeipräsidiums Mannheim über die Festnahme eines Tatverdächtigen in der Mordsache Gabriele Z. informieren.
Am 4.Oktober war die 20-jährige Gabriele Z. in Mannheim unterhalb der Kurt-Schumacher-Brücke ermordet aufgefunden worden. Seither ermittelten die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Soko Cäsar an der Aufklärung des Falls. Es konnte eine Verbindung zu einem weiteren Fall geknüpft werden. In beiden Fällen hat der Täter eine DNA-Spur hinterlassen.
DNA-Treffer belegt Zusammenhang mit Gewalttat in Speyer
Im zweiten Fall war am 10. August diesen Jahres kurz vor Mitternacht eine 48-Jährige an der Ecke Eselsdamm/Mörschgasse in Speyer von einem Unbekannten angegriffen worden. Bei dem Überfall wurde die Frau ins Gesicht geschlagen und gegen den Hals des Opfers massive Gewalt ausgeübt. Die 48-Jährige wehrte sich heftig gegen den brutal vorgehenden Täter, so dass er schließlich flüchtete, wobei er noch ihre Handtasche mit Geldbörse und Handy raubte.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen gehen die Ermittlungsbehörden bei beiden Taten vom gleichen Täter aus.
Von der Frau wurde der Täter als ca. 180 cm groß, kräftige, aber nicht muskulöse Gestalt, gepflegte Erscheinung, glatt rasiert und ca. 30 Jahre alt beschrieben. Auffallend waren seine extrem kurzen dunklen Haare und ein blauer Arbeiteranzug (vermutlich ein sogenannter „blauer Anton“). Der Täter sprach einige Worte auf Deutsch und einer anderen Sprache. Er könnte seine Wurzeln im mittel- bzw. osteuropäischen Raum haben oder daher stammen.
Im Fall der getöteten Gabriele Z. fehlt das Handy der Marke Huawei Ascend G 300, das vermutlich vom Täter nach der Tat mitgenommen worden war.
Hinweis:
Von der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, eine Belohnung bis zu 10.000 Euro ausgesetzt, über deren Zuerkennung und Verteilung unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden wird. Die Belohnung ist nur für Privatpersonen, nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlung gehört, bestimmt.
Für die Ermittlungsbehörden sind folgende Fragen besonders wichtig:
Wer kann Hinweise auf Personen, auf die die genannte Täterbeschreibung zutrifft, geben?
Wer eine so beschriebene Person am 03./04.10.13 am Tatort oder in der Umgebung bemerkt?
Wem ist eine solche Person bereits in der Zeit vor oder auch nach der Tat aufgefallen?
Zweckdienliche Hinweise nimmt zu jeder Tageszeit – auch an Sonn- und Feiertagen – das Polizeipräsidium Mannheim unter den beiden Telefonnummern 0621/174-6600 oder 0621/104343 (vertrauliches Telefon) entgegen. (pp mannheim/red)

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