Frankfurt/Main – Das Landgericht Frankfurt hat nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ eine im vergangenen Jahr erhobene Anklage wegen „bandenmäßiger Steuerhinterziehung“ gegen sieben suspendierte Beschäftigte der Deutschen Bank und einen Ex-Manager, der im Ruhestand ist, kürzlich zugelassen.
Der Prozess beginnt am 15. Februar. Zahlreiche Prozesstermine sind bereits bis zum 30. Mai angesetzt. Danach wird weiter verhandelt, solange das nötig ist.
Die Angeklagten sollen beim Handel mit Verschmutzungsrechten an kriminellen Umsatzsteuerkarussells mitgewirkt haben. Deren einziger Zweck sei es gewesen, die Staatskasse zu plündern.
Die Deutsche Bank selbst sitzt formal nicht auf der Anklagebank. Die Vorwürfe in Frankfurt richten sich vor allem gegen Geschäftskundenbetreuer und Händler des Geldinstituts aus dem mittleren Management.
Sie sollen von September 2009 bis Februar 2010 dubiosen Firmen aus dem In- und Ausland geholfen haben , Umsatzsteuerkarusselle am Laufen zu halten. Solche Firmen und deren Hintermänner aus Europa und Asien haben nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft beim Handel mit Rechten zum Ausstoß von Kohlendioxid den deutschen Fiskus um rund 850 Millionen Euro Umsatzsteuer betrogen.
Die Tätergruppe, insgesamt mehr als 150 Geschäftsleute, kaufte und verkaufte dabei die Rechte binnen Sekunden per Computer in einer Art Kreislauf.
Der Handel sollte eigentlich die Luftverschmutzung verteuern und so der Umwelt nützen. Stattdessen ließ sich ein Teil der Firmen von den Finanzämtern Umsatzsteuern erstatten, die andere Unternehmen aus diesen Handelsketten dem Fiskus schuldig geblieben waren.
Bei den Deals mit Hilfe der Deutschen Bank wurde der Staat den Ermittlungsergebnissen zufolge um 220 Millionen Euro betrogen. Das Institut hat den Schaden beglichen, doch das bewahrt die acht Angeklagten nicht vor dem Prozess.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat bei Razzien zahlreiche aus ihrer Sicht entlarvende Dokumente gefunden. Darunter Mails und Protokolle, aus denen hervorgehen soll, dass einige der nun angeklagten Händler ziemlich genau wussten oder zumindest ahnten, auf welche Deals sie sich da einließen.
Zehn Mitglieder der Bande hat das Landgericht Frankfurt wegen schwerer Steuerhinterziehung bereits zu Gefängnisstrafen zwischen knapp drei und fast acht Jahren verurteilt. Drei Beschuldigte sitzen zudem in Untersuchungs- oder Auslieferungshaft, nach weiteren Verdächtigen wird noch gefahndet. (dts Nachrichtenagentur)
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