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Gerichtsbeschluss: Amtsblatt Kandel muss „Frauenbündnis Kandel“-Vorankündigung abdrucken

21. Januar 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Verbandsgemeindeverwaltung in Kandel.
Foto: Pfalz-Express

Kandel – Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kandel muss die Vorankündigung für die Versammlung des „Frauenbündnisses Kandel“ zur nächsten Kundgebung im Februar abdrucken.

Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt nach einem Eilantrag des „Frauenbündnisses Kandel“ am Montag, nachdem die Verbandsgemeinde eine Veröffentlichung abgelehnt hatte.

Das „Frauenbündnis Kandel“ will mit der Anzeige für seine nächste Versammlung werben. In der Anzeige heißt es unter anderem: „Wir planen ein abwechslungsreiches Programm aus verschiedenen Reden, einem Spaziergang durch Kandel sowie Musikbeiträgen. Es gibt zudem Kuchen und Getränke.“

Die Verwaltung begründete die Ablehnung damit, dass im Anzeigentext ein Anschein der Veranstaltung vermittelt werde, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun habe. Bei einer Demonstration von einem Spaziergang mit Kuchen und Getränken zu sprechen, entspreche nicht der Wahrheit, so Jens Forstner (Fachbereichsleiter Organisation und Finanzen).

Gericht: „Anspruch ist gegeben“

Das „Frauenbündnis“ ist seit einiger Zeit ein eingetragener Verein mit Sitz in Kandel.  Es sei der erforderliche Anspruch gegeben, schreibt das Gericht in seiner Begründung. Der Antragsteller Frauenbündnis Kandel e.V. weise nicht nur in seinem Namen einen örtlichen Bezug auf, die Vorsitzende des Vereins gebe auch eine Adresse in Kandel an. Zudem konzentriere der Antragsteller („Frauenbündnis Kandel“) seine Aktivitäten anscheinend ausschließlich auf Kandel.

Eine „ernste Gefahr“ oder „drohende Schäden“ durch die Veröffentlichung im Amtsblatt sieht das Gericht nicht. Wenn auch eine Demostation stattfinde, müsse diese bei der Kreisverwaltung angemeldet werden – das sei ordnungsgemäß geschehen.

Mit der Praxis des Amtsblatts, das zahlreiche Mitteilungen und Aktionen andere Gruppierungen wie beispielsweise „WIR sind Kandel“ veröffentlicht habe, sei die Verwaltung an das Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes gebunden, so das Gericht. Die von der Verwaltung angegebene Begründung rechtfertige nicht, den Artikel zu einer Kundgebung dass „Frauenbündnisses“ zum Thema „innere Sicherheit – Verantwortung – Sozialpolitik“ im Amtsblatt zu verweigern.

Die Verbandsgemeinde trägt nun die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wurde auf 5.000 Euro festgesetzt.

Poß: Gezielte Irreführung

Es habe den Anschein einer familiären Veranstaltung für Groß und Klein mit Kaffee und Kuchen, Spieß und Spaß für die ganze Familie, hatte Bürgermeister Volker Poß (SPD) bereits auf der Kundgebung von „WIR sind Kandel“ am Bahnhof am 12. Januar gesagt. „Welch eine bewusste und gezielte Irreführung und Täuschung. Welch eine Verharmlosung, welch eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Ich habe dieser Veröffentlichung nicht stattgegeben.“

Das „Frauenbündnis“ versuche mit „populistischen Hetzparolen für tiefe Verunsicherung der Kandeler Bürger zu sorgen“, sagte Poß. „Wir wollen Euch nicht in unserer Stadt, in unserer Verbandsgemeinde, in Deutschland“, so Poß unter anderem. „Hass ist kein Mittel für die Demokratie.“

Dass das „Frauenbündnis“ nun ein Verein ist, bezeichnete Poß bei seiner Rede als „Irreführung, auf gut pfälzisch: Verarschung“. Zweck des Vereins sei laut Satzung die Förderung der öffentlichen Bildung, der öffentlichen Gesundheitspflege, Tierschutz, regionale Lebensmittelproduktion und schonende Ressourcen, ökologischer Land-und Gartenbau, Pflege von Brauchtum und Volkstanz, Jugendpflege durch sinnvolle Freizeitgestaltung etc.

Poß las die Satzung im Wortlaut vor, was von lautem Gelächter begleitet wurde. Weiter sei in der Satzung festgestellt, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolge und damit steuerbegünstigt sein soll. „Mir fällt dazu überhaupt nichts mehr ein,“ so Poß unter großem Beifall.  (cli/red)

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