Bundesregierung will Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern einschränken

7. Oktober 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
 Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Die Bundesregierung will den Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern drastisch einschränken und damit die Kommunen vor neuen Milliardenlasten bewahren.

EU-Bürger, die hierzulande nicht arbeiten, sollen erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialhilfe beziehen können, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Kreise des Bundesarbeitsministeriums.

Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei jetzt zwischen den Ressorts ausverhandelt und soll nächste Woche im Kabinett beschlossen werden.

Damit ist eine längere Blockade der Gesetzespläne innerhalb der Regierung beendet: Den Zeitungen zufolge hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ursprünglich noch zusätzliche Verschärfungen verlangt.

Die Ressortabstimmung des Gesetzes dauerte deshalb mit fünf Monaten ungewöhnlich lange. Die Gesetzespläne sehen vor, dass EU-Bürger künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren „verfestigt“ habe, soll es Sozialhilfe geben.

Die Sozialministerin reagiert auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, wonach EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen müssen, fürchten nach diesem Urteil zusätzliche Milliardenkosten: Im Blick haben sie vor allem Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien.

Die Kommunen machen deshalb jetzt Druck auf die Bundesregierung: Die Gesetzespläne zur Einschränkung der Sozialhilfeansprüche von EU-Ausländern müssten endlich umgesetzt werden, fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

„Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver machen als es ohnehin schon ist“, sagte Verbands-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Eine verstärkte Einwanderung in unser Sozialsystem muss daher wirksam gesetzlich verhindert werden.“

Freizügigkeit innerhalb der EU bedeute nicht, dass sich die EU-Bürger das Sozialsystem mit den umfassendsten Leistungen aussuchen können, sagte Landsberg.

Auch nordrhein-westfälische Kommunalpolitiker äußerten sich vor wenigen Tagen in einem Protestbrief an Kanzlerin Angela Merkel und die Minister Wolfgang Schäuble und Andrea Nahles besorgt: Nur mit einer zügigen Umsetzung der Gesetzespläne „können zusätzliche Anreize für einen Zuzug vermieden und eine Absicherung der Sozialsysteme gegen Missbrauch erreicht werden“, schrieben die Chefs der kommunalpolitischen Vereinigungen von SPD und CDU in NRW, der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) und sein Hammer Amtskollege Thomas Hunsteger-Petermann (CDU).

Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup, warnte: „Eine Reihe von Kommunen haben nach wie vor mit erheblichen Herausforderungen zu tun.“ Wenn nicht schnell gehandelt werde, helfe dies nur Populisten vom rechten Rand.  (dts Nachrichtenagentur)

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