Samstag, 20. April 2024

Getötete Mia aus Kandel: Gutachterin bringt in Prozess gegen Abdul D. mögliche Affekthandlung ins Spiel

16. August 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Nachrichten, Regional
 Mias Mörder Abdul D.

Abdul D. ist wegen Mordes angeklagt.
Foto: über privat

Kandel – Im Fall der getöteten Mia V. aus Kandel hat eine Prozess-Gutachterin laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung den tödlichen Messerangriff auf die Schülerin als mögliche Affekthandlung eingestuft.

Folgt das Gericht dieser Einschätzung, könnte die bisherige Mordanklage in Totschlag geändert werden.

Laut der Ausführung der Gutachterin, die der „Bild“ vorliegt, habe Mias afghanischer Exfreund das Messer nicht zur Tat mitgebracht, sondern kurz vorher gekauft. Er habe keine „Selbstsicherung“ getroffen und sich ohne Widerstand festhalten lassen. Die Gutachterin machte jedoch stutzig, dass der Angeklagte nach der Tat „gegrinst“ haben soll.

Vor Kurzem soll der Abdul D. in seiner Zelle einen Selbstmordversuch mit einer Rasierklinge unternommen haben. In den ersten Monaten soll er auch Übergriffen anderer Häftlinge ausgesetzt gewesen sein, so dass er zeitweilig isoliert werden musste.

Bei einer Verurteilung wegen Totschlags könnte das Strafmaß geringer ausfallen als bei Mord. Die Höchststrafe wegen Mordes im Jugendstrafrecht liegt bei bis zu zehn Jahren Haft. (red)

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18 Kommentare auf "Getötete Mia aus Kandel: Gutachterin bringt in Prozess gegen Abdul D. mögliche Affekthandlung ins Spiel"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Die Gutachterin sollte sich einfach mal mit den Sitten und Gebräuchen der Paschtunen in Afghanistan vertraut machen -die, welche diese Männer in unsere Schulen setzten übrigens auch – und welche Bedeutung die Kontrolle der Frauen dort hat:

    „Das Pashtunwali setzt die Unantastbarkeit von Frauen und Heimat gleich; man sagt, wer die
    Integrität der Familie und der Frauen nicht schützt, verliert bald auch Land und Existenz, und wer
    auch nur eine Handbreit seines Landes preisgibt, bei dem hat bald jeder Zutritt zu den Frauen.“

    „Vom jungen Mann wird vor allem turá erwartet, er darf hitzköpfig sein und bei der kleinsten Provokation das Schwert (turá) ziehen bzw. die Kalashnikov in Anschlag bringen.“

    Abdul D. hat nicht im Affekt gehandelt, sondern sein Stammesrecht umgesetzt.

    • Hans sagt:

      So ein Schmarrn,

      der Pashtunwali ist aus vorislamischer Zeit, da hat es noch nicht mal eine Steinschloßbüchse gegeben, geschweige denn eine Kalaschnikow.

  2. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Diese Messerfachkraft war eigentlich doch ein Chirurg,
    gerade am ersten Praktikumstag ist er, bei einer Demonstration,
    seiner Skalpelle abgerutscht und landete in einem,dummerweise daneben stehende Mia.

    Kein Vorsatz!
    Keine mehrfachen Mordankündigungen.
    Kein Auflauern.

    Kein Mord!
    Keine vorsätzlich mitgeführte Tatwaffe, das Messer!

    Alles nur dumme Zufälle, ja ja im zarten Alter von 23 Jahren, minderjährig……..

  3. s.t. sagt:

    Soll man jetzt Mitleid oder Mitgefühl zeigen oder äußern. Weil er von Häftlingen angegriffen worden ist.
    Ich für meinen Teil beantworte es mit NEIN.
    Und nein das hat nichts mit rechts zu tun.
    Sondern mein Meinung, Vater von 2 Kindern

  4. hiroshima sagt:

    Es läuft alles auf eine Bewährungsstrafe, mit anschließender, lebenslanger Sozialfürsorge hinaus.

  5. Armin Schmidt sagt:

    Ohoh, wenn der in 2 Jahren wieder raus ist (bei 5 Jahren wegen Totschlags), dürfte die linke Riege um Poß und Co womöglich ein bisschen mehr Widerstand bekommen als bisher.

    Ist vielleicht doch etwas arg übertrieben, was uns unser „Rechtsstaat“ hier aufzutischen versucht.

  6. Tobi sagt:

    berichtet die Bild….
    Etwas glaubwürdigere Quellen hätte ich PEX schon zugetraut.

    • Hans-Jürgen Höpfner sagt:

      Hat der Tobi eine glaubwürdigere Quelle,
      die den volljährigen Mörder gerechter bewertet?

      Nein?
      Dann halte die Klappe mit deinem linken Geschwurbel.

