Berlin – Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellte Hürde, wonach bei einem Parteiverbot eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie bestehen müsse, wird beim NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht laut dem Verfassungsrichter Peter Müller eine untergeordnete Rolle spielen.
„Bei der Auslegung des Grundgesetzes berücksichtigen wir die Wertungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableitet. Eine weitergehende Bindung gibt es aber nicht“, sagte Müller .“In der Normenhierarchie hat die Europäische Menschenrechtskonvention den Rang eines einfachen Gesetzes.“
Der frühere saarländische Ministerpräsident machte zudem deutlich, dass die Entscheidung von Bundesregierung und Bundestag, sich dem NPD-Verbotsantrag des Bundesrats nicht anzuschließen, die Erfolgsaussichten des Verfahrens nicht mindere. „Es reicht, wenn ein Verfassungsorgan den Antrag stellt. Ob sich andere anschließen, ist für den Gang des Verfahrens ohne Belang“, betonte Müller. (dts Nachrichtenagentur)

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