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Tötungsdelikt in Kandel: Termine für Hauptverhandlung stehen fest – Abdul D. wegen Mordes angeklagt

22. Mai 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Abdul D. muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Soweit bislang bekannt, schweigt er zu allen Vorwürfen.
Foto: v. privat

Landau/Kandel – Die 2. Strafkammer (Jugendkammer I) des Landgerichts Landau hat die bisher vorgesehenen Termine für die Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten Abdul. D festgesetzt.

Dem ursprünglich als minderjährigen Flüchtling registrierten Asylbewerber wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15jährige Ex-Freundin Mia V. „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ im „dm-Markt“ in Kandel mit sieben Messerstichen getötet zu haben. Das 20 Zentimeter lange Messer soll er kurz zuvor im daneben liegenden „netto“-Markt gekauft haben.

In der Zeit vor der Tat soll er das Mädchen und auch dessen Eltern bedroht, Mia und einen ihrer Schuldfreunde geschlagen haben. Anzeigen folgten, ebenso eine Ausgangssperre in seiner Unterkunft in Neustadt – die er nicht eingehalten haben soll – und eine Gefährderansprache der Polizei.

Schulkameraden von D. bezeichnen ihn gegenüber dem Pfalz-Express als „unheimlich“: „Besonders wir Mädchen haben uns unter seinen Blicken unwohl gefühlt.“ Eine konkrete Bedrohung oder Belästigungen habe es zu dieser Zeit ihnen gegenüber aber nicht gegeben.

Am Tat-Tag bekommt Abdul D. wieder Besuch von der Polizei, die ihn vorlädt – zu spät für Mia. Um 17 Uhr desselben Tages stirbt sie knapp zwei Stunden nach dem Angriff trotz intensiver medizinischer Betreuung.

Später stellt sich heraus, dass der als 15-jährig eingestufte – und 2017 abgelehnte Asylbewerber – älter ist als ursprünglich gedacht. Daraufhin beginnt der Landkreis Germersheim, die rund 80 dort lebenden unbegleiteten minderjährige Ausländer (umA) auf ihr Alter zu überprüfen. Die Überprüfungen sind noch im Gang.

Tatmotiv Rache?

Für die Staatsanwaltschaft Landau ist klar: Das Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen ist erfüllt.

Das Motiv für die Tat sieht sie in einer „übersteigerten Eifersucht“ begründet. Man geht davon aus, dass D. aus Rache gehandelt hat und die Tat beging, um das Mädchen dafür zu bestrafen, dass es sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt hatte und nun mit einem anderen Jungen befreundet war.

13 Verhandlungstage sind bisher angesetzt. Prozessbeginn ist Montag, 18. Juni 2018, um 9 Uhr.

Fortsetzungstermine sind nach bisheriger Planung vorgesehen am 4. und 20. Juli, 6., 8., 13., 15., 17., 20., 21., 22., 27. und 29.8. 2018.

Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, da vorerst Jugendstrafrecht angewandt wird.

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15 Kommentare auf "Tötungsdelikt in Kandel: Termine für Hauptverhandlung stehen fest – Abdul D. wegen Mordes angeklagt"

  1. fredvumjupiter sagt:

    Keine Hektik, wir haben es Fett… Sozialbetrug ist ein Kavaliersdelikt….

    „Später stellt sich heraus, dass der als 15-jährig eingestufte – und 2017 abgelehnte Asylbewerber – älter ist als ursprünglich gedacht. Daraufhin beginnt der Landkreis Germersheim, die rund 80 dort lebenden unbegleiteten minderjährige Ausländer (umA) auf ihr Alter zu überprüfen. Die Überprüfungen sind noch im Gang.“

  2. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Wer 5000 Kilometer reist, Ämter belügt, Polizeiauflagen mißachtet, sein Alter verschleiert, keine Angaben zur Tat macht und dann auf 20 Jahre geschätzt wird, der braucht keinen Jugendschutz, sondern eine angemessene Strafe nach Erwachsenenstrafrecht.
    Die in der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft angegebene Bandbreite des möglichen Alters von 17,5 bis 20,99 Jahre bei einem MIttelwert von 20 ist wissenschaftlicher Unfug, da sich eine solche Bandbreite nahezu symmetrisch um den MIttelwert ergibt. Die Altersbestimmung von Hussein K. ergab folgerichtig Mindestalter 22,05, Mittelwert 25,8 und Höchstalter 29,55 Jahre.
    Die Zahlen wurden offensichtlich so hingedreht, dass man die Öffentlichkeit ausschließen kann und der Täter vielleicht schon 2025 wieder frei ist. Darf das wahr sein?

