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Tötungsdelikt in Germersheim: Schlägerei im Gerichtssaal nach Urteilsverkündung – Angeklagter muss achteinhalb Jahre in Haft

20. April 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional
Tumulte und Prügeleien nach der Urteilsverkündung. Fotos: pfalz-express.de/Licht

Tumulte und Prügeleien nach der Urteilsverkündung.
Fotos: pfalz-express.de/Licht

Landau/Germersheim – Am Landgericht in Landau wurde am 20. April in der letzten Runde des Totschlagsprozesses gegen einen 38-Jährigen aus Germersheim das Urteil verkündet.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 38-jährige im September letzten Jahres auf einem Feldweg bei der Südpfalzkaserne seinen langjährigen Freund, einen 39-jährigen Türken, im Streit getötet hatte und verurteilten den Angeklagten zu achteinhalb Jahren Haft. Das Gericht ordnete zudem ein Drogen-Entzugstherapie in einer Klinik an.

Der Mann hatte so lange auf sein Opfer eingeprügelt und getreten, bis dieses starb.

In das Urteil mit ein floss ein weiteres Vergehen: Der Angeklagte hatte einen Fußgänger in Germersheim angegriffen – ebenfalls Türke -, der sich dann in einen Netto-Markt rettete und von einer Angestellten im Lager versteckt wurde.

„Keine einfache Entscheidung“

Man habe es sich nicht leicht gemacht, sagte der vorsitzende Richter, der länger als üblich auf die Gründe für das Urteil einging.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die drei Nebenkläger – Familienangehörige des Opfers – sahen hingegen den Tatbestand des „vollendeten Mords“ erfüllt und wollten eine lebenslange Haftstrafe erreichen.

Der Verteidiger des Angeklagten, der bekannte Landauer Rechtsanwalt Bernd Lütz-Binder, plädierte für eine Strafe unter fünf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Sein Mandant habe aus Notwehr gehandelt.

V.li: Verteidiger Lütz-Binder, Angeklagter, Richter. (Gesichter zum Persönlichkeitsschutz verpixelt).

V.li: Verteidiger Lütz-Binder, Angeklagter, Richter.
(Gesichter zum Persönlichkeitsschutz verpixelt).

Die Kammer habe sich viel Mühe gegeben, das Tatgeschehen auch im Umfeld aufzuklären, sagte der Vorsitzende Richter.

Eine ursprüngliche geplante Tötungsabsicht sah die Kammer nicht. Immerhin seien die beiden Männer Freunde aus Kindertagen, hätten am Abend zuvor noch eine Fahrt nach Frankfurt unternommen, um gemeinsam Drogen zu kaufen, die der Angeklagte sogar bezahlt habe.

Am Morgen des Tat-Tages hätten die beiden Männer nachweislich noch miteinander gefrühstückt.

Berücksichtigen müsse man ebenso den psychischen Zustand des Täters, der immer wieder drogenbedingte psychotische Schübe gehabt haben soll. Der medizinische Gutachter hatte dem Angeklagten aber dennoch volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Der Angeklagte, Russlanddeutscher aus Kasachstan, kam als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland. Er habe eine „schwierige Persönlichkeit“, sei aber zuvor ohne nennenswerte Straftaten gewesen und aktenkundig nicht auffällig, so der Richter.

Das tatsächliche Tatmotiv konnten die Richter nicht eindeutig eruieren. Möglicherweise hätten Geld, Drogen und die Eifersucht des Angeklagten eine Rolle gespielt. Dieser hatte während seiner beiden Ehen stets ein Verhältnis seiner jeweiligen Frau mit dem Opfer vermutete, was beide Ex-Frauen in einer früheren Anhörung dem Gericht jedoch glaubhaft widerlegen konnten.

Die Kammer kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte, bei dem zur Tatzeit Kokain Konsum nachgewiesen werden konnte, am Tag der Tat persönlichkeitsbedingt einen „emotionalen Durchbruch“ wegen seines Drogenkonsums und Schlafentzug erlitten habe.

Dass der Mann seinen Freund aber auf äußerst brutale Art getötet habe, stehe außer Zweifel. Notwehr sei eine Schutzbehauptung des Angeklagten, betonte der Richter.

