Bellheim – Einen Verstoß gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz ist das Ergebnis einer nächtlichen Polizeikontrolle im Bellheimer Spiegelbachpark.
Eine Polizeistreife war dort am Freitag in den späten Abendstunden zu Fuß unterwegs. Sie traf auf mehrere Personengruppen. Die wurden kontrolliert und aufgefordert, ihren Müll zu beseitigen.
Eine Person hatte Betäubungsmittel dabei, bei einer anderen fanden die Beamten ein verbotenes Einhandmesser. Beide erwartet nun eine Strafanzeige. Dem überwiegenden Teil der Personen wurde anschließend ein Platzverweis erteilt. (red/pol)
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Einhand Messer sind nicht verboten.
Einhandmesser fallen unter das Führverbot des WaffG
Richtig. Aber sind, entgegen der Behauptung von PEX nicht verboten!