Bad Bergzabern – In der Nacht auf Dienstag kontrollierten Polizeibeamte im südlichen Stadtgebiet in der Tabernae-Montanus-Straße einen dunkelgekleideten Mann.
Wegen verschiedener „verdächtiger Umstände“ wurde der 19-Jährige durchsucht. Die Polizisten fanden neben einem Tütchen mit Haschisch auch einen größeren Geldbetrag und ein verbotenes Einhandmesser.
Der junge Mann muss sich jetzt einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht und auch dem Waffenrecht stellen. (red/pol)

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Einhandmesser sind nicht verboten, nur das mitführen einhändig zu öffnender und verriegelten Messer ist nur mit trifftigem Grund erlaubt. Was die Gründe sein könnten, lässt der Gesetzgeber jedoch offen.