Düsseldorf – Das Unglück bei der Loveparade 2010 soll nun doch in einem Strafverfahren vor Gericht aufgearbeitet werden.
Mit Beschluss vom 18. April 2017 im Loveparade-Strafverfahren habe man die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zugelassen, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mit. Der 2. Strafsenat des OLG halte demnach „eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Körperverletzung im Amt für hinreichend wahrscheinlich“.
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens im März 2016 abgelehnt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht bei den Angeklagten gäbe. „Das gegenteilige Ergebnis der Kammer führt der Senat darauf zurück, dass die Kammer zu hohe Anforderungen an die Annahme eines `hinreichenden Tatverdachts` gestellt habe“, teilte das OLG Düsseldorf weiter mit.
Die Durchführung der Hauptverhandlung wurde vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Duisburg angeordnet.
Bei der Loveparade-Katastrophe in Duisburg waren am 24. Juli 2010 insgesamt 21 Menschen ums Leben gekommen, 541 weitere wurden teilweise schwer verletzt. (dts Nachrichtenagentur)

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