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Tötungsdelikt in Kandel: Landgericht Landau beschließt Eröffnung des Hauptverfahrens – vorerst Jugendstrafrecht angewandt

4. Mai 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Landau, Regional

Foto: Pfalz-Express

Kandel/Landau – Die 2. Strafkammer (Jugendkammer I) des Landgerichts Landau hat die wegen Mordes erhobene Anklage gegen Abdul D. zur Hauptverhandlung zugelassen.

Dem wahrscheinlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin Mia V. „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben. Verhandlungstermine sind jedoch noch nicht festgesetzt.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer jedoch in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes „in dubio pro reo“ davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und somit als Jugendlicher anzusehen ist. Die Kammer führe dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch, so Dr. Robert Schelp, Vizepräsident des Landgerichts.

Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Im Hinblick auf einen Jugendlichen wird zwingend das Jugendstrafrecht angewandt. Die Hauptverhandlung ist demnach nicht öffentlich.

Heranwachsender hingegen ist, wer zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt war.

Auf einen Heranwachsenden wird Jugendstrafrecht angewandt, wenn dieser zum Tatzeitpunkt in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Ist das nicht der Fall, wird die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet. (red)

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8 Kommentare auf "Tötungsdelikt in Kandel: Landgericht Landau beschließt Eröffnung des Hauptverfahrens – vorerst Jugendstrafrecht angewandt"

  1. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    vorerst Jugendstrafrecht angewandt…… ?

    Für einen 23-jährigen (nach Angaben des Bruders)?
    Skandal.

  2. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Täterschutz-Justiz

    Nichts anderes habe ich erwartet. Die bleiben alle plötzlich 17 Jahre alt und unsere Justiz ist froh solche Mörder nicht lebenslänglich verurteilen zu müssen.

    Was dabei aber vergessen wird: Das arme Mädchen hat noch nicht einmal das 17. Lebensjahr erreichen dürfen.
    Das spielt aber in der Beurteilung eines solchen Falles keine Rolle.

    Ich nenne das Täterschutz statt Opferschutz.

  3. qanon sagt:

    Okay, nun noch 6 Monate auf Bewährung und das Goldstück kann wieder auf die Straße gelassen werden. Ich vermute das gehört zum Drehbuch, dass sich die Justiz, die Politik und die Medien erst vollends diskreditieren müssen bevor der letzte Gutmensch kapiert das einiges gewaltig falsch läuft.

    RIP Mia Valentin

    • Hans-Jürgen Höpfner sagt:

      Alice Weidel
      Deutschlands Rechtssystem verkommt nun endgültig zu einer Lachnummer! Der Fall des Asylbewerbers, der im Dezember vergangenen Jahres die 15jährige Mia in Kandel brutal erstach, soll womöglich vor einer Jugendkammer verhandelt werden. Abdul D., der „mutmaßlich“ aus Afghanistan stammt, soll ebenso „mutmaßlich“ 20 Jahre alt sein.

      Deutschland hat nicht nur jeglichen Respekt vor seinem Rechtssystem verloren, sondern auch den vor den Opfern und Angehörigen solcher Taten. Abdul D. gehört nicht in ein Jugendgefängnis, sondern in den regulären Erwachsenenvollzug, in dem er seine Haftstrafe abzusitzen und im Anschluss das Land sofort zu verlassen hat.

  4. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Laut Rheinpfalz wird bei einer Verhandlung nach Jugendstrafrecht die Öffentlichkeit möglicherweise ausgeschlossen.
    Damit kann man dann das Behördenversagen besser unter den Teppich kehren …

  5. qanon sagt:

    WAuf einen Heranwachsenden wird Jugendstrafrecht angewandt, wenn dieser zum Tatzeitpunkt in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Ist das nicht der Fall, wird die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet. (red)“.

    Wer aus Afghanistan nackend und barfuss nach Germoney läuft und noch das Sesam öffne Dich Wort (*) zum Paradies der Deutschen Steuerdeppen aussprechen kann ist aus meiner Sicht ein echter Mann und kein Jugendlicher. Also Erwachsenenstrafrecht

    * = Asyl!!!