Man habe eindeutig feststellen können, dass das Opfer auf dem Rücken lag – von einem Angriff offenbar überraschend zu Fall gebracht – als es vom Täter ins Gesicht, an den Hals und in die Genitalien getreten wurde.

Stampfschritte auf den genannten Körperteilen mit Schuhabdrücken des Angeklagten hätten dies bewiesen. Ein eindeutiger DNA-Nachweis von der blutigen Hose des Anklagten komplettierte die Beweisführung.

Dennoch sei so mancher Sachverhalt lückenhaft geblieben, sagte der Richter. Und Lücken dürften eben nicht mit Vermutungen ausgefüllt werden, man müsse sich mit dem zufrieden geben, was beweisträchtig festgestellt worden sei. Es gelte in einem solchen Fall immer: In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“).

Blitzangriff auf den Angeklagten

Nach der Urteilsverkündung kam es im Saal zu Tumulten und Schlägereien. Ein Angehöriger des Opfers sprang auf den Tisch des Angeklagten und griff diesen an – der Saal mit den etwa 30 meist türkischstämmigen Zuschauern explodierte.

Männer rangelten miteinander, schubsten und schrien, manche versuchten, den Angreifer zurückzuziehen. Der Tumult entwickelte sich völlig unübersichtlich. Frauen weinten, die Justizbeamten kämpften darum, die Situation wieder in den Griff zu bekommen.

Letztendlich gelang es den Beamten, den zornigen Verwandten des Opfers zu überwältigen und mit Handschellen auf dem Fußboden zu fixieren. Er wird wohl mit einem gerichtlichen Nachspiel rechnen müssen.

Die aufgebrachte Menge wurde von den Justizbeamten nach dem Vorfall zügig hinaus bugsiert. (cli)

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13 Kommentare auf "Tötungsdelikt in Germersheim: Schlägerei im Gerichtssaal nach Urteilsverkündung – Angeklagter muss achteinhalb Jahre in Haft"

  1. Willibald Krötzmann sagt:

    „…. der Saal mit den etwa 30 meist türkischstämmigen Zuschauern explodierte.“

    Da hatten wir ja Glück, dass es sich nicht um Sprenggläubige gehandelt hat.
    Und ganz sicher, es hat wieder NIX mit NIX zu tun!
    😉

  2. Karl sagt:

    Wie langweilig wäre es hier ohne die kulturellen Bereicherungen durch Zuwanderung, auch im Gerichtssaal. Das gehört sicher zu Deutschland.

    • Tekin Heike sagt:

      Und schon wieder Hirnloser Dünnschiss!
      Normal gehört solches Gelaber von Ihnen gar nicht kommentiert! Es macht mich wütend das jetzt wieder alles auf die Ausländerschiene kommt. Ich hoffe ihrem Bruder passiert sowas nicht,da würde ich sie gerne mal sehen!
      ICH BIN DEUTSCH und ich schäme mich für die deutsche Rechtsprechung und solche Leute wie Sie es sind!!!

      • Odradek sagt:

        Sie können sich ja schämen für wen Sie wollen, das ändert aber nichts daran, dass zunehmend mit der Orientalisierung unserer Gesellschaft durch unkontrollierte Zuwanderung solche Taten signifikant zugenommen haben und zunehmen. Für mich ist bereits eine Schlägerei in einem deutschen Gerichtssaal ein deutliches Statement, was man von der deutschen Gerichtsbarkeit hält.
        Ich wünsche mir und engagiere mich dafür, dass diese (…) Leute nach Straffälligkeit oder ungebührlichem Auftreten aus UNSEREM Land entfernt werden!

        Ein Wort verändert, Anm. d. Red.

        • Tekin Heike sagt:

          Dann muss man mich auch ausweisen, weil ICH der Auslöser war. Uuupss geht ja nicht bin Deutsche!

        • Das magische X sagt:

          Sie verdrehen hier mal wieder alles auf ‚die Ausländer sind schuld‘. Dieser Prozess hat mit Flüchtlingen oder Asylanten GAR NICHTS zu tun!

