[1]Abdul D. muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Soweit bislang bekannt, schweigt er zu allen Vorwürfen.
Foto: v. privat
Landau/Kandel – Die 2. Strafkammer (Jugendkammer I) des Landgerichts Landau hat die bisher vorgesehenen Termine für die Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten Abdul. D festgesetzt.
Dem ursprünglich als minderjährigen Flüchtling registrierten Asylbewerber wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15jährige Ex-Freundin Mia V. „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ im „dm-Markt“ in Kandel mit sieben Messerstichen getötet zu haben. Das 20 Zentimeter lange Messer soll er kurz zuvor im daneben liegenden „netto“-Markt gekauft haben.
In der Zeit vor der Tat soll er das Mädchen und auch dessen Eltern bedroht, Mia und einen ihrer Schuldfreunde geschlagen haben. Anzeigen folgten, ebenso eine Ausgangssperre in seiner Unterkunft in Neustadt – die er nicht eingehalten haben soll – und eine Gefährderansprache der Polizei.
Schulkameraden von D. bezeichnen ihn gegenüber dem Pfalz-Express als „unheimlich“: „Besonders wir Mädchen haben uns unter seinen Blicken unwohl gefühlt.“ Eine konkrete Bedrohung oder Belästigungen habe es zu dieser Zeit ihnen gegenüber aber nicht gegeben.
Am Tat-Tag bekommt Abdul D. wieder Besuch von der Polizei, die ihn vorlädt – zu spät für Mia. Um 17 Uhr desselben Tages stirbt sie knapp zwei Stunden nach dem Angriff trotz intensiver medizinischer Betreuung.
Später stellt sich heraus, dass der als 15-jährig eingestufte – und 2017 abgelehnte Asylbewerber – älter ist als ursprünglich gedacht [2]. Daraufhin beginnt der Landkreis Germersheim, die rund 80 dort lebenden unbegleiteten minderjährige Ausländer (umA) auf ihr Alter [3] zu überprüfen. Die Überprüfungen sind noch im Gang.
Tatmotiv Rache?
Für die Staatsanwaltschaft Landau ist klar: Das Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen ist erfüllt.
Das Motiv für die Tat sieht sie in einer „übersteigerten Eifersucht“ begründet. Man geht davon aus, dass D. aus Rache gehandelt hat und die Tat beging, um das Mädchen dafür zu bestrafen, dass es sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt hatte und nun mit einem anderen Jungen befreundet war.
13 Verhandlungstage sind bisher angesetzt. Prozessbeginn ist Montag, 18. Juni 2018, um 9 Uhr.
Fortsetzungstermine sind nach bisheriger Planung vorgesehen am 4. und 20. Juli, 6., 8., 13., 15., 17., 20., 21., 22., 27. und 29.8. 2018.
Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, da vorerst Jugendstrafrecht [4] angewandt wird.