
Geltungsbereich der Altstadtsatzung Kandel.
Grafik über Stadt Kandel
Kandel – Die Stadt Kandel plant eine Überarbeitung der Altstadtsatzung*, die seit 36 Jahren gilt. Sie möchte prüfen, ob die Satzung noch den heutigen Ansprüchen gerecht wird und wie das Ortsbild weiterentwickelt werden kann.
Dazu möchte sie die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung einholen und berücksichtigen. Für dieses Vorhaben hat die Stadt eine Bürgerumfrage erstellt, an der alle Interessierten teilnehmen können.
Die Umfrage ist online verfügbar unter www.kandel.de/presse oder mit dem Direktlink Altstadtsatzung (LamaPoll – Online Umfragen)
Wer lieber einen Fragebogen in Papierform ausfüllen möchte, kann sich telefonisch bei der Stadt melden. Die Nummer ist 07275 960 223 (Frau Menesklou). Der Fragebogen wird dann per Post zugeschickt und kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel abgegeben oder im Briefkasten eingeworfen werden.
Die Umfrage läuft bis zum 26.11.2023. Spätere Rückmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Info
Eine Altstadtsatzung ist eine örtliche Bauvorschrift, die zum Ziel hat, den historischen und städtebaulichen Charakter einer Altstadt zu erhalten und zu gestalten. Sie regelt unter anderem die Gestaltung von Fassaden, Dächern, Fenstern, Türen, Werbeanlagen und anderen baulichen Elementen, die das Orts- und Straßenbild prägen. Sie kann auch die Genehmigungspflicht für bestimmte Bauvorhaben oder Veränderungen erweitern oder einschränken. Altstadtsatzungen gibt es in vielen deutschen Städten, die eine historische Altstadt haben oder wiederherstellen wollen. Die Altstadtsatzungen können je nach Stadt unterschiedlich ausgestaltet sein, um den lokalen Gegebenheiten und Besonderheiten gerecht zu werden.

