Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM endgültig gebilligt und die Verfassungsbeschwerden gegen ihn abgewiesen.
„Das Ergebnis ist eindeutig“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in Karlsruhe. Die Haushaltsrechte des Bundestags bei Entscheidungen zum ESM bleiben nach Ansicht der Karlsruher Richter hinreichend gewahrt. Die Bundesregierung müsse künftig die Etat-Belastung durch den ESM abschätzen, urteilte das Verfassungsgericht.
Neben dem dauerhaften Rettungsschirm sei auch der Fiskalpakt verfassungsgemäß. Bereits im Herbst 2012 hatte das Gericht in einer Eilentscheidung die Beteiligung Deutschlands am ESM unter bestimmten Auflagen gebilligt. In ihrer Eilentscheidung hatten die Verfassungsrichter die Beteiligung Deutschlands am ESM unter anderem davon abhängig gemacht, dass der deutsche Anteil, der derzeit bei 190 Milliarden Euro liegt, nicht ohne Zustimmung des Bundestags erhöht werden dürfe.
Zudem urteilten die Karlsruher Richter damals, dass die Schweigepflicht der ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen dürfe, dass der Bundestag nicht ausreichend informiert werden.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht einen Teil des Verfahrens abgetrennt. So entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank zum Kauf von Staatsanleihen. Mit einem Urteil des EuGH ist frühestens Mitte 2015 rechnen. (dts Nachrichtenagentur)

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