Kuhardt: Sechs Jahre Haft für Hammerangriff auf Ehefrau

8. September 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim
Im Landgericht Landau wurde der Fall verhandelt. Foto: pfalz-express.de

Im Landgericht Landau wurde der Fall verhandelt.
Foto: pfalz-express.de

Kuhardt/Landau – Er hatte die Türen abgeschlossen und dann seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, die zu einem Gespräch gekommen war, mit einem Hammer angegriffen und gewürgt.

Für diese Tat hat das Landgericht Landau hat einen 41-jährigen Kuhardter am Mittwoch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Die Frau (38) hatte schwere Schädelbrüche erlitten, konnte sich aber noch aus dem Haus retten. Passanten halfen ihr und verständigten die Polizei.

Das Paar war über die Frage in Streit geraten, wer letztendlich im Haus wohnen bleiben dürfe. Der Mann war nach der Attacke eine Zeitlang in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Paar hat fünf Kinder, drei davon waren bei dem Vorfall dabei.

Der Anwalt des Verurteilten sieht die Strafe als nicht gerechtfertigt an. Sein Mandant habe von sich aus aufgehört, die Ehefrau zu verletzen. Daher sei es kein versuchter Mord gewesen, höchstens versuchter Totschlag. Übrig bleibe demnach lediglich gefährliche Körperverletzung.

Der Anwalt des Opfers sagte, seine Mandantin leide noch immer unter Albträumen. Auch sonst stehe ihr eine schwere Zeit bevor.

Die Verteidigung erwägt derweil eine Revision.  (cli)

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2 Kommentare auf "Kuhardt: Sechs Jahre Haft für Hammerangriff auf Ehefrau"

  1. HeinBloedt sagt:

    [Quote] Der Anwalt des Verurteilten sieht die Strafe als nicht gerechtfertigt an. Sein Mandant habe von sich aus aufgehört, die Ehefrau zu verletzen. [/Quote]

    Wenn ich das lese, schwillt mir der Kamm.

  2. E. C. Hauffiert sagt:

    Tja, Rechtsstaat. jeder hat das Recht, seine Meinung über ein solches Urteil auszusprechen.

    Abgesehen davon ist es des Anwalts Pflicht, als Verteidiger die ‚positiven‘ Seiten der Vorgänge darzustellen, um ein möglichst geringes Urteil gegen seinen Mandanten zu bekommen. Wäre er Staatsanwalt, hätte er vermutlich die Milde des Urteils angeprangert.