Berlin – Die Staatsanwaltschaft Berlin will nach Informationen der „Welt am Sonntag“ gegen den früheren Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Grund ist ein Anfangsverdacht, dass Friedrich als Bundesinnenminister im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre ein Dienstgeheimnis verraten haben könnte. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise.
Friedrich hatte Mitte Oktober 2013 den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel über den Verdacht gegen den früheren Abgeordneten und NSU-Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) informiert. Der CSU-Politiker teilte Gabriel damals mit, dass im Rahmen von Ermittlungen im Ausland der Name Edathy aufgetaucht sei.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sich Friedrich wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses nach Paragraf 353b Strafgesetzbuch strafbar gemacht hat. Die Behörde wollte dazu keine Stellung nehmen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) muss 48 Stunden vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Abgeordneten davon unterrichtet werden. Nach Ablauf der Frist verliert der Parlamentarier seine Immunität.
Am 14. Februar 2014 war Friedrich vom Amt des Bundeslandwirtschaftsministers zurückgetreten, weil ihm die nötige „politische Unterstützung“ für ein Verbleiben im Amt fehlte. Vor allem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte den CSU-Politiker dem Vernehmen nach zum Rücktritt gedrängt. Zuvor hatte Friedrich in einer Erklärung einen möglichen Amtsverzicht noch davon abhängig gemacht, ob gegen ihn wegen Geheimnisverrats ermittelt wird.
Friedrich hat aus seiner Sicht „politisch und rechtlich richtig gehandelt“. Er bestreitet nicht, dass er Informationen über Edathy vom Bundeskriminalamt (BKA) erhielt und Gabriel davon in Kenntnis setzte. Wenige Tage nach seinem Rücktritt erklärte Friedrich dazu im ZDF-„Morgenmagazin“: „Es war meine Pflicht, das zu machen – ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist.“ (dts Nachrichtenagentur)

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