Kandel – „Das WC in der Frankenhofpassage muss wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden.“
Das teilte Stadtbürgermeister Günther Tielebörger dem Haupt- und Finanzausschuss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Landau mit.
Die Eigentümer der Frankenhofpassage, Dr. Dieter Luppert und Thilo Dressel, hatten beim Landgericht geklagt, die sogenannte öffentliche Grunddienstbarkeit für die Toilette zu beseitigen. Das Landgericht lehnte das ab und ist der Argumentation der Stadt voll inhaltlich gefolgt.
Die öffentliche Grunddienstbarkeit sei in einem Sanierungsvertrag festgelegt worden, der Mitte der 80er Jahre geschlossen wurde, sagte Tielebörger dem Pfalz-Express.
Darin stehe, dass die Eigentümer sowohl für die Errichtung als auch für den Unterhalt (Toilettenpapier, Seife etc.) und die Reinigung zuständig seien. Diese Verpflichtung sei im Grundbuch eingetragen. Für die Sanierung des Anwesens seien zudem staatliche Mittel in „nicht unbeträchtlicher Höhe“ geflossen, so Tielebörger.
Bürgermeister Tielebörger hatte nach dem Urteil damit gerechnet, dass die Toilette „umgehend geöffnet“ wird. Erste Gespräche dazu hätten bereits stattgefunden.
Dieter Luppert sagte dem Pfalz-Express, der Vertrag sei vor sieben Jahren gekündigt worden. Die Eigentümer haben Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Das Urteil sei somit nicht rechtskräftig, so Luppert. (red/cli)
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Das passt doch prima zum Thema „Kandel im Wandel“. Ich war vor eineigen Wochen notgedrungen aauf der Toilette vom Bahnhof Handel (ist nicht die Stadt für zuständig). Grausam, der Zustand! Das erledige ich das nächstmal lieber im Gebüsch und riskier ein Busgeld.
Besser als Filzläuse oder Schlimmeres. Auch sanitäre Einrichtungen gehören zu den Bedürfnissen der Besucher der Kantele Innenstatt. Dazu mal ein Zitat aus einer Bahn-Toilette „Not kennt keine Bahnhöfe“.