Bundesrat reicht NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein – Meinungen dazu sind geteilt

3. Dezember 2013 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Die Wahl, das Kreuz bei der NPD zu machen: Bald Vergangenheit?
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin/ Karlsruhe  – Nach jahrelanger politischer Debatte hat der Bundesrat am Dienstag einen neuen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Der etwa 250 Seiten umfassende Antrag wurde von der Länderkammer als einziges Verfassungsorgan eingereicht – Bundestag und Bundesregierung haben sich nicht angeschlossen. Die Bundesländer argumentieren, dass die NPD eine Gefahr für die demokratische Grundordnung in Deutschland darstellt. Des Weiteren hätten die NPD-Mitglieder ein menschenverachtendes und rassistisches Weltbild mit Parallelen zum Nationalsozialismus.

Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war vor zehn Jahren gescheitert, da der Verfassungsschutz damals Informanten in der NPD-Parteiführung hatte. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hält den neuerlichen Verbotsantrag gegen die NPD für eine „logische Folge“ des erdrückenden Beweismaterials gegen die rechtsextreme Partei.

Nach Ansicht des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) ist der Antrag „reine Symbolpolitik“.  „Die Politik will zeigen, dass sie etwas gegen Rechts unternimmt und wählt ein denkbar schlechtes Mittel dazu.“

Selbst wenn die Länder die verfassungsgerichtlichen Hürden überwinden würden, müssten auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein Partei-Verbot auf Ebene des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vorliegen. Danach reiche es nicht aus, eine staatsfeindliche und antidemokratische Gesinnung zu haben, sondern es müsse auch eine echte Gefahr der Machtübernahme drohen“, erklärte der FDP-Politiker. „Das sehe ich bei Wahlergebnissen zwischen 0,8 und 1,3 Prozent einfach nicht.“

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat vor dem Scheitern des NPD-Verbotsantrags gewarnt: „Ich befürchte, dass im Lauf des Verfahrens trotz aller gegenteiligen Versicherungen doch noch ein V-Mann des Verfassungsschutzes auftaucht und das Verfahren deswegen vom Gericht gekippt wird.“ Die Skepsis in dieser Sache von Bundesinnenminister Hans Peter-Friedrich (CSU) bezeichnete er als „klug und vollkommen richtig“. Wendt sagte: „Die Erfolgsaussichten sind äußerst gering, schon weil die immer bedeutungsloser werdende NPD keine Gefahr für die Demokratie darstellt.“

Der Grünen-Innenexperte Hans-Christian Ströbele erklärte zum Verbotsantrag: „Die NPD bekäme für Jahre eine unverdiente Propagandamöglichkeit.“  Es sei zu befürchten, dass sich ein kleiner Anteil der NPD-Mitglieder weiter radikalisieren würde. Die NPD werde zudem durch ihre Rechtsvertreter versuchen, V-Leute erneut als wahre Urheber von Teilen des Verbotsmaterials darzustellen.

Wolfgang Löwer, der beim gescheiterten Verbotsverfahren im Jahr 2003 Prozessbevollmächtigter des Bundestags war, hält die V-Mann-Problematik hingegen für „überschätzt“. Dennoch sieht Löwer hohe Hürden für den Antrag: „Die Schwierigkeit liegt darin, die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD und die Gefahr für die freiheitliche Grundordnung nachweisen zu können.“ Man werde sehen müssen, „ob die Hinweise auf sogenannte `National befreite Zonen` oder führende Parteimitglieder und deren Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund reichen, um das Aggressiv-Kämpferische ausreichend zu belegen.“ (red/dts Nachrichtenagentur)

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