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Getötete Mia aus Kandel: Gutachterin bringt in Prozess gegen Abdul D. mögliche Affekthandlung ins Spiel

 Mias Mörder Abdul D. [1]

Abdul D. ist wegen Mordes angeklagt.
Foto: über privat

Kandel – Im Fall der getöteten Mia V. aus Kandel hat eine Prozess-Gutachterin laut einem Bericht der „Bild [2]“-Zeitung den tödlichen Messerangriff auf die Schülerin als mögliche Affekthandlung eingestuft.

Folgt das Gericht dieser Einschätzung, könnte die bisherige Mordanklage in Totschlag geändert werden.

Laut der Ausführung der Gutachterin, die der „Bild“ vorliegt, habe Mias afghanischer Exfreund das Messer nicht zur Tat [3] mitgebracht, sondern kurz vorher gekauft. Er habe keine „Selbstsicherung“ getroffen und sich ohne Widerstand festhalten lassen. Die Gutachterin machte jedoch stutzig, dass der Angeklagte nach der Tat „gegrinst“ haben soll.

Vor Kurzem soll der Abdul D. in seiner Zelle einen Selbstmordversuch mit einer Rasierklinge unternommen haben. In den ersten Monaten soll er auch Übergriffen anderer Häftlinge ausgesetzt gewesen sein, so dass er zeitweilig isoliert werden musste.

Bei einer Verurteilung wegen Totschlags könnte das Strafmaß geringer ausfallen als bei Mord. Die Höchststrafe wegen Mordes im Jugendstrafrecht liegt bei bis zu zehn Jahren Haft. (red)

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