Freitag, 26. April 2024

Kommunen liefen Sturm dagegen: Sozialhilfe für EU-Ausländer soll nun drastisch begrenzt werden

28. April 2016 | Kategorie: Nachrichten
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Foto: dts Nachrichtenagentur

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten massiv beschränken.

EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz-IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

Das ist Kern eines Gesetzentwurfs, den das Arbeitsministerium jetzt fertiggestellt hat und der nun an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung geht, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren verfestigt hat, sollen EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben – diese absichtlich hoch angesetzte Hürde soll Fehlanreize vermeiden.

Mit der Neuregelung reagiert Nahles auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Es hatte vor wenigen Monaten in zwei Entscheidungen festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Dagegen laufen die Kommunen, die für die Sozialhilfe aufkommen, jetzt Sturm. Städte und Gemeinden fürchten zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf Abhilfe des Gesetzgebers. Auch Nahles sieht die Notwendigkeit, Kommunen vor der Überforderung zu bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen.

Nahles hatte vor einigen Wochen gesagt: „Es kann nicht sein, dass jemand innerhalb der EU nur umziehen muss, um volle Sozialleistungen eines anderen Landes zu erwerben – obwohl es ein leistungsfähiges Sozialsystem auch in seinem Herkunftsland gibt.“

Mit dem Gesetzentwurf nur drei Monate nach dem jüngsten Gerichtsurteil reagiert die Ministerin nun schnell. Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wird mit dem Gesetz ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt: Längstens für vier Wochen sollen die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken.

Zugleich erhalten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten. Von der Gesetzesänderung erhofft sich die Regierung eine deutliche Lenkungswirkung. Die Erwartung ist, dass die Zahl der EU-Bürger mit Sozialhilfeanspruch in Zukunft gering bleiben oder zurück gehen wird. (dts Nachrichtenagentur)

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2 Kommentare auf "Kommunen liefen Sturm dagegen: Sozialhilfe für EU-Ausländer soll nun drastisch begrenzt werden"

  1. Spassbremse sagt:

    Es geschehen tatsächlich noch Wunder…ein vernünftiger Plan aus den Reihen der SPD. In meinen Augen ein erstes wichtiges Signal wenn wir unser Sozialsystem retten möchten, gerne bzw. bitte mehr davon. Dann klappt es eventuell auch wieder mit den 20%(+) bei den nächsten Wahlen;-)

  2. Günnixxl sagt:

    Spassbrems‘ Du wirst doch nicht ein Funken Hoffnung versprühen, ob rote und tiefrote Sinnungsgenossen noch die Kurve kriegen und übern Terllerand rausgucken, um was für unser Land zum Positiven bewegen?
    Dieser Plan kommt jahrelang zu spät und hat mittlerweile einige Milliarden gekostet, die wer bezahlt?
    Von Politikern vorzugweise mit Hirn darf man erwarten, dass die Zeichen der Zeit (= Entwicklung) rechtzeitig registriert werden und rechtzeitig gegen ungünstige Entwicklungen mittels Gesetz und Verordnung gegengesteuert wird. Das alles ist nicht geschehen und wie es im Straßenverkehr so ist, werden dann die Absperrungen und Barrikaden errichtet, wenn der Unfall bereits passiert ist. Traurig! Jedoch muss zuerst die Sozialindustrie befriedigt werden, kann man vielleicht noch verstehen, die sind ja unheimlich produktiv, schaffen Werte und bringen das Land nach vorne.
    Satire aus – irgendwie.