Frankfurt/Main – Die Richter des Landgerichts Frankfurt haben dem Taxi-Konkurrenten Uber in einer einstweiligen Verfügung deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern untersagt.
Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Online-Ausgabe. Bei Verstößen drohen dem Start-Up demnach bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt.
Die Richter monieren, dass mit der App gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen wird. Es würden gegen Entgelt Personen befördert, „ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein“.
Zwar erbringe der Vermittlungsdienst Uber nicht selbst die Beförderungsleistung, dennoch sei das Unternehmen „als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen“.
Der Streit zwischen Taxifahrern und Uber eskaliert schon seit Wochen. Das Start-Up-Unternehmen aus San Francisco vermittelt seit dem Frühjahr auch in Deutschland private Fahrer, die – ähnlich wie ein Taxi – Fahrgäste in der Stadt aufnehmen.
Dazu wählt der Kunde sich einfach in die App ein und kann dort sehen, wie weit das nächste Auto entfernt ist. Die Fahrten sollen günstiger sein als mit einem normalen Taxi. In Deutschland ist das Start-Up bisher in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf vertreten.
Trotz juristischer Hindernisse will es auch hier weiter expandieren: Zunächst nach Köln und Stuttgart, in absehbarer Zeit aber auch nach Nürnberg, Bonn, Essen und Dortmund.
Uber will gegen die neue bundesweit geltende Verfügung Widerspruch einlegen: „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, teilte Uber auf Anfrage mit: „Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist.“ (dts Nachrichtenagentur)

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