Dienstag, 23. April 2024

Kandel-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

5. September 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional
Mias Mörder Abdul D.

Abdul D. wurde zu acht Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will nun das Urteil prüfen und hat Revision eingelegt.
Foto: über privat

Kandel/Landau  – In dem Verfahren um die Ermordung der 15-jährigen Mia in Kandel hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landau einlegt.

Dies ermögliche es, die schriftliche Urteilsbegründung nach Zustellung des Urteils zu prüfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Im Anschluss werde man entscheiden, ob die Revision mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden könne und aufrechterhalten werde. Diese Entscheidung müsse binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils getroffen werden, so die Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte Abdul D. war am Montag zu einer Einheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung von sieben Jahren sechs Monaten wegen Totschlags.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Angeklagte hatte seine 15-jährige Ex-Freundin am 27 . Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt mit einem Messer getötet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Seit der Tat gab es zahlreiche Proteste politischer Gruppierungen in Kandel. Zudem war die Diskussion über eine Altersfeststellung von Flüchtlingen nach dem Mordfall wieder lauter geworden.

Der Prozess gegen den zur Tatzeit möglicherweise noch minderjährigen Abdul D., der im April 2016 als unbegleiteter Flüchtling eingereist war, fand als Jugendstrafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bei der Revision kann das angefochtene Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden. Eine eigene Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage findet bei dem Revisionsgericht allerdings nicht statt.  (red/dts)

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9 Kommentare auf "Kandel-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein"

  1. Bengt sagt:

    Die Staatsanwaltschaft muß vor allem durchsetzen, daß eine KORREKTE Altersfeststellung erfolgt, denn nur dann kann auch evtl. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden und eine Revision hätte Aussicht auf Erfolg( Abdul D. ist dem Augenschein nach ganz sicher schon über 25 jahre alt ).
    Man kann nur hoffen, daß die Staatsanwaltschaft nicht seitens der Ministerpräsidentin unter Druck gesetzt wird. Frau Dreyer ist alles zuzutrauen!
    Ich hoffe, daß der prozeßführende Staatsanwalt keine Kinder hat.

    • Odradek sagt:

      Das sehe ich auch so. Es wird ja wohl bei dieser Geldverbrennungsmaschinerie möglich sein, ein Team nach Afghanistan zu entsenden, das dort gemeinsam mit den Behörden die Familie ausfindig macht und für Aufklärung sorgt.

  2. Speakers Corner sagt:

    Warum verschweigt dieser Mörder sein tatsächliches Alter und warum wird nicht von der Staatsanwaltschaft eine Biologisch-Medizinische Altersfeststellung gefordert?

    • Bengt sagt:

      Das fragen sich sicher Tausende !
      Ohne Merkel wäre dieser hinterhältige Meuchelmörder vom ,,Kinder“-kusch auch gar nicht hier und gar nicht ,,unser“ Problem…

  3. Bengt sagt:

    Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht kann ab 18 Jahren in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahre betragen.
    Die Altersfeststellung ist daher elementar. Wie wäre es mit einem Rechtshilfeersuchen in Richtung Afghanistan? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Alter auf diesem Wege ermittelt werden kann und wenn es in der Bandbreite des Gutachtens oder höher liegt, sollte es auch Anwendung finden. 8 1/2 dürften in der Praxis 4 Jahre und danach Abschiebung bedeuten. Das fühlt sich nicht gut an. Gibt es dann wenigstens eine Wiedereinreisesperre? Gut, diese bedeutet in der Praxis ja eh nichts….

  4. Bengt sagt:

    Im schlimmsten Fall…
    wird die Strafe auch noch weiter verkürzt durch diverse „Boni“ für diese exotische Klientel.
    Rhamadan-dehydriert, schwere Kindheit, alkoholisiert, ,,Flucht“-Traumata, Fußpilz, Haarspitzenspliss… es wird alles „zu Gute“ gehalten und die Strafen minimiert. Können Richter eigentlich ruhig schlafen? Besonders Richter mit Kindern? Er hat schon den größten Boni: Jugendstrafrecht, obwohl er in Wirklichkeit über 25 Jahre sein muss. Da gibt es nur eins: Höchststrafe 10 Jahre – oder steht irgendwo, dass man Höchststrafen nicht ausschöpfen darf? Wir haben gute Gesetze, wenn sie nicht verbogen oder außer Kraft gesetzt werden (wie Art. 16a GG, nicht Frau Merkel?) . Aber schöpft das Strafmass endlich voll aus!

    • Armin Schmidt sagt:

      Ich glaube eher nicht, dass da staatlicherseits tiefergehendes Interesse besteht, bzgl. Afghanistan in die Details zu gehen. Es gibt da so Gerüchte, dass sich etliche politische (sicherlich gilt das auch für die Justiz) Personen für bestimmte Vergnügungen mit kleinen Jungen oder Mädchen auf die Reise nach Afghanistan begeben.

      Man möge sich an den Fall von neulich aus Berlin erinnern. Bild titelte: „Bei Klassenfahrt einer Berliner Grundschule – Zehnjähriger vergewaltigt Zehnjährigen“. Das ist – bitte festhalten – dort normal, Ritus und nicht strafbar. Daher immer eine Reise wert für eine bestimmte Klientel.

  5. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Die Frage nach der Volljährigkeit zum Tatzeitpunkt dürfte sich mit einem öffentlich verfügbaren, aktuellen Foto von Abdul erledigen.

    … und genau das wird seit Prozessbeginn penibel vermieden.

  6. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Das wahrscheinliche Alter ist 29.“

    Aussage der Gutachterin im Mordfall Mireille, die von einem angeblich 18-jährigen Asylbetrüger ermordet wurde.