          Erstens: Ein Mensch mit drogenbedingt psychotischen Anfällen tötet einen anderen Menschen. Da spielt Herkunft, Staatsbürgerschaft oder ‚Migrationshintergrund‘ keine Rolle! Er ist krank. Punkt. Aus.

          Zweitens: Die Angehörigen des Getöteten sitzen im Gerichtssaal und hören ein auch in meinen Augen fadenscheiniges Urteil. Ich bin der Meinung, wer bewußt Drogen konsumiert, sei es Alkohol (erlaubt) oder LSD (verboten), der hat für seine Taten im Rausch MEHR einzustehen als ein Nichtberauschter. Da sind 8½ Jahre für dieses Delikt zu wenig. ODer es hätte eine anschließend Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden müssen.

          Dass da dem einem oder anderen die Zornesröte nicht nur ins Gesicht steigt, sondern auch in die Fäuste, muss man nicht einfach hinnehmen, aber man kann es verstehen. Ich denke, die Schlägerei hatte nicht den Richter oder das Gericht als Ziel, sondern eine spontane zusätzliche Bestrafung des Täters.

          Im übrigen passiert das immer wieder in deutschen Gerichtssäälen, auch wenn NUR anständige Deutsche beteiligt sind (wenn sie so anständig sind, warum ist der %-Satz verurteilter Deutscher so viel höher als der der Ausländer?)

          Denken sie mal drüber nach…..

  3. Tekin sagt:

    Sie sind ein Glückspilz wenn sie noch Ihre Lieben bei sich haben! Ich kann Ihnen gerne mal Bilder von meinem getötet Schwager zeigen, dann können Sie mir ja sagen ob nix von nix kommt! Erst überlegen bevor man hirnlosen Dünnschiss von sich gibt.

  4. Kerstin sagt:

    Da sieht man echt mal wie unprofessionell das Ganze hier ist. Fotos zu veröffentlichen und nicht mal die Leute zu fragen, ist das Letzte!!! Da hilft die scheinbare Verpixelung auch nichts, ich war nicht da und weiß genau wer da sitzt.

    • Redaktion sagt:

      Sehr geehrte Leserin,

      da die Verhandlung öffentlich war, was bedeutet, dass jeder Bürger hätte teilnehmen können, sind Fotos erlaubt.
      Bei größeren Verhandlungen sind Fernsehkameras anwesend, die ohne Unkenntlichmachung übertragen.

      Die Verpixelung haben wir uns freiwillig auferlegt. Da Sie wissen, wer anwesend war, hätten Sie gewiss auch ohne Bilder davon Kenntnis gehabt.

      Mit freundlichen Grüßen,

      die Red.

  5. Kerstin sagt:

    Naja von Sorgfaltspflicht hat der PEX wohl einfach noch nichts gehört und von seriösem Auftreten auch nicht. Bin durch damit und wieder ein Leser weniger. Zumal sie Personen nicht schützen. Empfehle ihnen mal die Grundsätze des deutschen Presserats zu lesen.

    • Redaktion sagt:

      Diese sind uns bestens bekannt und wir richten uns stets danach. Ihre Vorhaltungen sind nicht gerechtfertig und völlig haltlos.

      Trotzdem alles Gute.

  6. Danny G. sagt:

    Na ja.. ich bin und bleibe PEX Fan.
    Die beiden Personen die in Landau angeblich Benzin/Diesel für das Feuer in Herxheim gezapft haben wurden auch nicht verpixelt, was ich übrigens grenzwertig beurteilt habe.

    Aber es ist bezeichnend, dass in einem Gerichtssaal mit 30 Türken ein Schlägerei ausbricht und am Schluss alle wieder behaupten es hätte nichts mit orientalischer Kultur zu tun und die Schuld und der Fokus der Diskussion wird jetzt wieder auf anderes gelenkt wird und der PEX beschuldigt wird.

    Ich als spießiger Deutscher halte nichts von Schlägereien in einem Gerichtssaal. Egal wer sie anfängt, egal warum. So etwas machen nur Unsoziale, egal wo sie herkommen oder wem sie sich zugehörig fühlen.

    • Das magische X sagt:

      Lieber Danny G.,

      Als MENSCH (unabhängig der Nationalität) muss ich Ihnen für ihren dritten Absatz uneingeschränkt recht geben.