      • Remigius K. sagt:

        Tobi und seine kindliche, gutgläubige Naivität….ihm ist zu wünschen, dass er noch lange in seiner kleinen, heilen Welt weiterleben kann. Es ist aber zu befürchten, dass auch bei ihm irgendwann die „Realität“ zuschlägt. Sie ist nahe….vor drei Tagen in Karlsruhe. Ein 17 jähriges Mädchen wird um 23.00 Uhr in einer Unterführung vom Fahrrad gezogen und versucht zu vergewaltigen. Täter kann flüchten und wird als „Araber“ beschrieben. Gestern in Offenburg. Ein Somali dringt grundlos in eine Arztpraxis ein und ersticht einen Menschen und verletzt eine Arzthelferin schwer. Alles nur Einzelfälle? Klar. Aber sie passieren immer öfter und immer „näher“. Und bald sind es keine Einzelfälle mehr sondern Alltagskriminalität. Und das sorgt mich. Tobi offensichtlich nicht…er träumt von Blumenwiesen!

      • Tobi sagt:

        Das muss die Meinungsfreiheit sein von der der AfD Mainstream immer spricht.

        Wenn irgendwie etwas zum hetzen taugt ist dir das Recht. Ob Lügenpresse oder alt Right Fakten ist dir egal.

        Wieso Links? Du kommst doch dauernd mit sozialistischen Thesen an. Manchmal auch mit neokapilatistischen, grad so wie es grad ein AfD Promi raushaut.

      • Tobi sagt:

        Mörder ist man nach dem man wegen mordes verurteilt wurde und nicht weil es dir in den Kram passt

        • Remigius K sagt:

          Im Namen des Volkes heißt es bei jeder Urteilverkündigung! Ich denke schon, dass das „Volk“ nicht länger bereit ist Menschen schützend aufzunehmen, sie finanziell zu unterstützen, die hier schwer kriminell werden. Wer als Flüchtling schwere Straftaten begeht, muss als Konsequenz daraus zeitnah abgeschoben werden. Dieses Gejammere „Afghanistan ist nicht sicher, die Maghreb Staaten sind nicht sicher usw…“ weshalb man Schwerverbrecher nicht abschieben darf ist unerträglich! Dieses Land schützt Verbrecher vor Abschiebung und lässt sie gleichzeitig hier weiterhin Straftaten verüben. Dieser „Rechtsstaat“ beugt sich diesen Verbrechern und macht sich lächerlich! Das ist die Realität und hat nichts mit „rechtem“ oder „linken“ Gedankengut zu tun. Helft den Opfern und nicht den Tätern!

  7. Pit sagt:

    Das kann doch alles nicht mehr wahr sein!!!!
    DAS war Mord!!!
    Wer mit einer Waffe(Messer) mehrfach auf einen anderen einsticht muss davon ausgehen das derjenige stirbt!!
    Mich kotzt das was hier in Deutschland seit geraumer Zeit abgeht nur noch an!

  8. Gibuld sagt:

    Hoffentlich gibt es einen Gegengutachter, der dieses Gefasel der „Gutachterin“ zerschmettert. Man ist es ja mittlerweile gewöhnt, dass Gutachter bei Straftaten von Migranten Kopfstände machen um auch ja alles im mildesten Licht erscheinen zu lassen.
    Ich erinnere hierzu an den Gutachter vor ein paar Jahren in einem Kölner Mordprozess, wo ein 18-jähriger Deutscher von mehreren Migranten zu Tode geprügelt wurde wegen eines kaputt gegangenen Handys. Der Gutachter hat damals für gut erachtet, dass bereits der erste Schlag tödlich gewesen sein musste (wie hat er das bloß herausgefunden, ohne dabei gewesen zu sein ?) – somit war das Ganze halt irgendwie nur ein Unfall. Ergebnis : von den Angeklagten hat keiner auch nur einen Tag hinter Gitter sitzen müssen und gingen GRINSEND aus dem Gericht.

  9. Frank Häffner sagt:

    Es ist unglaublich wie hier ein Prozess sei der Wahrheitsfindung verzerrt wird, der Anwalt sollte sich schämen, für diesen Mörder die Verteidigung zu übernehmen. Es ist unglaublich was Menschen alles für Geld machen. Ein Freispruch würde mich nicht wundern.

  10. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Zum Thema Gutachten auch noch folgender Hinweis:
    Die Gutachterin im Mißbrauchsfall von Germersheim bei dem zwei Kinder von einem Merkel-Gast mißbraucht wurden, hat dem Mädchen unterstellt, sich das ausgedacht zu haben, NACHDEM der Täter es selbst schon gestanden hatte …

    Hier noch ein schöner Satz aus dem PE zum damaligen Urteil:

    „Als grundsätzlich pädophil sah das Gericht den Beschuldigten nicht, wohl aber habe er sich offensichtlich von den kindlichen Körpern sexuell erregen lassen können.“

    Wer solche Richter hat, der hat keinen Rechtsstaat mehr.

  11. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Laut Anklage bestellte der 51-Jährige den Stoff anfangs bei einem Mandanten. Dieser habe ihm das Kokain unter anderem in die Mannheimer Kanzlei und zur Wohnung geliefert. Im April 2016 soll der Anwalt im Beisein seines Mandanten drei Gramm Koks konsumiert haben. Und sei anschließend mit ihm nach Düsseldorf zu einem Gerichtstermin gefahren.“ Zitat SWP

    Es handelt sich hierbei um den Verteidiger von Abdul …