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Tötungsdelikt in Kandel: Landgericht Landau beschließt Eröffnung des Hauptverfahrens – vorerst Jugendstrafrecht angewandt

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Foto: Pfalz-Express

Kandel/Landau – Die 2. Strafkammer (Jugendkammer I) des Landgerichts Landau hat die wegen Mordes erhobene Anklage gegen Abdul D. zur Hauptverhandlung zugelassen.

Dem wahrscheinlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin Mia V [2]. „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen [3]“ getötet zu haben. Verhandlungstermine sind jedoch noch nicht festgesetzt.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer jedoch in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes „in dubio pro reo“ davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und somit als Jugendlicher anzusehen ist. Die Kammer führe dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch, so Dr. Robert Schelp, Vizepräsident des Landgerichts.

Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Im Hinblick auf einen Jugendlichen wird zwingend das Jugendstrafrecht angewandt. Die Hauptverhandlung ist demnach nicht öffentlich.

Heranwachsender hingegen ist, wer zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt war.

Auf einen Heranwachsenden wird Jugendstrafrecht angewandt, wenn dieser zum Tatzeitpunkt in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Ist das nicht der Fall, wird die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet. (red)

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