    • kallvunfrankedaal sagt:

      Dort wo der Schutzsuchende herkommt wäre ihm zumindest die Hand abgehackt worden für den Diebstahl an Sozialleistungen?

  3. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    „Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, da vorerst Jugendstrafrecht angewandt wird.“
    —————–
    Das Lügen, Betrügen und Vertuschen der wahren Schuldigen (illegale Grenzöffnung) geht munter weiter.

    • qanon sagt:

      Gelernt ist gelernt
      „Du sollst nicht lügen“ war bei Christen und Sozialisten mit dem Parteibuch der C und S Parteien noch nie sehr streng gehandhabt worden.

  4. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Sehr passend ist auch die Militärkleidung des „Schutzsuchenden“ mit der er auf zwei Aufnahmen zu sehen ist. Damit bringt er doch klar seine Schutzbedürftigkeit und seine friedlichen Absichten zum Ausdruck …

    • Fred S. sagt:

      Das gleiche dachte ich mir auch, da haben uns die Standbehind-Truppen ein schönes Kuckucksei gelegt, einfach mal de Norre googlen…

  5. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    ‚Kandeler Stadtrat beschließt Unterstützung und Kooperation mit Bündnis „Wir sind Kandel“‘

    Hier wird dann mit Steuergeld für Mulit-Kulti-Jubel gesorgt und für Leute, die wegen Angst um die Sicherheit von Frauen und Kindern auf die Strasse gehen, gibt es von der Stadt nicht mal ein Toilettenhäuschen.

    • Aufgewachte sagt:

      Ja, so sind sie halt, die bunten Kandeler. Aber echt nationalistisch: denn Kandel gehört den Kandelern. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Gegner von Mord und Vergewaltigung einfach in Kandel demonstrieren darf und vor allem noch eine Toilette zur Verfügung gestellt bekommt. Die Heuchler entlarven sich immer mehr.

      • Chris sagt:

        Keine Toiletten zur Verfügung zu stellen ist das Heuchlerischste was mir je untergekommen ist. Pfui.
        Wie soll der besorgte Bürger denn dann seine braune S… loswerden.
        Um sie mach ich mir da keine Sorge. Sie nutzen die Kommentarspalte hier dafür.

  6. Philipp sagt:

    Wenn ich den Stadtzrat richtig verstehe, dann sind diejenigen, die dafür auf die Straße gehen, damit alles getan wird, dass so ein „Einzelfall“ sich nicht wiederholt, „Rechtsextreme“.
    Im Umkehrschluß heißt das dann aber, dass alle anderen keinen Grund sehen, Maßnahmen zu treffen, um weitere Morde zukünftig weniger wahrscheinlich werden zu lassen. Solche Einzellfälle auch in Zukunft hinzunehmen.
    Mit dieser Logik sind in meinen Augen alle, die nicht als „Rechtsextreme“ qualifiziert sind, menschenfeindliche moralische Nullen!
    Da zählt sich anscheinend auch der Kandeler Stadtrat dazu.

    • Chris sagt:

      Fipsi, Logik ist nicht jedermanns Sache.
      Da sie nicht gegen das Überfahren roter Ampeln demonstrieren, muss ich davon ausgehen dass sie ein menschenfeindlicher Verkehrsrowdy sind?

      • Philipp sagt:

        Lieber Chris,
        nasch jedem Deiner Beiträge hatte ich anfangs geglaubt, der Tiefpunkt menschlichen Intellekts sei erreicht.
        In der Zwischenzeit habe ich dazu gelernt: Du schaffst es immer wieder, die Untergrenze noch ein Stück zu unterbieten!
        Liegt sicher an dem Milieu, in dem Du Dich bewegst.
        Aber ich denke dabei, auch schlechte Beispiele sind für die Gesellschaft nützlich, deshalb: Mach ruhig weiter so!

        • Chris sagt:

          Gerne, hatte auch gar nicht erwartet dass sie etwas kapieren.

          Aber weiterhin viel Spaß beim Überfahren roter Ampeln. Passen Sie auf dass sie dabei nicht zum Mörder werden und jemanden totrasen, denn dann müsste ich menschenfeindliche null sie unterstützen. Oder so ähnlich. Sorry. Hab ihre „Logik“ wohl noch nicht so ganz verstanden. Liegt am Intellekt. Sie sind der eindeutig klükere von uns beiden.
          Aber das alte Sprichwort von den getroffenenen Hunden hilft mir darüber hinweg, falls sie mir folgen können.

    • Aufgewachte sagt:

      Genau so ist es, Philipp. Jeder, der einigermaßen logisch denken kann, wird zu dieser Schlussfolgerung gelangen.