Freitag, 19. April 2024

Landgericht Landau – Kostenrechtsmodernisierungsgesetz auf der Agenda der Justiz

28. Mai 2013 | Kategorie: Landau

Staatssekretärin Reich besuchte heute das Landgericht. Foto: Ahme

Landau. Justizstaatssekretärin Beate Reich hat heute das Landgericht Landau besucht. Sie bedankte sich bei dieser Gelegenheit bei allen Mitarbeitern für ihren täglichen engagierten und zuverlässigen Einsatz für die Justiz. „Dies ist nicht selbstverständlich und verdient besondere Anerkennung.“

Ein Thema beim Besuch war unter anderem das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.
Mit dem Gesetz sollen die Gebühren für Notare, die Vergütungen für Rechtsanwälte, Sachverständige und
Dolmetscher sowie die Gerichtsgebühren an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.

Reich unterstrich in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung der Sachverständigen für die Justiz. „Sachverständige stehen unter einem großen Erwartungsdruck. Die Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erfordert einige Anstrengungen und große Disziplin. Dabei gilt es, nicht nur Laien von den für sie logischen Zusammenhängen und Grundlagen des Fachgebiets zu überzeugen, die Fragen des Gerichts und der Prozessvertreter immer wieder geduldig zu beantworten.

Sie müssen auch jederzeit die Distanz zu den Beteiligten eines Verfahrens wahren, objektiv und neutral sein“, so Reich.
Die Staatssekretärin erläuterte, dass die jährlichen Ausgaben für gerichtliche Sachverständige in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen seien. Während im Jahr 2000 rund 29 Millionen Euro für die Sachverständigentätigkeit ausgegeben wurden, fielen im Jahr 2005 bereits 37,9 Millionen Euro an. Im Jahr 2012 erhöhten sich die Ausgaben nochmals auf 41,8 Millionen Euro.

Nach fast zehn Jahren seit der Einführung der letzten Vergütungsregelungen werden diese derzeit im Rahmen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes grundlegend überarbeitet. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Mai 2013 nun in 2. und 3. Lesung verabschiedet.

„Es steht jedoch noch nicht sicher fest, mit welchem Inhalt und zu welchem Zeitpunkt es in Kraft treten wird, da über verschiedene Einzelheiten zwischen dem Bund und den Bundesländern weiterhin Differenzen bestehen. Rheinland-Pfalz wird sich für eine auch weiterhin gut ausgestattete und handlungsfähige Justiz einsetzen“, bekräftigte
die Staatssekretärin.(red)

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