Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht wird ab März 2016 über den NPD-Verbotsantrag des Bundesrats verhandeln.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts habe beschlossen, „dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist“, teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit.
Demnach wurde die mündliche Verhandlung über das NPD-Verbot für den 1., 2. und 3. März terminiert.
Die Bundesländer hatten im Dezember 2012 beschlossen, einen Antrag auf das Verbot der NPD zu stellen. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag.
Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 wegen Verfahrensfehlern eingestellt worden. (dts Nachrichtenagentur)

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