Freitag, 26. April 2024

Unfallflucht als Geschädigter: Unfallverursacher oder Unfallbeteiligter?

31. Oktober 2021 | Kategorie: Landau, Ratgeber, Recht

Foto: Pfalz-Express

Landau-Godramstein – Am Mittag des 30.10.2021 ereignete sich auf dem Parkplatz eines Supermarkte ein kleinerer Verkehrsunfall, der für einen der Beteiligten nun folgenschwer enden könnte.

Was war passiert: Ein parkender PKW wurde von einem anderen PKW, der daneben parken wollte, leicht touchiert. Da der Fahrer des stehenden Fahrzeugs keine Veranlassung sah, seine Personalien anzugeben oder vor Ort zu bleiben, bis eine polizeilichen Unfallaufnahme erfolgen konnte, entfernte er sich ohne Weiteres von der Örtlichkeit.

Anhand dieses Beispiels erfolgt folgender Hinweis der Polizei: Auch wer als derjenige, der den Unfall nicht verursacht hat, sich von der Unfallstelle entfernt, ohne es anderen Beteiligten oder der Polizei zu ermöglichen Personalien auszutauschen oder zu erheben, kann ebenfalls eine Unfallflucht begehen. Im Gesetzestext ist nämlich nicht vom  die Rede, was unter Umständen eben auch der eigentliche Geschädigte sein kann.

Im vorliegenden Fall wurde der Fahrer im Nachhinein ermittelt. Er muss nun abwarten, was die Prüfung einer möglichen Tatbestanderfüllung des „Unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ ergibt. (red/pol)

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